Rumi: Poet of the Heart – Dokumentation über den legendären Mystiker und Dichter Rumi.
Susskind Lectures on General Relativity – Wer sich für die Relativitätstheorie interessiert und tiefer in die Materie einsteigen möchte, sollte sich dieses Video anschauen: Eine Standford-Vorlesung des Professors für theoretische Physik Leonard Susskind. Es handelt sich um den ersten Teil einer Reihe.
Unmistaken […]
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AOK-Verwaltungsrat: Geschiedster Hausarztvertrag kann nicht umgesetzt werden
Zum Thema hausarztzentrierte Versorgung hat es heute in München einen intensiven Austausch von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und dem Verwaltungsrat der AOK Bayern gegeben. Im Anschluss daran beschloss der Verwaltungsrat, die Umsetzung des geschiedsten Hausarztvertrags vom 19. Dezember 2014 abzulehnen. Der Vertrag kann nicht umgesetzt werden, weil er unvollständig ist. Zudem ist er in Teilen rechtswidrig. Zugleich würde der Schiedsspruch die AOK Bayern wettbewerbswidrig benachteiligen. Die derzeit unüberschaubare finanzielle Belastung durch den Schiedsspruch sieht der Verwaltungsrat als massiven Eingriff in seine Beitrags- und Haushaltsverantwortung. Im Streit um die hausarztzentrierte Versorgung stärkt der Verwaltungsrat damit dem Vorstand den Rücken. Der Schiedsspruch kann nach Auffassung des Verwaltungsrats nicht umgesetzt werden, weil die Schiedsperson es unterlassen hat, zentrale Vertragsbestandteile festzulegen. So ist insbesondere die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sind. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist konkret nicht umsetzbar. Zugleich dringt der Verwaltungsrat auf Änderungen bei der hausarztzentrierten Versorgung. Konkret geht es um die gesetzliche Verpflichtung, Hausarztverträge abzuschließen sowie um die unkalkulierbaren finanziellen Belastungen. Die AOK Bayern ist unverändert kompromissbereit. Bayerns größte Krankenkasse erneuerte ihr Angebot, die Vergütung für die hausarztzentrierte Versorgung um zehn Prozent zu erhöhen. Pressemitteilung der AOK Bayern
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„Patienten werden auch Konsumenten“
„Patienten werden auch Konsumenten“ – 9. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS diskutiert über die Zukunft der Branche „Patienten werden künftig auch Konsumenten“, stellte der Präsident des 9. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES zum Abschluss der Veranstaltung am Mittwoch, 15. März, in Wien fest. Damit stehe der … Read more →
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eBI überzeugt BARMER GEK – Kooperation zwischen KNAPPSCHAFT und BARMER wirkt zukunftsweisend
Die Krankenkassen KNAPPSCHAFT und BARMER GEK gehen in der Erprobung innovativer Versorgungsmodelle zukünftig gemeinsame Wege. Die von der KNAPPSCHAFT entwickelte elektronische Behandlungsinformation (eBI) wird demnächst auch Versicherten der BARMER GEK mehr Sicherheit im Versorgungsgeschehen bieten. eBI liefert wichtige Informationen zur Behandlungshistorie von Patienten wie Arzneimittel, Erkrankungen, Angaben zu Krankenhausaufenthalten sowie behandelnden niedergelassenen Ärzten. Bei einem Krankenhausaufenthalt können die am Projekt beteiligten Krankenhäuser diese Daten mit Einverständnis des Patienten einsehen und so zum Beispiel mögliche Nebenwirkungen verschiedener Medikamente erkennen. „Die Zusammenarbeit der KNAPPSCHAFT mit der BARMER GEK ist ein wichtiges Signal für Patientinnen und Patienten und für Behandler. Bisher waren unterschiedliche technische Lösungen unterschiedlicher Kassen ein Schreckgespenst für Ärzte und Krankenhäuser. Die Kooperation mit der BARMER GEK zeigt nun, dass erfolgreiche Projekte Verbreitung finden können. Damit kann die Innovation der KNAPPSCHAFT noch besser in der Fläche verwurzelt werden“, so die Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT, Bettina am Orde. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK, betonte bei der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung den über die verschiedenen Sektoren der medizinischen Versorgung reichenden Nutzen der Zusammenarbeit. „Mit der elektronischen Behandlungsinformation können Informationslücken zwischen der ambulanten Versorgung und der Behandlung im Krankenhaus geschlossen werden.“ Möglich werde dies unter anderem durch einen Medikationsplan, der nach einem Krankenhausaufenthalt an den weiter behandelnden Arzt übermittelt werden kann. Auch hierfür ist die Zustimmung des Patienten Voraussetzung. Der Kooperationsvertrag ist auf vier Jahre angelegt. Ziel der Partner ist es, die eBI als Industriestandard im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren. Dazu sollen weitere Krankenkassen als Partner gewonnen und eine Förderung durch den Innovationsfonds erreicht werden. Spätestens nach vier Jahren soll das Projekt Teil der Regelversorgung werden. Gemeinsame Pressemitteilung der Knappschaft und BARMER GEK
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