Grundsätzlich ist diese Frage mit „Ja“ zu beantworten! Aber nur unter ganz bestimmten und strengen Voraussetzungen. Geregelt ist dies im § 31a Abs4 der Röntgenverordnung (RöV) . Dort heißt es wörtlich: Bei gebärfähigen Frauen darf die über einen Monat kumulierte Dosis der Gebärmutter den Grenzwert von zwei Millisievert nicht überschreiten. Für ein ungeborenes Kind, das auf […]
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