(HILDESHEIM) Heute ist die Stadt vor allem politisch bewegt – in Hildesheim beteiligen sich Schüler und Studenten am Bildungsstreik 2009. Für uns ist es bisher recht ruhig hier, nur ab und zu kommt ein Grüppchen junger Menschen mit Trillerpfeifen vorbei. (Zi)
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KKH fordert einheitliche Aufsicht für alle Krankenkassen
Nach Ansicht der Kaufmännischen Krankenkasse muss die Aufsicht über die derzeit 113 Krankenkassen dringend neu geregelt werden. „Die vorherrschenden Unterschiede führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verwaltungsrat zur Bundestagswahl beschlossen hat. „Alle Krankenkassen haben denselben Auftrag, doch Bundes- und Landesaufsichten handeln vielfach nicht nach einheitlichen Grundsätzen, und zwar immer häufiger zum Nachteil bundesweit tätiger Kassen wie der KKH“, beklagt Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. Hintergrund: Für einen Teil der Krankenkassen wie die Ersatzkassen ist das Bundesversicherungsamt Aufsichtsbehörde, andere Kassen wie die AOKs dagegen werden auf Landesebene von den entsprechenden Ministerien kontrolliert. In der Praxis führt dies dazu, dass zum Beispiel freiwillige Satzungsleistungen und Verträge unterschiedlich bewertet werden. „Messen mit zweierlei Maß konterkariert den Wettbewerb und gefährdet den sozialen Auftrag der GKV“, kritisiert der Verwaltungsrat im Positionspapier. Weitere Forderungen des KKH-Verwaltungsrates zur Bundestagswahl: Gerechte Finanzausstattung gewährleisten: Dringend notwendig ist eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, unter anderem ist der Fokus stärker auf kostenintensive Krankheiten zu legen. Qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen: Problem ist nicht ein Mangel an Ärzten, sondern eine nicht bedarfsgerecht räumliche Verteilung. Der Beruf des niedergelassenen Arztes muss wieder attraktiver gestaltet werden. Im stationären Bereich müssen Überkapazitäten abgebaut werden und die konsequente Spezialisierung der Krankenhäuser vorangetrieben werden. Solidarprinzip in der GKV festigen: Arbeitgeber sollen sich aktiv für stabile Gesundheitskosten einsetzen. Außerdem darf der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wie kostenlose die Mitversicherung von Kindern nicht zum Spielball haushaltspolitischer Interessen verkommen. Pressemitteilung der KKH
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Apotheker gaben bis Juni mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten ab
Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben: Auf ärztliche Verordnung wurden Patienten bis Ende Juni mit insgesamt rund 10.600 Cannabis-haltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (März: 564 Abgabeeinheiten; April: 1.468; Mai: 3.666, Juni: 4.921). Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zulasten der GKV aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst. Die Anzahl der von Apotheken mit Cannabisblüten und deren Zubereitungen insgesamt belieferten rund 5.100 Rezepte stieg kontinuierlich von Monat zu Monat (März: 488 Rezepte, April: 884, Mai: 1.518, Juni: 2.213). „Deshalb gehe ich davon aus, dass immer mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden. Dennoch bleibt es dabei, dass es kein ‚Allheilmittel‘ ist, sondern nur eine weitere, in jedem Einzelfall kritisch zu würdigende, therapeutische Option“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Auswertungen, wie viele Patienten mit Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden, sind nicht möglich. Zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln oder den unverarbeiteten Blüten verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten. Seit dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Pilotprojekt startet am 1. September 2015: TK und Dermatologen erproben Online-Video-Sprechstunde im Praxisalltag
