Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider Ehrenmitglieder des BDPK

In der Mitgliederversammlung vom 1. Juni 2017 wurden Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider nach langjähriger Tätigkeit als Vizepräsidenten des BDPK zu Ehrenmitgliedern ernannt. Beide gehörten seit 2006 zum BDPK-Vorstand. Dr. Ulrich Wandschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Asklepios Kliniken GmbH war seit dem erster Vizepräsident. Dr. Michael Philippi, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der SANA-Kliniken AG hatte seit 2013 das Amt des 2. Vizepräsidenten inne und war seit 2012 Vorsitzender des Fachausschusses Krankenhäuser.   Dr. Katharina Nebel M. Sc., Präsidentin des BDPK, dankte Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider für ihr enormes Engagement im Bundesverband Deutscher Privatkliniken: „Beide haben als wichtige Impulsgeber über viele Jahre das Wirken des BDPK mitbestimmt und vorangetrieben. Wir freuen uns, dass sie die Arbeit des Verbandes als Mentoren weiterhin mitbegleiten werden.“ Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

The post Dr. Michael Philippi und Dr. Ulrich Wandschneider Ehrenmitglieder des BDPK appeared first on Healthcare Netzwerk.

6.6.2017 DAAB Warnhinweis

Der Deutsche Allergie- und Asthmabund informiert: RÜCKRUF für Winterhalder Gulaschsuppe 400 ml Dose und Winterhalder Ochsenschwanzsuppe 425 ml und 850 ml Die Firma H.J. Schypke rufttn aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes folgende Produkte zurück: „Winterhalder Gulaschsuppe 400 ml,  EAN-Code: 4003696506241,

Grünes Licht für den Online-Produktivbetrieb – Zugelassene Produkte ab Herbst 2017 auf dem Markt verfügbar

Die Gesellschafter der gematik haben gestern die Freigabe für den Online-Produktivbetrieb erteilt. Das ist das Signal für die Industrie, ihre Geräte für das europaweit größte Telematikprojekt auf Grundlage der bereitgestellten Kriterien zu finalisieren. Die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betraute gematik hat die Architektur der Telematikinfrastruktur sowie Sicherheits- und Betriebskonzepte festgelegt, sämtliche Spezifikationen definiert und die notwendigen Zulassungsverfahren für die zentral und dezentral betriebenen Produkte und Dienste etabliert. Basierend darauf entwickelt die Industrie Produkte wie den Konnektor und das E-Health-Kartenterminal, die die sichere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte gewährleisten. Bevor die Geräte eingesetzt werden dürfen, müssen diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und anschließend von der gematik zugelassen werden. Voraussichtlich ab Herbst 2017 werden die ersten zugelassenen Produkte auf dem Markt verfügbar sein. Die Einführung der Telematikinfrastruktur beginnt mit der Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) inklusive eines sicheren Internetservices (SIS) sowie bereits bestehender Onlineanwendungen. Die Erfahrungen aus der Erprobung werden dabei einfließen. Beim VSDM werden die Versichertenstammdaten online überprüft und – wenn nötig – aktualisiert. Eine Eingabe per Hand ist nicht mehr nötig. Im zweiten Schritt kommen die Qualifizierte Elektronische Signatur, mit der Ärzte Dokumente rechtssicher unterzeichnen können, und die gesicherte elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern hinzu. Pressemitteilung der gematik GmbH

The post Grünes Licht für den Online-Produktivbetrieb – Zugelassene Produkte ab Herbst 2017 auf dem Markt verfügbar appeared first on Healthcare Netzwerk.

