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Gesundheitswesen: Was sich im Jahr 2016 ändert
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bringt der Jahreswechsel 2015/2016 zahlreiche Neuerungen mit sich. Bedingt unter anderem durch mehrere Gesundheitsreformen steigen die Beitragssätze für die Versicherten. Zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, auf 50.850 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54.900 Euro im Jahr 2015 auf 56.250 Euro 2016. Aber nicht nur bei den Finanzen ändert sich einiges im nächsten Jahr. Die jüngste Gesetzgebung bringt zahlreiche andere Neuerungen für die Versicherten mit sich. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat auf seiner Webseite unter http://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2016.html eine Auswahl der wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Beispiel Pflege: Zum 1. Januar 2016 greifen erste Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Für Pflegebedürftige, die ihre Pflege zum Beispiel durch Angehörige oder Nachbarn sicherstellen, gibt es Leistungsverbesserungen, wenn die pflegende Person krank wird oder urlaubsbedingt ausfällt (Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege). Beispiel Prävention: Das Präventionsgesetz bringt ebenfalls zahlreiche Neuerungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bauen die Förderung von Präventionsmaßnahmen aus. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Settings wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben wird gestärkt. Außerdem sind Untersuchungen von Gesundheitsrisiken, Früherkennung und eine Präventionsberatung künftig bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Das Mindestalter von 35 Jahren für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen entfällt. Beispiel Terminservicestellen: Ende Januar 2016 gehen die sogenannten Terminservicestellen an den Start. Für Versicherte sollen sich damit die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verkürzen: Die Servicestellen müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln. Voraussetzung ist, dass der Versicherte eine Überweisung vorlegen kann. Die Wartezeit auf den Termin darf maximal vier Wochen betragen, die Entfernung zur Praxis muss zumutbar sein. Kann kein Termin vermittelt werden, muss ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen diese Servicestellen bis zum 23. Januar 2016 einrichten, schreibt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vor. Zudem erhalten die Versicherten durch das GKV-VSG in bestimmten Fällen ab 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Pressemitteilung des vdek
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vdek zum Präventionsgesetz: Quersubventionierung der BZgA durch Beitragsmittel der Kassen nicht hinnehmbar – Vorschläge des Bundesrates ernst nehmen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat seine Forderung an die Politik bekräftigt, den Entwurf zum geplanten Präventionsgesetz (PrävG) noch einmal zu korrigieren. „Vor allem die Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch Beitragsmittel ist für die Ersatzkassen nicht hinnehmbar“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Der Referentenentwurf sieht vor, die Behörde mit mindestens 0,50 Euro je GKV-Versicherten für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen auszustatten. Überdies soll die BZgA künftig als Geschäftsstelle für die neue Nationale Präventionskonferenz fungieren. „Wenn der Gesetzgeber dies wie geplant umsetzt, würde die BZgA als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mindestens ein Viertel der gesamten GKV-Mittel für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten erhalten. Aus Sicht der Krankenkassen ist dies nicht sachgerecht – und vergaberechtlich ist es mehr als problematisch“, erklärte Elsner. Die Kernkompetenz der BZgA liege in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial. Hier leiste die BZgA hervorragende Arbeit. Es sei aber nicht ersichtlich, wie die Behörde die nun geforderte konkrete Projektarbeit in Lebenswelten etc. leisten kann, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Unterstützung für ihre Position hatten die Krankenkassen jüngst auch vom Bundesrat erhalten, der den vom BMG vorgeschlagenen Betrag von 0,50 Euro ebenfalls für zu hoch erachtet und maximal 0,40 Euro vorschlägt. „Die Länder haben erkannt, dass Präventionsangebote zu unterbreiten und zu steuern eine Aufgabe ist, die in die Hände der Selbstverwaltung gehört“, sagte Elsner. Dieser Einschätzung der Länder sollte das BMG folgen und das Präventionsgesetz entsprechend ändern. Der Bundesrat hatte seinen Beschluss damit begründet, dass eine direkte Intervention durch die BZgA zu Parallelstrukturen bei der Präventionsversorgung auf Landesebene führen könne. Die Behörde solle stattdessen die Krankenkassen bei der Konzeptarbeit sowie der Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen. Das Vorhaben, die BZgA als Geschäftsstelle der neuen Präventionskonferenz zu bestimmen, ist aus Sicht des vdek ein unnötiger Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung. „Statt staatliche Präventionspolitik auf Kassenkosten zu betreiben, sollte die BZgA ihre Expertise besser in die Nationale Präventionskonferenz einbringen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des vdek. Pressemitteilung des vdek
