Die Zähne gesund und schön zu erhalten, ist den Bundesbürgern trotz Krise wichtig. Man spart lieber bei Reisen oder anderem Eigentum. Laut einer Umfrage ist jeder fünfte Deutsche (22%) bereit, Geld für seine Zahngesundheit und die Verschönerung der Zähne auszugeben. Die Bereitschaft, in andere medizinische Behandlungen zu investieren, ist bedeutend geringer. 18 % der Befragten sind bereit, für eine Schönheitsoperation Geld auszugeben. Lediglich 12% der Probanden wollten Geld für allgemeinmedizinische Leistungen ausgeben. Die Werte liegen ca. 4 % über dem Niveau von 1999. Dem zu Folge sieht es für Zahnärzte und Zahntechniker besser aus, als in anderen Branchen. Somit kristallisiert sich der Stellenwert der Zähne deutlich heraus.
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Ursachen für gelbe Zähne
Meist verfärben sich die Zähne bzw. der Zahnschmelz aufgrund von übermäßigem Genuss von Kaffee, Tee oder bestimmten Lebensmitteln. Gelbe Zähne können aber auch ein Indikator dafür sein, dass der Zahnschmelz zunehmend abgebaut wird […]
IKK classic: Qualität bleibt oberstes Ziel
Für die IKK classic hat die Sicherung der medizinischen Versorgungsqualität unter Bedingungen des demografischen Wandels oberste Priorität. Das stellte der Verwaltungsrat der Kasse bei seiner heutigen Zusammenkunft in Nürnberg fest. Damit reagiert die Selbstverwaltung der größten IKK auf die jüngsten Prognosen des GKV-Schätzerkreises und auf die aktuellen Gesetzesregelungen zum Kassenwettbewerb. „Die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt werden die Ausgaben der Krankenversicherung in den kommenden Jahren stärker prägen, als viele denken“, erklärt Ulrich Hannemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates. „Ein Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen, über den manche Akteure derzeit noch spekulieren, wäre auf diese ernste Herausforderung keine seriöse Antwort.“ Als finanziell solide aufgestelltes Unternehmen wird die IKK classic nach Hannemanns Worten im Jahr 2015 zwar einen Zusatzbeitragssatz unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung erheben, ihren Kunden also auch einen finanziellen Vorteil bieten. Klaren Vorrang gegenüber temporären Effekten habe aber die langfristige Sicherung der guten medizinischen Versorgung der Versicherten. „Alle unsere Extra-Leistungen wie Osteopathie werden wir daher im kommenden Jahr ohne Abstriche beibehalten“, so Hannemann. Dies gelte auch für die mit jeweils bis zu 300 Euro pro Kopf dotierten Zahlungen, die Versicherte jährlich im Rahmen des Gesundheitskontos und des Bonussystems beanspruchen können. Diese Vorteile erfreuen sich gerade in den ostdeutschen Kernregionen der Kasse stetigen Zuspruchs: rund jeder dritte Versicherte der IKK classic in Sachsen und Thüringen nimmt am Bonusprogramm der Kasse teil. „Unser Ziel im Wettbewerb muss es sein, die Qualität der Versorgung zu sichern und auszubauen. Die Entwicklung innovativer Betreuungswege, die Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven, etwa durch den Einsatz von E-Health-Systemen, und der Abbau überflüssiger Bürokratie stehen dabei an vorderster Stelle“, erklärt Gerd Ludwig, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. Pressemitteilung der IKK classic
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Erster Erstattungsbetrag für Kinderarzneimittel vereinbart
Der GKV-Spitzenverband und die Pierre Fabre Dermo-Kosmetik GmbH haben sich Mitte Juni auf Grundlage der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf einen Erstattungsbetrag für das Kinderarzneimittel Hemangiol®, Wirkstoff: Propranolol, geeinigt. Der verhandelte Erstattungsbetrag für das Arzneimittel gegen Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom), einer Wucherung von Blutgefäßen, tritt bereits am 15. Juli 2015 in Kraft, gut sechs Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur freien Preisbildung durch den Hersteller. Zudem wurde zwischen den Verhandlungspartnern eine Praxisbesonderheit für alle zugelassenen Anwendungsgebiete vereinbart. Beide Seiten bezeichneten den Ablauf der Gespräche und ihr Ergebnis als konstruktiv und fair. Die vorzeitige Gültigkeit von Erstattungsbetrag und Praxisbesonderheit stelle zügig sicher, so die Vertragspartner, dass betroffene Kindern mit dem zugelassenen Arzneimittel Hemangiol® bestmöglich und zu angemessenen Preisen versorgt werden können. Prädikat: Hinweis auf erheblichen Zusatznutzen in einer Patientengruppe Hemangiol® ist das erste Kinderarzneimittel, welches das AMNOG-Verfahren und die sich anschließende Preisverhandlung durchlaufen hat. Bei dem Arzneimittel handelt es sich um eine altersangepasste Darreichungsform des Betablockers Propranolol, der zur Behandlung von Blutschwamm bei Kindern (infantiles Hämangiom), die einer systemischen Therapie bedürfen, eingesetzt wird. Grundlage für die Verhandlungen war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die Nutzenbewertung von Hemangiol® gemäß § 35 a SGB V vom 19. Februar 2015. Der G-BA hat für alle zugelassenen Patientenpopulationen einen Zusatznutzen festgestellt. Während es sich bei zwei von drei Patientengruppen auf Basis der vom Hersteller vorgelegten Studien um einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen handelt, konnte der G-BA für eine dritte Patientengruppe – bei der die Gefahr von bleibenden Narben oder Entstellungen besteht – erstmals einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen im Rahmen der frühen Zusatznutzenbewertung attestieren. Hemangiol® hat damit auf Basis seiner klinischen Wirksamkeit im Sinne einer Heilung die bisher beste Einstufung und Bewertung eines neuen Arzneimittels erhalten. Beim infantilen Hämangiom wachsen im frühen Säuglings- und Kleinkindalter immer mehr tumorartige Gefäßstrukturen in der Haut heran, die der Körper jedoch gar nicht benötigt. In ca. zehn bis zwölf Prozent der Fälle gehen die in der Regel ungefährlichen Gefäßwucherungen mit so gravierenden Beeinträchtigungen einher, dass eine Behandlung notwendig ist. Je nach Entstehungsort und Ausmaß kann es zu bleibenden Narben und Entstellungen oder schmerzhaften Hautgeschwüren (Ulzerationen) kommen; auch die Funktionsweise wichtiger Organe wie Auge, Nase oder Mund kann betroffen sein. Bei Hämangiomen im Halsbereich kann durch eine Beeinträchtigung der Atemwege sogar Lebensgefahr bestehen. Vor der Zulassung von Hemangiol® stand kein in klinischen Studien geprüftes Fertigarzneimittel zur systemischen Therapie infantiler Hämangiome zur Verfügung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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