Die zwei großen Strömungen und ihre spirituelle Position
Die große Stärke des Liberalismus liegt darin, dass er die individuellen Rechte des Menschen bekräftigt. Seine große Schwäche ist seine krasse Scheu vor dem Geist. Der moderne Liberalismus entstand während der Aufklärung hauptsächlich als – völlig berechtigte – Gegenströmung zur mythischen Religion. Dann aber wurde der Liberalismus Opfer […]
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Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz bei Qlaira
Mit der Anmeldung zum Newsletter zur “neuen Pille mit Q” qualifiziert man sich bei Bayer wohl automatisch als Heilberuflerin. Wie sonst ist es zu erklären, dass Bayer als “Gewinn” nach Anmeldung Päckchen verschickt, deren Inhalt mit dem Namen ihres neuen “Öko”-Verhütungsmittels verziert ist?

Absender ist Mitvertreiber Jenapharm:
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Website www. pille-mit-Q.de und dem dazugehörigen Gewinnspiel. Sie wurden als eine der Gewinnerinnen ausgelost. Wir freuen uns, Ihnen den Loofah-Schwamm mit Seife überreichen zu können.
Loofah ist ein natürlicher, pflanzlicher Schwamm für ein sanftes Peeling. Eine Loofah Massage kann Blutzirkulation und Muskeltonus anregen und darüber hinaus straffend auf die Haut wirken. Das Zusammenspiel mit der Seife ergibt bei der täglichen Dusche ein anregendes Gefühl. Selbstverständlich ist diese Kombination auch bestens als natürlicher Duftspender für Schränke und Räume geeignet.
Seien Sie gespannt auf weitere neue Inhalte auf www. pille-mit-Q.de. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bald wieder online besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Jenapharm GmbH & Co. KG
Laienwerbung mit dem Namen des Produktes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist illegal. Bayer – auf de Internetseite als verantwortlich für den Newsletter zu identifizieren – bzw. Jenapharm – Mitherausgeber und Absender des “Gewinns” – verstossen hier klar gegen geltendes Recht. Oder hofft man einfach, dass man erst auf die Finger bekommt, wenn schon genug Konsumentinnen gewonnen wurden?
Bleibt noch die Frage nach dem Daten. In der Datenschutzerklärung sichert Bayer zu:
…
Die Datenbank und ihre Inhalte bleiben bei unserem Unternehmen und unserem Provider. Ihre persönlichen Daten werden in keiner Form von uns oder von uns beauftragten Personen Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt.
Wie gelangen dann die Daten zu Jenapharm? Jenapharm wird als Mitherausgeber des Internetangebots angegeben, jedoch muss die Nutzerin aufgrund der Datenschutzerklärung und des Logos auf der Seite davon ausgehen, dass Bayer ihre Daten verarbeitet.
Interessenskonflikte bei ADHD-Leitlinien Down Under
In Australien haben sieben der zehn Autoren, die an der Behandlungsleitlinien für ADHD mitgeschrieben haben, finanzielle Beziehungen zu Pharmaunternehmen mit entsprechenden Produkten für diese Patienten. Die Experten erhielten Forschungsgelder, Hotelaufenthalte, Übersee-Reisen und andere Zuwendungen von Pharmakonzernen wie Eli Lilly, Shire oder Celltech, berichtet der Daily Telegraph.
Dementsprechend empfehlen die Leitlinien Ritalin, Strattera und andere ADHD-Medikamente als Behandlungsoptionen der ersten Wahl (“first-line treatment”) für Kinder. Die Behandlungsleitlinien haben ein besonderes Interesse erhalten, da die Anzahl der Verschreibungen von ADHD-Medikamenten in Australien um 43,4% in den letzten 12 Monaten gestiegen ist.
Der Vorsitzende der Leitlinienkommission sieht darin kein Problem:
Diabetes-Weisheiten hinterfragt
Spät noch ein Beitrag zum heutigen Weltdiabetestag. Mir sind zwei Meldungen aufgefallen, die den vom Marketing der Pharmaindustrie geprägten Weisheiten über die Diabetes-Behandlung entgegen stehen.
Die Tagesthemen haben gestern über die Zweifel an dem Credo berichtet, dass Ziel der Diabetes-Medikation sein muss, die niedrigen Norm-Blutzuckerwerte zu erreichen. Studien haben gezeigt, dass dies für ältere Patienten nicht in jedem Fall gilt, vielmehr sogar lebensverkürzend sein kann.
Oft wiederholtes Mantra der Insulin-Hersteller ist, dass Insulin-Innovationen immer besser als ihre Vorgänger sind. Bei den Insulinanaloga hat in Deutschland das IQWiG den Nutzen dieser Neuentwicklung in Frage gestellt. In einem Beitrag des TV-Gesundheitsmagazins Puls im Schweizer Fernsehen kommen Patienten zu Wort, die statt auf die gentechnisch hergstellten “Humaninsuline” zumindest zeitweise auf “altes” “porcines Insulin” schwören, das aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen gewonnen wird. Ein Problem stellt sich für diese Patienten, da Humaninsuline die bis 1982 ausschliesslich verwendeten tierischen Insuline nahezu vollständig abgelöst habe und immer schwieriger zu erhalten sind.
Der TV-Beitrag ist gleichzeitig eine fragwürdiges Stück Medizinjournalismus. Der Radiojournalist Peter Walt, der in der Reportage als Betroffener mitwirkte, wirft den Machern der Sendung in seinem Blog vor, die Fakten verdreht zu haben. Im Beitrag habe man ihn zusammen mit zwei weiteren Diabetikern als “unwissenden Patienten” vorgeführt, die man dringend “in eine Schulung” schicken müsse, wie der in die Sendung eingeladene Arzt dozierte.
Ein Armutszeugnis für den im Sendungsporträt formulierten Anspruch:
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Vielen Dank an die Leser für die Hinweise.