(NORDWEST) Es bleibt dabei – in Deutschland wird über, aber nicht mit der Pflege diskutiert. Ausgerechnet der mit Preisen ausgezeichnete Moderator Frank Plasberg legt darüber in seiner Sendung “Hart aber Fair” wieder mal Zeugnis ab. Die Sendung “Versorgt im Heim, überfordert zu Hause – wie kann Pflege würdig werden” wendet sich einem gesellschaftlich relevantem Ereignis zu und blendet ausgerechnet die Berufsgruppe, die es eben auch angeht, nahezu völlig aus. Warum gehen die Medien eigentlich davon aus, dass wir nichts dazu beizutragen haben? (Zi)
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Pilotprojekt startet am 1. September 2015: TK und Dermatologen erproben Online-Video-Sprechstunde im Praxisalltag
Abends, viertel nach sieben in einem Wohnzimmer in Mönchengladbach: Im virtuellen Wartezimmer zählt ein Countdown von zehn auf null herunter und auf dem Bildschirm erscheint der Hautarzt, um mit seinem Patienten zu sprechen – darüber, ob die verordnete Salbe wirkt und die Hautschwellung zurückgegangen ist oder ob die OP-Wunde richtig heilt. Eine Szene, die demnächst in Deutschland nicht nur bei Hautärzten zum Alltag gehören wird: Den ersten Schritt in diese Richtung macht jetzt die Techniker Krankenkasse (TK) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) und dem Lübecker Startup-Unternehmen Patientus GmbH. Das TK-Pilotprojekt Online-Video-Sprechstunde soll die Tür zu echter Telemedizin im ambulanten ärztlichen Bereich öffnen. Möglich macht das die Software Patientus, die einen leicht zu bedienenden und sicheren Dialog zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die TK ist bei dieser hautärztlichen Zusatzleistung Vorreiter. Patienten ersparen sich Wege und Wartezeiten, Ärzte volle Wartezimmer. Mit derOnline-Sprechstunde wird es für Mediziner einfacher, einen Patienten zu betreuen, nachdem Diagnose und Therapie einmal persönlich besprochen worden sind. „Das neue Angebot bietet für Wiederholungstermine eine Alternative zur normalen Sprechstunde“, sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Für Ärzte bedeute dies den Einstieg in eine neue Form vergüteter Arbeit. Und für Patienten böte die Online-Video-Sprechstunde perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten. „Wenn der Patient einmal in meiner Praxis war, reichen zur Nachkontrolle oft ein kurzer Blick und ein kurzes Gespräch – dafür muss sich künftig kein Patient mehr auf den Weg in meine Praxis machen“, sagt Dr. Klaus Strömer. Der Hautarzt ist zugleich Präsident des BVDD und setzt als einer der ersten Ärzte die Patientus-Software in seiner Praxis in Mönchengladbach ein. Selbstverständlich eigne sich das Gespräch via Bildschirm nicht in jedem Fall: „Besonders geeignet erscheint die Videokonsultation etwa, um eine Änderung in der Medikation zu besprechen. Oder zur Abklärung des Krankheitsverlaufs – beispielsweise der Wundheilung nach einer OP – wie überhaupt zur Überprüfung des therapeutischen Erfolgs oder für die Patientenschulung im Verlauf einer längeren Behandlung“, so Strömer. In solchen Fällen verordnet er jetzt die Video-Sprechstunde auf einem ausgedruckten Flyer und trägt dort den persönlichen Zugangscode und den Termin ein. Und so funktioniert das System: Zum vereinbarten Online-Termin loggt sich der Patient mit seinem Laptop oder PC über die Webseite www.patientus.de/login mit seiner sechsstelligen Termin-TAN ein und gelangt in das virtuelle Wartezimmer. Auf der anderen Seite sitzt der Arzt an seinem Bildschirm und ruft nacheinander die Patienten in seine virtuelle Praxis. Damit niemand überrascht wird, zeigt ein Zähler die letzten zehn Sekunden an, bevor es losgeht. Nach dem Gespräch trennt der Patient die Verbindung, und der Arzt wendet sich dem nächsten Patienten zu. „Ärzte und Patienten benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software. Ein PC oder Laptop mit Internetverbindung und einer handelsüblichen Webcam genügen“, sagt Patientus-Geschäftsführer Nicolas Schulwitz. „Die Video-Sprechstunde funktioniert direkt imBrowser.“ Installationen oder besondere PC-Kenntnisse seien nicht notwendig. Nachdem das System bereits alle notwendigen technischen Tests bestanden hat, erfolgt jetzt ein Pre-Test mit ausgewählten Arztpraxen bundesweit. Anschließend folgt ein größer angelegtes Pilotprojekt, bevor die Online-Sprechstunde in allen Praxen Einzug halten kann. Die TK vergütet jede Online-Sprechstunde ihrer Versicherten außerbudgetär mit einem Festbetrag. Live zu sehen und zu testen ist die Online-Video-Sprechstunde auf dem TK-Zukunftskongress „Gesund in der digitalen Welt“ am 2. September 2015 in Berlin (Informationen und Anmeldung unter dem Webcode 713594). Die Teilnehmer bekommen dort auf dem digitalen Versorgungspfad den Aufbau und Ablauf von Patientus gezeigt und können auch selbst eine Probesitzung testen.
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LOHMANN konzept wieder bei der add art Hamburg
Auch in diesem Jahr nimmt LOHMANN konzept wieder an der add art in Hamburg teil. Die Beteiligten Unternehmen öffnen am 19. und 20. November 2016 ihre Büros für Kunstinteressierte. Wir auch, da Kunst in den Geschäftsräumen von LOHMANN konzept allgegenwärtig … Read more →
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Pharmaneutrale Praxissoftware zur Information über Zusatznutzen neuer Arzneimittel
Im Gespräch mit der Funkemediengruppe regte Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, eine neutrale Stelle an, die die Informationen über den zusätzlichen Nutzen neuer Medikamente schnell, transparent und rechtssicher an alle Akteure im System übermittelt. „Davon würden niedergelassene Ärzte, Krankenhausärzte und Apotheker enorm profitieren.“ Software-Insellösungen müssten auf jeden Fall vermieden werden. Zugleich forderte v. Stackelberg, dass die Pharmaindustrie keinen Einfluss auf die Praxissoftware haben darf. „Es darf keinen elektronischen Nachfolger des Pharmavertreters geben. Das muss der Gesetzgeber eindeutig klarstellen. Nur wenn die Ärzte wissen, welche neuen Arzneimittel wirklich besser sind, können sie ihre Patienten gut versorgen.“ V. Stackelberg bezog seine Aussagen auf das derzeitige Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz. Bis Mitte Dezember 2016 lagen 129 Erstattungsbeträge vor. Qualitativ ergibt sich dabei folgendes Bild: Von diesen neuen Arzneimitteln konnte lediglich ein Drittel einen belegten Zusatznutzen aufweisen, ein Drittel konnte dagegen keinen Zusatznutzen nachweisen, ein weiteres Drittel zeigt eine nach Patientengruppen gemischte Situation von belegtem und keinem belegten Zusatznutzen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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