breasts still wants to go bigger – even after facing a near death experience. Sheyla Hershey, 31, formerly had 38MMM cup-size breasts. But, she lost those
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Spielst Du das Kicker-Managerspiel?
* Ja, die Pro-Variante
* Ja, die Interactive-Variante
* Ja, die Classic-Variante
* Diesmal nicht, aber ich hab's schon mal mitgespielt
* Nein
* Ich kenne das Spiel nicht
Ankommen im Alltag?
Ist es Glück oder ist es Pech? Im Alltag angekommen bin ich nach meiner Rückkehr aus dem Sabbatical noch lange nicht. Da ist noch wenig Stabiles und Stetiges. Vielmehr sammle und sortiere ich mich, erfinde mich neu auf der Basis dessen, was ich geworden bin. Das ist mal aufregend und auch mal beängstigend. Aber noch glüht die Restwärme Lateinamerikas in mir, bestimmt meine Begegnungen und mein Lebensgefühl. Nichts ist selbstverständlich. Weder die heiße Dusche, der Duft der Erde, das Zwitschern… weiter
BGH-Urteil zu Arztbewertungen: Arzt-Auskunft setzt auf Mitspracherecht für Mediziner und Patienten
Stellen Sie sich vor, Sie beobachten, wie jemand Passanten unter wüsten Beschimpfungen mit Dreck bewirft. Was würden Sie denken? Sicher, dass das nicht gerade appetitlich ist. Danach drängt sich die Frage nach dem Warum auf – dicht gefolgt von der Vermutung, dass hier womöglich Polizei und Psychiater gebraucht werden. Was im wahren Leben kaum denkbar ist, scheint online für manche User offenbar gesellschaftsfähig: Denn sie lassen ihren Frust an Restaurantbetreibern, Hoteliers und ja, auch Ärzten, in Form von öffentlichen Schmähungen auf den unterschiedlichen Bewertungsportalen aus. Wenn es dabei jeweils weniger um Kritik geht sondern um Zorn und Rache, dann ist es eine Schlammschlacht 2.0. Schädlich für die Beworfenen ist die, weil sich digitaler Dreck nicht bei 60 Grad in der Waschmaschine auflöst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat digital besudelten Ärzten nun den Rücken gestärkt: Nach dem Streit eines Zahnarztes mit einem Ärztebewertungsportal hat der BGH die Betreiber zu einer genaueren Prüfung von unfairen Bewertungen verpflichtet (Az.: VI ZR 34/15).