anlehnend an herrn walter birks lehrbuch für „pflegerinnen, schwestern und mütter“ – früher und heute:
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Wahnsinnswoche 2017:38
In dieser Woche 144 Patientenkontakte und 13 Terminausfälle.
Die Vorstände der Kranken Kassen haben in den letzten Jahren pro Jahr etwa 3% mehr Jahresgehalt bekommen.
Die Angestellten der Kranken Kassen bekommen 2 bzw. 2,4% mehr, manche sogar 3%.
Medizinische Fachangestellte bekommen 2,5 Prozent mehr.
Die Kranken Kassen insgesamt horten derzeit knapp 24 Milliarden Euro.
In Deutschland haben wir eine Inflationsrate von 1,8 Prozent.
Der Orientierungswert für Ärzte steigt um 1,18 Prozent.
Radiofeature am Sonntag, den 08.10.2017 um 11.05 Uhr auf WDR 5: “Pharmafirmen versprachen psychische Krankheiten mit Medikamenten zu heilen – und sind gescheitert. Jetzt steigen sie aus der Forschung aus.” Hmm. Liest sich etwas tendenziös. Ob’s trotzdem hörenswert ist?
Bis vor kurzem hätte ich bei einer Marketingfirma noch positive Bewertungen für Ärztebewertungsportale einkaufen können. Jetzt kann ich nur noch für 139 Euro im Monat bei dem Portal selbst eine bevorzugte Platzierung auf der ersten Seite kaufen.
Altersgrenze für Kassenärzte
Im Januar 1999 beschloss der Deutsche Bundestag, dass Ärzte mit dem 68. Lebensjahr keine Kassenpatienten mehr behandeln dürfen. (Privatpatienten aber unbegrenzt!) Für den Januar 2009 plant die Bundesregierung, diese Regelung wieder abzuschaffen.
1999 dachte man wohl: Weniger Ärzte – weniger Kosten. Jetzt erkennt man: Die ärztliche Versorgung auf dem Land ist bald nicht mehr gesichert, […]
260 Euro für einen Hausbesuch
Die Jobcenter sollen jetzt verstärkt “Blaumacher enttarnen“, denn “trotz einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnten im Einzelfall Zweifel an der Erkrankung bestehen”. Verdächtige werden zum medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgeladen, und der soll entscheiden, ob jemand wirklich krank ist oder nur so tut.
Unabhängig davon, dass eine solche Misstrauenskultur speziell bei psychisch Kranken zu einer unnötigen Verschlimmerung der Symptomatik führen kann, und dass dieser planwirtschaftliche Kontrollzwang schon fast wahnhafte Züge annimmt, entstehen dadurch auch noch zusätzliche Kosten, die in einem unbekannten Verhältnis zu dem nicht näher bezifferten, finanziellen Schaden durch “Blaumachen” stehen. Nach meiner Einschätzung werden die Kosten des Verfahrens um ein Vielfaches höher sein, als der zu erwartende Nutzen (nicht nur wegen der zu erwartenden Sozialgerichtsverfahren, die sich mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens werden befassen müssen).
Nein, auch die Verfahrenskosten selbst sind erwartungsgemäß hoch. Da der MDK keine Unterorganisation der Arbeitsagentur, sondern der Krankenkassen ist, müssen den Kassen natürlich ihre Auslagen erstattet werden: für eine Entscheidung nach Aktenlage werden 130 €, mit Untersuchung 210 €, und für einen Hausbesuch sogar 260 € fällig.
Wenn man dem gegenüber stellt, dass die umfassende Behandlung eines psychisch kranken Menschen für volle drei Monate mit knapp 50 € abgehakt wird, und dass ein Hausbesuch mit 28 € schon mehr als die Hälfte davon verbraucht, dann bekommt man ein klares Gefühl für die Perversion dieses Systems Fehlallokation der Mittel: die Kontrollbürokratie macht sich selbst fett, während die richtige Arbeit mit richtigen Menschen misstrauisch abgewertet wird.