G-BA: 16 Reformvorschläge

Die von der Stiftung Münch im September 2016 eingesetzte Reformkommission hat heute ihre Vorschläge zu einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Das 16 Punkte umfassende Papier zielt darauf ab, die Entscheidungen des Selbstverwaltungsorgans des deutschen Gesundheitssystems stärker am Gemeinwohl auszurichten und die medizinische Versorgung besser für dringend benötigte Innovationen zu öffnen. Demnach wird das Plenum des G-BA neu organisiert: weiterhin gehören ihm 15 ehrenamtliche Mitglieder aus dem Kreis der Leistungserbringer, Kassen und Patienten an, allerdings ohne Stimmrecht. Die Zahl der stimmberechtigten Unparteiischen wird von drei auf neun erhöht und deren Stellung deutlich gestärkt. Sie werden für die Dauer von neun Jahren gewählt (sechs von den Trägerorganisationen (DKG, KBV, KZBV, GKV) und drei durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages). Dies stärkt die Gemeinwohlorientierung und die demokratische Legitimation, ohne das bewährte System der Selbstverwaltung aufzugeben. Um Innovationen zu fördern, sollen zudem verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte geschaffen und die Bewertung der wissenschaftlichen Evaluation in Streitfällen durch eine unabhängige Methodenschiedsstelle beurteilt werden. „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten,“ betont Professor Ferdinand Wollenschläger, Mitglied der Reformkommission. Eine deutlichere Ausrichtung am Gemeinwohl und besseren Zugang zum Gesundheitssystem für Innovatoren – das will die Reformkommission durch einen Umbau der G-BA-Strukturen erreichen. Zentraler Ansatzpunkt dafür ist die Neuordnung des beschlussfassenden Plenums, dem bislang 13 stimmberechtigte Personen angehören: drei hauptamtliche, unparteiische Mitglieder sowie jeweils fünf Vertreter der Krankenkassen und der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte); Patientenvertreter haben im Plenum lediglich ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Im Modell der Reformkommission werden die Rolle und die Stellung der hauptamtlichen und unabhängigen Mitglieder deutlich gestärkt, indem ihre Zahl von drei auf neun verdreifacht und ihre Amtszeit von sechs auf neun Jahre verlängert wird. Die zehn ehrenamtlichen Vertreter der Kassen und Leistungserbringer verlieren ihr Stimmrecht und werden den fünf ehrenamtlichen Patientenvertretern im Plenum insoweit gelichgestellt. Die institutionalisierte Berücksichtigung der Interessen von Patienten, Innovatoren und anderen sowie die demokratische Legitimation wird im reformierten G-BA dadurch verbessert werden, dass drei der Unparteiischen vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gewählt werden; die anderen sechs werden von den Trägerorganisationen DKG, KBV, KZBV, GKV gewählt. Neben weiteren Vorschlägen u.a. zur Karenzzeit der hauptamtlichen und unparteiischen Plenumsmitglieder plädiert die Reformkommission für eine ähnlich modifizierte Besetzung der Unterausschüsse des G-BA. Zusätzlich schlägt die Reformkommission vor, dass Außenstehende, die sich als wichtige Innovatoren für das Gesundheitssystem erweisen könnten, verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte erhalten. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass sie wesentlich früher als bislang in die Entscheidungsprozesse des G-BA eingebunden werden. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-Ups, die für mögliche Innovationen besonders vielversprechend sind, kann das aufwändige Antragsverfahren eine hohe Marktzutrittshürde darstellen“, schreibt die Kommission und empfiehlt zu prüfen, das Beratungsrecht zu einem serviceorientierten Beratungsangebot auszubauen. Schließlich regen die Mitglieder der Reformkommission an, bei der Auswahl des Designs von Studien, mit denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erprobt werden, regelmäßig wissenschaftliche Evaluationen durch externe Wissenschaftler vorzunehmen und für Streitfälle eine unabhängige Methodenschiedsstelle einzurichten. „Das führt zu mehr Objektivität und Transparenz und stellt sicher, dass sich die Entscheidungen des G-BA an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren“, sagt Kommissionsmitglied Professor Stephan Hartmann. „Der G-BA ist zu Recht oft als strukturkonservativ kritisiert worden und sollte sich nun nicht Ideen verschließen, wie Defizite seiner überkommenen Entscheidungsstrukturen behoben werden können“, sagt Professor Justus Haucap, der sowohl der Reformkommission angehörte als auch die vorangegangene Studie verantwortete. Das Modell der historisch gewachsenen Selbstverwaltung habe sich prinzipiell bewährt und solle auch wegen der darin vertretenen Sachkenntnis nicht aufgegeben werden, argumentieren die Mitglieder der Kommission. Dennoch stehe eine Reform an, um berechtigte Interessen von „Außenstehenden“ besser zu berücksichtigen und die unabhängigen Kräfte in der Selbstverwaltung deutlich zu stärken. Kommissionsmitglied Ferdinand Wollenschläger: „Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten.“ Die Reformkommission G-BA wurde im September 2016 von der Stiftung Münch eingesetzt. Ihr gehören der Wettbewerbsökonom Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und der Jurist Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Universität Augsburg) an sowie der Wissenschaftstheoretiker Prof. Dr. Stephan Hartmann (LMU München). Ihr Reformkonzept baut auf einer ebenfalls von der Stiftung Münch initiierten Studie auf, die im Herbst 2016 vorgestellt wurde. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der G-BA bei seinen Entscheidungen legitime Interessen von Patienten und potenziellen neuen Leistungserbringern vielfach ausschließe, worunter Gemeinwohlorientierung und Innovationsoffenheit des Gesundheitssystems litten. Die Studie spricht vom „Kuhhandel“ innerhalb des herrschenden Systems zwischen Krankenkassen einerseits und etablierten Leistungserbringern andererseits zu Lasten außenstehender Dritter wie Patienten und neuer Wettbewerber, die nicht oder nicht ausreichend in die Entscheidungen eingebunden seien. Auch die demokratische Legitimation des G-BA wird von vielen Seiten und seit vielen Jahren zunehmend kritisch beurteilt. Pressemitteilung der Stiftung Münch

The post G-BA: 16 Reformvorschläge appeared first on Healthcare Netzwerk.

