So unglaublich es klingt, es ist wahr. Meine Freundin, Zahnarzthelferin, unterrichtete mich heute über einen Patienten, der die Empfehlung einer Professionellen Zahnreinigung ablehnte. Er entferne sich den Zahnstein selbst mit der Rasierklinge, das sei schmerzfrei und es funktioniere besser als mit dem Ultraschall oder dem geeigneten Handinstrument in der Praxis. Dem Patienten ging es sicher nicht ums Geld, da seine Versicherung die Kosten einer Zahnsteinentfernung wie auch einer Professionellen Zahnreinigung übernommen hätte. Ich finde dies äußerst suspekt, oder würdet ihr euch selbst den Zahnstein mit einer Rasierklinge entfernen? Der Herr gehörte einer Berufsgruppe an, von der mir bekannt ist, dass einige ihre Zahnbürsten in der Spülmaschine mit dem Geschirr zusammen säubern…
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Arzneirabattverträge sorgen seit zehn Jahren für mehr Wettbewerb im Generikamarkt
„Mit den Arzneimittelrabattverträgen haben wir schon vor zehn Jahren die Pläne der Großkonzerne nachhaltig durchkreuzt und einen gesunden Wettbewerb geschaffen“, resümiert Dr. Christopher Hermann. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg ist seit 2007 bundesweiter Verhandlungsführer für die Rabattverträge der AOK-Gemeinschaft. „Wir haben seitdem einen Markt etabliert, auf dem sich kleinere Hersteller gegen große behaupten können, wenn sie mit Verlässlichkeit punkten, und wir haben ein Instrument etabliert, das GKV-weit inzwischen Beitragsgelder von 20 Milliarden Euro einsparen konnte.“ Ausschreibungen auf dem Generikamarkt führten weiterhin zu einer großen Dynamik. „Im Interesse der Gesetzlichen Krankenversicherung kann es dabei nur um einen Markt mit möglichst vielen lieferfähigen Anbietern gehen. Den haben wir unseren Versicherten in den letzten zehn Jahren erstritten“, sagt der Chef der Südwest-AOK. Eine wahre Verfahrensflut habe es über die Jahre hinweg um das System der Arzneimittelrabattverträge gegeben. Seit 2007 blickt Hermann auf gut 120 Verfahren im Umfeld der Rabattverträge zurück: „Wenn das Prinzip dieser Verträge nicht so wirkungsvoll wäre, hätte sich die Pharmalobby vor Gericht natürlich nicht so ins Zeug gelegt, es zu kippen.“ Der Widerwillen der Pharmabranche war bezeichnend für das Klima der frühen Jahre. Bis zu 60 Auseinandersetzungen pro Ausschreibung waren anfangs möglich. „Im Prinzip mussten wir die Versorgungs- und Beitragssicherheit unserer Versicherten vor Gericht erstreiten“, spitzt Christopher Hermann zu. Inzwischen haben sich Arzneimittelrabattverträge als wettbewerbsbasiertes Instrument – trotz aller Anfeindungen durch die Pharmaseite – durchgesetzt. Auch andere Krankenkassen schreiben seit Jahren nach dem Vorbild des AOK-Master aus. Eine Umfrage, die die AOK Baden-Württemberg im Frühjahr 2017 gemeinsam mit forsa durchgeführt hat, bestätigt, dass die Rabattverträge für den Generikamarkt entschieden zur Versorgungssicherheit von Patienten beitragen: Für lediglich 0,6 Prozent aller abgerechneten Arzneimittel dokumentieren Apotheken ein Lieferversagen der Hersteller und mussten eine andere Packung über den Tisch geben als die verordnete – verglichen mit der Liefersituation in rabattvertragsfreien Versorgungsbereichen wie etwa dem Klinikmarkt ein exzellenter Wert. Aktuell laufen bundesweit Verträge für 275 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Die Verträge decken rund zwei Drittel des Generikamarkts ab. Zum 1. Juni startete die AOK ihre 18. Rabattvertragstranche, die Kontrakte mit 39 pharmazeutischen Unternehmen und Bietergemeinschaften umfasst sowie 108 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen betrifft. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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BARMER-Pflegereport 2017: Zu wenige Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige
In Deutschland fehlen bundesweit tausende Betreuungsplätze für junge Pflegebedürftige. Das geht aus dem Pflegereport der BARMER hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach gibt es laut einer repräsentativen BARMER-Umfrage bei Pflegebedürftigen unter 60 Jahren, beginnend mit dem frühen Kindesalter, etwa 4.000 teilstationäre und rund 3.400 Kurzzeitpflegeplätze zu wenig. Zudem können junge Pflegebedürftige häufig nicht so wohnen, wie sie es bevorzugen, weil die entsprechenden Angebote fehlen. „Für junge Pflegebedürftige geht das Angebot an geeigneten Pflegeplätzen an deren Bedürfnissen vorbei, Wunsch und Wirklichkeit klaffen häufig auseinander. Die Situation der jungen Pflegebedürften muss dringend verbessert werden, und zwar kurzfristig. Hier sind Politik, Pflegekassen und Leistungserbringer gleichermaßen gefragt“, forderte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Junge Pflegebedürftige haben andere Wünsche als ältere Laut dem BARMER-Pflegereport gab es im Jahr 2015 insgesamt 386.000 Pflegebedürftige unter 60 Jahren. Das entspricht 13,5 Prozent der 2,86 Millionen Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen I bis III.Sie unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von älteren Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Während