Die exotische Pflanze Kava-Kava ist berühmt-berüchtigt. Was auf Südseeinseln als Zeremonialgetränk begann, endete in Deutschland als verbotene Substanz. Zumindest vorübergehend. Derzeit sind homöopathische Arzneimittel zugelassen, die Kava-Kava-Anteile in kleinsten Mengen aufweisen. Allergiker sind gut beraten, dass Allergisierungspotenzial der Pflanze nicht zu unterschätzen. Die Kava-Dermatose führt zu erheblichen Hautreaktionen. Hinzu kommt die weitaus gefährlichere Nebenwirkung der […]
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Strahlenschutzbeauftragte dürfen nicht behindert werden
Ein Strahlenschutzbeauftragter Arzt wurde bzw. wird vom Strahlenschutzverantwortlichen schwer in seiner Arbeit behindert. Konkret wurden ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht nur weil er auf Missstände hinwies.
Dies darf und soll sich ein Strahlenschutzbeauftragter natürlich nicht gefallen lassen. Wenn die Behinderungen durch die Verantwortlichen so schwerwiegend sind, dass sie offensichtlich „an die Substanz“ gehen, gibt in solchen Fällen nur noch einen Weg: Man muss mit der zuständigen atomrechtlichen Behörde Kontakt aufnehmen und mit deren Hilfe das Problem ausräumen. Dann macht es wohl auch keinen Sinn mehr, an Kollegialität und gutes Betriebsklima zu appellieren.
Die Behörde muss hier einschreiten und helfen!
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Customer Relationship Management hat sich über die Jahre stets neu erfunden, dennoch klafft in vielen Unternehmen eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Tatsächlich verhindert die aktuelle Situation vieler Unternehmen das volle Ausschöpfen …