Digitalisierung ist eine Chance – wenn sie allen nutzt

Zur jüngsten Forderung von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries nach einer zügigeren Digitalisierung im Gesundheitswesen erklärt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein: „Wir begrüßen die Initiative und die Forderungen von Brigitte Zypries nach einem Abbau von Hemmnissen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Wir Vertragsärzte und -psychotherapeuten betrachten die Digitalisierung vor allem als Chance für eine gute Versorgung; das ist auch beim 120. Ärztetag in Freiburg deutlich geworden. Diese Chance können wir aber nur dann vollumfänglich und zügig nutzen, wenn alle an der Versorgung beteiligten Akteure gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren – auch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Wer die ambulante und sektorübergreifende Versorgung stärken und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen will, darf die notwendige digitale Infrastruktur nicht nur an Universitätskliniken finanzieren wollen. Die Niedergelassenen müssen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel bei der Verpflichtung zum Ausstellen von Medikationsplänen oder der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur, erhebliche Summen aufwenden – und das in einem Markt für hochspezialisierte IT-Produkte, der an zentralen Stellen nicht funktioniert und Abhängigkeiten von einem Industrie-Oligopol schafft, die die ambulante Versorgung akut gefährden. Wir brauchen und fordern deshalb erweiterte Möglichkeiten für die Selbstverwaltung und die Erlaubnis des Gesetzgebers, im Bedarfsfall eigene, günstigere Angebote für die Praxen bereitzustellen, die dann, wenn sie benötigt werden, auch tatsächlich zur Verfügung stehen.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein

The post Digitalisierung ist eine Chance – wenn sie allen nutzt appeared first on Healthcare Netzwerk.

BDPK kritisiert Gesetz zur Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen

Der BDPK lehnt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Krankenhäuser sollen damit verpflichtet werden, mehr Personal einzustellen. „Der Schuss könnte nach hinten losgehen“, sagt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK anlässlich der heutigen Beratung im Deutschen Bundestag. Der Verband führt dafür folgende Gründe an: •    Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität. Grundlage für die Gesetzesinitiative ist ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten ist. •    Eine verbindliche Personaluntergrenze birgt die Gefahr, zum unüberwindbaren Standard zu werden. Es ist nicht anzunehmen, dass zukünftig eine bessere Personalausstattung von den Krankenkassen finanziert werden wird. •    Eine politisch gut gemeinte Entlastung der Pflege bringt die Krankenhausverantwortlichen in Haftungsprobleme, wenn sich die Vorgaben nicht erfüllen lassen. Besondere Schwierigkeiten sieht der BDPK für kleinere bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die Schließung von Abteilungen wäre die Konsequenz. Der BDPK plädiert dafür, statt zentraler Mindestvorgaben die notwendige Personalausstattung für eine gute Patientenversorgung vor Ort zu regeln. Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Wenn die Bundesregierung trotz der vorgetragenen Kritik an der Einführung zentraler Vorgaben festhalten will, sollte zuerst die konkrete Personaluntergrenze beziffert, die Machbarkeit und die Auswirkungen für die Krankenhäuser evaluiert werden, bevor eine gesetzliche Verpflichtung verabschiedet wird. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

The post BDPK kritisiert Gesetz zur Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen appeared first on Healthcare Netzwerk.

ABDA-Imagekampagne stellt Patientengeschichten ins Zentrum

Apotheker rücken Patienten in den Mittelpunkt: Heute ist die diesjährige, vierwöchige Hauptwelle der Imagekampagne ‚Näher am Patienten‘ gestartet. „Erstmals stellen wir die Patienten konsequent in den Mittelpunkt unserer Kampagne. Sie erzählen ihre persönliche Gesundheitsgeschichte selbst – und welche Rolle ihre Apotheke für sie spielt“, sagt Dr. Reiner Kern, Leiter Kommunikation der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Imagekampagne setzt die Agentur Cyrano aus Münster um. Zwei dieser emotionalen Geschichten, die von Nele, einem vierzehnjährigen Mädchen mit schwerem Herzfehler und Dieter, einem siebzigjährigen Lebertransplantierten, werden als kurze Spots ab dem 5. Juni vier Wochen lang auf 75 Großkino-Leinwänden in den Landeshauptstädten ausgestrahlt. Kern: „Wir fahren zweigleisig: Kurze Spots im Kino – ausführliche Videos auf unserer Kampagnenwebseite.“ Weitere Geschichten werden folgen. Die ausführlichen Videos sind unter folgenden Links aufrufbar: www.meine-gesundheitsgeschichte.de Die Videos werden intensiv online sowie in den Sozialen Netzwerken beworben. Die Motive von Nele und Dieter sind bundesweit auch im öffentlichen Raum auf 340 Flächen an ICE-Bahnhöfen sowie auf 2.600 Litfaßsäulen in Klein- und Mittelstädten zu sehen. 200.000 Anzeigen auf Lesezirkelzeitschriften und ganzseitige Anzeigen in der Neuen Apotheken Illustrierten und in der Apotheken Umschau ergänzen die Schaltungen im Printbereich. Zusätzlich können Apotheken Kampagnenpakete mit Plakaten bestellen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