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Europäische Impfwoche 2017 – Impfungen wirken
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Sie schützen in jeder Lebensphase – vom Säuglingsalter bis ins hohe Erwachsenenalter. Indirekt werden auch diejenigen geschützt, die zum Beispiel wegen einer Grunderkrankung oder zu jungen Alters nicht geimpft werden können. Doch es gibt noch immer Impflücken in allen Altersstufen und Regionen. Dies zeigt eine neue interaktive Karte des Robert Koch-Instituts am Beispiel der Masern-Impfung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Impfungen gehören zu den wirksamsten Mitteln, um gefährlichen Infektionskrankheiten vorzubeugen und unsere Gesundheit und die unserer Mitmenschen zu schützen. Die aktuellen Zahlen und die Masernausbrüche zeigen, dass wir immer noch zu große Impflücken haben. Deshalb haben wir die Regelungen zum Impfschutz deutlich gestärkt. Egal ob jung oder alt – in jeder Lebensphase sollen Gesundheitsuntersuchungen beim Arzt genutzt werden, den eigenen Impfschutz zu überprüfen. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung der Ärzteschaft, Schulen, Kitas, der Betriebe und natürlich auch der Familien, damit Masern in Deutschland der Vergangenheit angehören. Denn alle tragen gemeinsam Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.“ Bei Schulanfängern des Jahres 2015 sind im Bundesdurchschnitt die Impfquoten einiger Impfungen im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Teilweise sind sie jedoch auch leicht rückläufig. Bei Masern sind die Impfquoten in der Tendenz steigend, im Vergleich zum Vorjahr jedoch unverändert. Die Masernimpfung erfolgt häufig zu spät. Nur 73,7 Prozent des Geburtsjahrgangs 2013 waren am Ende ihres zweiten Lebensjahres gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zweimal gegen Masern geimpft. „Damit ist jedes Jahr bei rund 180.000 Zweijährigen in Deutschland ein ausreichender Schutz gegen Masern ungewiss, oder sie sind gar nicht geimpft, das ist ein unhaltbarer Zustand“, sagt Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI). Die neue interaktive Karte VacMap des RKI zeigt jahrgangs- und altersspezifisch die Masern-Impfquoten für alle Land- und Stadtkreise und macht so lokale Unterschiede und Lücken im ganzen Bundesgebiet deutlich. Gestiegen sind die Impfquoten bei Windpocken, Meningokokken und Pneumokokken, hier setzt sich der positive Trend der vergangenen Jahre fort. Leicht gesunken sind sie für Tetanus, Diphtherie, Hämophilus influenzae, Polio und Hepatitis B. Die Impfquoten für Masern, Mumps und Röteln sind unverändert. Im Bundesschnitt hatten im Jahr 2015 nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche zweite Masern-Impfung erhalten, genauso viele wie 2014. Die für die Elimination der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent für zwei Impfungen, die als Indikator für eine ausreichende Bevölkerungsimmunität dient, wird unter Schulanfängern bislang nur in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht verstärkt auf den Impfschutz, so auch gegen Masern, aufmerksam. „Mit unseren Informationsmaßnahmen richten wir uns gezielt an Eltern und an nach 1970 geborene Erwachsene. Denn zum Schutz vor Masern ist nicht nur der rechtzeitige Aufbau des Impfschutzes bis zum Ende des zweiten Lebensjahres von großer Bedeutung, auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen lassen“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Zentrale Fragen, die zum Thema Masernimpfung immer wieder gestellt werden, greifen zwei neue Erklärvideos auf und erläutern ebenfalls die Impfempfehlungen für Kinder und Erwachsene. Die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen entscheidend dazu bei, dass eingetragene Masernviren immer wieder zu vielen Krankheitsfällen führen können. Im laufenden Jahr wurden mit 410 Fällen (bis einschließlich 13. KW) bereits mehr Masern-Erkrankungen als im Jahr 2016 (325 Fälle) registriert. Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt daher die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden, oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Mit dem Präventionsgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Regelungen ergriffen, um den Impfschutz zu verbessern. Seitdem können ungeimpfte Kinder und Jugendliche beispielsweise vorübergehend vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Eltern müssen vor dem Kita-Eintritt ihres Kindes eine verpflichtende ärztliche Impfberatung nachweisen. Zudem müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen für Kinder und Erwachsene dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen. Auch Betriebsärzte können Impfungen vornehmen. Und Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäuser können ungeimpfte Bewerber ablehnen oder ungeimpftes Personal versetzen, um Patienten besser vor einer Ansteckung zu schützen. Die BZgA schaltet zur Europäischen Impfwoche bundesweit den Kinospot zur Masern-Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“. Ein neues Merkblatt mit einfachen Tipps zum stress- und schmerzarmen Impfen, die auf den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) basieren, wird auf der Internetseite www.impfen-info.de zum Download angeboten. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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