der weitaus größere Teil aller Pflegebedürftigen weiblich ist, verhält es sich bei den jüngeren genau entgegengesetzt. So gab es unter ihnen im Jahr 2015 „nur“ 175.000 weibliche, aber 211.000 männliche Pflegebedürftige. Insgesamt haben die jüngeren Betroffenen andere Krankheitsbilder und leiden eher selten an Demenz oder den Folgen von Schlaganfällen. Nach der Analyse des Reports haben 35 Prozent Lähmungen, 32 Prozent Intelligenzminderungen, 24 Prozent eine Epilepsie und zehn Prozent das Down-Syndrom. „Junge Pflegebedürftige haben ganz andere Bedarfe als ältere. Dem müssen Pflegeeinrichtungen künftig verstärkt Rechnung tragen“, sagte der Autor des BARMER-Pflegereports, Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Zu wenig geeignete Plätze für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche Gerade für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bleibt der Wunsch nach einem selbstbestimmten Wohnen häufig unerfüllt. Wie die eigens durchgeführte Umfrage von mehr als 1.700 Versicherten ergeben hat, würden gerne 35 Prozent der Zehn- bis 29-Jährigen in eine Wohngruppe ziehen. Jedoch hat etwa jeder zweite Pflegebedürftige in dieser Altersklasse angegeben, dass sich sein Wechsel in eine Wohngruppe, aber auch in ein Pflege- oder Behindertenheim, deswegen zerschlagen hat, weil kein Platz in der Einrichtung vorhanden war. „Die unerfüllten Wünsche nach einem selbstbestimmten Wohnen vieler junger Pflegebedürftiger müssen für Politik, Bauwirtschaft und Interessensverbände ein Ansporn sein, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Erforderlich sind mehr ihrem Alter angepasste Wohnplätze für Kinder, Jugendliche und sehr junge Erwachsene“, sagte Straub. Wunsch nach Kurzzeitpflege gut doppelt so hoch wie derzeit machbar Vor allem bei der Kurzzeitpflege gibt es massive Versorgungslücken. So nutzen derzeit neun Prozent der jungen Pflegebedürftigen mindestens einmal im Jahr die Kurzzeitpflege. Tatsächlich aber würden gerne 19 Prozent auf dieses Angebot zugreifen. Damit ist der Wunsch nach Kurzzeitpflege um mehr als 100 Prozent höher, als er tatsächlich realisierbar ist. Defizite gibt es auch bei der Tagespflege, die lediglich 13 Prozent in Anspruch nehmen, wobei 20 Prozent den Wunsch danach hegen. Als wesentlichen Grund, warum die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege nicht wie gewünscht genutzt werden, gaben 43 beziehungsweise 40 Prozent der Betroffenen den Mangel an entsprechenden Angeboten für die jeweilige Altersgruppe an. Für 31 beziehungsweise 27 Prozent der betroffenen Befragten waren keine Angebote für die eigene Erkrankung vorhanden. „Die ergänzenden Pflegeleistungen, die die häusliche Pflege stärken sollen, würden insgesamt mehr genutzt werden, wenn die alters- und erkrankungsspezifischen Angebote gegeben wären“, sagte Rothgang. Aus dem BARMER-Pflegereport 2017 Eigenanteile: Der Gesamteigenanteil für Heimbewohner liegt im Durchschnitt bei monatlich 1.691 Euro. Dabei ist die Streuung beachtlich. Für ein Viertel der Einrichtungen liegt der Gesamteigenanteil unter 1.286 Euro, bei einem weiteren Viertel dagegen bei über 2.053 Euro und für ein Prozent der Einrichtungen sogar bei über 3.000 Euro. Auch auf Länderebene gibt es massive Unterschiede. So reicht der Gesamteigenanteil von 1.107 Euro in Sachsen-Anhalt bis hin zu 2.252 Euro in Nordrhein-Westfalen (Report Seite 30f.). Pflegebedürftige: Die Zahl der Pflegebedürftigen ist von insgesamt 2,02 Millionen im Jahr 1999 um 51 Prozent auf 3,04 Millionen im Jahr 2015 angestiegen. Hier sind alle Personen mit den Pflegestufen null bis drei beinhaltet. Davon waren 1,93 Millionen weiblich und 1,11 Millionen männlich. Zuletzt waren 79,5 Prozent der männlichen Pflegebedürftigen 60 Jahre und älter, während 90,5 Prozent der weiblichen Pflegebedürftigen zu dieser Gruppe gehören. 41,2 beziehungsweise 64,1 Prozent waren 80 Jahre und älter (Seite 65). Stellen in der Pflege: In der ambulanten Pflege hat sich die Zahl der Vollzeitstellen, wenn man Teil- und Vollzeitstellen zusammenrechnet, zwischen den Jahren 1999 und 2015 um 84 Prozent erhöht, von 125.400 auf 238.800 Personen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Pflegebedürftigen, die sie versorgen, um 67 Prozent gestiegen, und zwar von 415.300 auf 692.300 Personen (Seite 131 f.). Heimplätze: Im Jahr 2015 gab es 13.600 Pflegeheime in Deutschland mit insgesamt 928.900 Heimplätzen. Davon entfielen 877.100 Plätze auf die vollstationäre Pflege, 51.400 auf die Tagespflege und 400 Plätze auf die Nachtpflege (Seite 136 f.). Pressemitteilung der BARMER
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Buchtipp: „Attraktiver Arbeitgeber Krankenhaus“
Buchtipp GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS 2017: „Attraktiver Arbeitgeber Krankenhaus“ Joachim Prölß / Michael van Loo (Hrsg.) erschienen bei MWV – Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft. Bei der Gelegenheit: Schon jetzt den 14. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 19. und 20. September 2018 vormerken, www.gesundheitswirtschaftskongress.de
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