The post ABDA-Imagekampagne stellt Patientengeschichten ins Zentrum appeared first on Healthcare Netzwerk.

Kampf gegen Krankenhausinfektionen: Projekt AHOI präsentiert erste Ergebnisse

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, fördert seit rund einem Jahr das Projekt „AHOI – Patient im Boot“ der Universitätsmedizin Greifswald. Ziel des Projekts ist es, die Hygieneprävention in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern und die Infektion mit multiresistenten Keimen zu verhindern. Erste Ergebnisse werden heute in Berlin von den Projektpartnern vor Abgeordneten und Experten vorgestellt. Staatssekretär Laumann lobt den innovativen Ansatz von AHOI: „Bisher standen beim Kampf für mehr Hygiene vor allem die Mitarbeiter der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Fokus. Mit AHOI werden erstmals auch Patienten, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu aktiven Partnern bei der Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Sie werden zum Beispiel über Hygienestandards aufgeklärt und ermuntert, sich an deren Umsetzung zu beteiligen. Das Personal wiederum erhält spezielle Schulungen, wie Pflegebedürftige und Patienten mit den Hygienemaßnahmen vertraut gemacht werden können. Außerdem lernen die Beschäftigten, wie man konstruktiv mit Rückmeldungen umgeht. Dieser Ansatz ist aus meiner Sicht vielversprechend, um Infektionen mit multiresistenten Erregern zu verhindern und das Personal zu entlasten.“ Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland jedes Jahr 400.000 bis 600.000 Menschen davon betroffen. Etwa 10.000 bis 15.000 Menschen verlieren dadurch ihr Leben. Infektionen mit multiresistenten Erregern sind dabei besonders schwer behandelbar. „Die Dimension des Problems zeigt, wie wichtig Hygiene und ein effektiver Infektionsschutz sind. Experten gehen davon aus, dass ungefähr ein Drittel der Infektionen bei medizinischen Behandlungen vermeidbar wären. AHOI kann hier einen ganz wichtigen Beitrag leisten, den Menschen viel Leid und Schmerz zu ersparen. Darum unterstütze ich die Projektpartner aus voller Überzeugung“, sagt Staatssekretär Laumann. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

The post Kampf gegen Krankenhausinfektionen: Projekt AHOI präsentiert erste Ergebnisse appeared first on Healthcare Netzwerk.

DKG begrüßt Bekenntnis der Koalition zur Förderung der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Koalition in ihrem Eckpunktepapier zur Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft die Förderung der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern als zentralen Punkt benannt hat. „Die vorgesehene Förderung ist ein erster Schritt, um unserer Forderung nach einer besseren Finanzierung für die dringend notwendige Digitalisierung gerecht zu werden. Nicht nur Universitätskliniken, alle Krankenhäuser benötigen diese gezielte Förderung, um sich zukunftsfähig und sicher aufzustellen. Dazu hat die DKG ein mehrjähriges Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr vorgeschlagen“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Im Eckpunktepapier des BMWi werden Förderungen von Investitionen der Universitätskliniken in die Digitalisierung in Höhe von 500 Millionen Euro vorgeschlagen. „Wir begrüßen ausdrücklich diesen Vorschlag. Die genannte Summe macht aber auch deutlich, welche Dringlichkeit bei der Unterstützung der Investitionen für die Krankenhäuser besteht. Es ist auch zu begrüßen, dass im Eckpunktepapier die Vorreiterrolle der Krankenhäuser hervorgehoben wird, die dann in den ambulanten Bereich ausstrahlen kann. Dies betrifft aber alle Krankenhäuser. Digitalisierung geht uns alle an und die stattfindenden Cyber-Attacken gefährden alle Kliniken. Deshalb bedarf es einer Aufstockung der vorgesehenen Förderung, damit alle Krankenhäuser partizipieren können“, erklärt Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

The post DKG begrüßt Bekenntnis der Koalition zur Förderung der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern appeared first on Healthcare Netzwerk.