Am 9.11.2017 ist eine Änderung der strafrechtlichen Vorschriften zur ärztlichen Schweigepflicht in Kraft getreten. Diese Änderung führt auf der einen Seite zu einer Flexibilisierung gleichzeitig aber auch zu einer Verschärfung. § 203 StGB erlaubt zwar nunmehr ausdrücklich die Offenbarung von … Weiterlesen
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