Abends, viertel nach sieben in einem Wohnzimmer in Mönchengladbach: Im virtuellen Wartezimmer zählt ein Countdown von zehn auf null herunter und auf dem Bildschirm erscheint der Hautarzt, um mit seinem Patienten zu sprechen – darüber, ob die verordnete Salbe wirkt und die Hautschwellung zurückgegangen ist oder ob die OP-Wunde richtig heilt. Eine Szene, die demnächst in Deutschland nicht nur bei Hautärzten zum Alltag gehören wird: Den ersten Schritt in diese Richtung macht jetzt die Techniker Krankenkasse (TK) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) und dem Lübecker Startup-Unternehmen Patientus GmbH. Das TK-Pilotprojekt Online-Video-Sprechstunde soll die Tür zu echter Telemedizin im ambulanten ärztlichen Bereich öffnen. Möglich macht das die Software Patientus, die einen leicht zu bedienenden und sicheren Dialog zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die TK ist bei dieser hautärztlichen Zusatzleistung Vorreiter. Patienten ersparen sich Wege und Wartezeiten, Ärzte volle Wartezimmer. Mit derOnline-Sprechstunde wird es für Mediziner einfacher, einen Patienten zu betreuen, nachdem Diagnose und Therapie einmal persönlich besprochen worden sind. „Das neue Angebot bietet für Wiederholungstermine eine Alternative zur normalen Sprechstunde“, sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Für Ärzte bedeute dies den Einstieg in eine neue Form vergüteter Arbeit. Und für Patienten böte die Online-Video-Sprechstunde perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten. „Wenn der Patient einmal in meiner Praxis war, reichen zur Nachkontrolle oft ein kurzer Blick und ein kurzes Gespräch – dafür muss sich künftig kein Patient mehr auf den Weg in meine Praxis machen“, sagt Dr. Klaus Strömer. Der Hautarzt ist zugleich Präsident des BVDD und setzt als einer der ersten Ärzte die Patientus-Software in seiner Praxis in Mönchengladbach ein. Selbstverständlich eigne sich das Gespräch via Bildschirm nicht in jedem Fall: „Besonders geeignet erscheint die Videokonsultation etwa, um eine Änderung in der Medikation zu besprechen. Oder zur Abklärung des Krankheitsverlaufs – beispielsweise der Wundheilung nach einer OP – wie überhaupt zur Überprüfung des therapeutischen Erfolgs oder für die Patientenschulung im Verlauf einer längeren Behandlung“, so Strömer. In solchen Fällen verordnet er jetzt die Video-Sprechstunde auf einem ausgedruckten Flyer und trägt dort den persönlichen Zugangscode und den Termin ein. Und so funktioniert das System: Zum vereinbarten Online-Termin loggt sich der Patient mit seinem Laptop oder PC über die Webseite www.patientus.de/login mit seiner sechsstelligen Termin-TAN ein und gelangt in das virtuelle Wartezimmer. Auf der anderen Seite sitzt der Arzt an seinem Bildschirm und ruft nacheinander die Patienten in seine virtuelle Praxis. Damit niemand überrascht wird, zeigt ein Zähler die letzten zehn Sekunden an, bevor es losgeht. Nach dem Gespräch trennt der Patient die Verbindung, und der Arzt wendet sich dem nächsten Patienten zu. „Ärzte und Patienten benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software. Ein PC oder Laptop mit Internetverbindung und einer handelsüblichen Webcam genügen“, sagt Patientus-Geschäftsführer Nicolas Schulwitz. „Die Video-Sprechstunde funktioniert direkt imBrowser.“ Installationen oder besondere PC-Kenntnisse seien nicht notwendig. Nachdem das System bereits alle notwendigen technischen Tests bestanden hat, erfolgt jetzt ein Pre-Test mit ausgewählten Arztpraxen bundesweit. Anschließend folgt ein größer angelegtes Pilotprojekt, bevor die Online-Sprechstunde in allen Praxen Einzug halten kann. Die TK vergütet jede Online-Sprechstunde ihrer Versicherten außerbudgetär mit einem Festbetrag. Live zu sehen und zu testen ist die Online-Video-Sprechstunde auf dem TK-Zukunftskongress „Gesund in der digitalen Welt“ am 2. September 2015 in Berlin (Informationen und Anmeldung unter dem Webcode 713594). Die Teilnehmer bekommen dort auf dem digitalen Versorgungspfad den Aufbau und Ablauf von Patientus gezeigt und können auch selbst eine Probesitzung testen.
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