Bitkom: Notfalldatensatz kann Leben retten

Unfall, Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit: Im Notfall zählt jede Minute. Der Arzt muss vor allem rasch wissen, mit wem er es zu tun hat. Medizinische Daten über den Patienten müssen in diesem Fall unverzüglich bereit stehen, doch Patienten sind im Notfall oft nicht mehr in der Lage, selbst Auskunft zu geben. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet für die medizinische Versorgung im Notfall neue Möglichkeiten: Auf ihr können in einem Notfalldatensatz alle für diese Situation relevanten medizinischen Informationen gespeichert sein: chronische Erkrankungen, Blutgruppe, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten, Kontaktdaten zu Angehörigen und besondere Hinweise, beispielsweise auf Schwangerschaft oder Implantate. Die große Mehrheit der Bundesbürger möchte solche Notfalldaten auf der Karte speichern lassen. Neun von zehn Deutschen (93 Prozent) wollen Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten auf der Karte hinterlegen. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat. „Rettung und Behandlung sind im Notfall ein Wettlauf gegen die Zeit. Der Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte hilft Ärzten in dieser kritischen Phase, zügig die richtigen Entscheidungen zu treffen und zum Beispiel Wechselwirkungen von Medikamenten abzuwenden“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Das ist gerade in einer alternden Gesellschaft wichtig, denn ältere Menschen leiden oft an diversen Vorerkrankungen und nehmen entsprechende Medikamente.“ Auch die Blutgruppe (91 Prozent), Medikamente, die man regelmäßig einnimmt (85 Prozent), Angaben über Implantate und Prothesen (82 Prozent) sowie chronische Erkrankungen (78 Prozent) würde die große Mehrheit der Bundesbürger im Notfalldatensatz speichern. Zwei Drittel (67 Prozent) wollen Angaben aus dem Impfpass im Notfalldatensatz speichern lassen. Mehr als jeder Dritte (39 Prozent) will sogar seine komplette Behandlungshistorie auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen. Lediglich 4 Prozent wollen keinerlei Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte speichern lassen. Ab 2018 sollen nach aktuellen Planungen des Bundesgesundheitsministeriums Patienten die Möglichkeit erhalten, Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Nur Ärzte dürfen die Notfalldaten im Ernstfall auch ohne Patienteneinwilligung lesen, beispielsweise wenn der Betroffene bewusstlos ist. Über den Notfalldatensatz hinaus können auf Wunsch des Patienten auch Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinterlegt werden. Weitere Ergebnisse aus der Verbraucherbefragung zum Thema E-Health sind hierverfügbar. Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Personen ab 14 Jahren befragt, darunter 798 Internetnutzer und 698 Smartphone-Nutzer. Pressemitteilung des Bitkom

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Arzneirabattverträge sorgen seit zehn Jahren für mehr Wettbewerb im Generikamarkt

„Mit den Arzneimittelrabattverträgen haben wir schon vor zehn Jahren die Pläne der Großkonzerne nachhaltig durchkreuzt und einen gesunden Wettbewerb geschaffen“, resümiert Dr. Christopher Hermann. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg ist seit 2007 bundesweiter Verhandlungsführer für die Rabattverträge der AOK-Gemeinschaft. „Wir haben seitdem einen Markt etabliert, auf dem sich kleinere Hersteller gegen große behaupten können, wenn sie mit Verlässlichkeit punkten, und wir haben ein Instrument etabliert, das GKV-weit inzwischen Beitragsgelder von 20 Milliarden Euro einsparen konnte.“ Ausschreibungen auf dem Generikamarkt führten weiterhin zu einer großen Dynamik. „Im Interesse der Gesetzlichen Krankenversicherung kann es dabei nur um einen Markt mit möglichst vielen lieferfähigen Anbietern gehen. Den haben wir unseren Versicherten in den letzten zehn Jahren erstritten“, sagt der Chef der Südwest-AOK. Eine wahre Verfahrensflut habe es über die Jahre hinweg um das System der Arzneimittelrabattverträge gegeben. Seit 2007 blickt Hermann auf gut 120 Verfahren im Umfeld der Rabattverträge zurück: „Wenn das Prinzip dieser Verträge nicht so wirkungsvoll wäre, hätte sich die Pharmalobby vor Gericht natürlich nicht so ins Zeug gelegt, es zu kippen.“ Der Widerwillen der Pharmabranche war bezeichnend für das Klima der frühen Jahre. Bis zu 60 Auseinandersetzungen pro Ausschreibung waren anfangs möglich. „Im Prinzip mussten wir die Versorgungs- und Beitragssicherheit unserer Versicherten vor Gericht erstreiten“, spitzt Christopher Hermann zu. Inzwischen haben sich Arzneimittelrabattverträge als wettbewerbsbasiertes Instrument – trotz aller Anfeindungen durch die Pharmaseite – durchgesetzt. Auch andere Krankenkassen schreiben seit Jahren nach dem Vorbild des AOK-Master aus. Eine Umfrage, die die AOK Baden-Württemberg im Frühjahr 2017 gemeinsam mit forsa durchgeführt hat, bestätigt, dass die Rabattverträge für den Generikamarkt entschieden zur Versorgungssicherheit von Patienten beitragen: Für lediglich 0,6 Prozent aller abgerechneten Arzneimittel dokumentieren Apotheken ein Lieferversagen der Hersteller und mussten eine andere Packung über den Tisch geben als die verordnete – verglichen mit der Liefersituation in rabattvertragsfreien Versorgungsbereichen wie etwa dem Klinikmarkt ein exzellenter Wert. Aktuell laufen bundesweit Verträge für 275 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Die Verträge decken rund zwei Drittel des Generikamarkts ab. Zum 1. Juni startete die AOK ihre 18. Rabattvertragstranche, die Kontrakte mit 39 pharmazeutischen Unternehmen und Bietergemeinschaften umfasst sowie 108 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen betrifft. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Keine Chance für Lebensmittelallergien – Kinder lernen im „Alleleland“, worauf es ankommt

Rund eine dreiviertel Million Kindergarten- und Schulkinder leiden unter Lebensmittelallergien. Daher fördert die BARMER die neue Onlineseite „Alleleland“ des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB). „Alleleland“ steht für Allergie-Lern-Land und ist Deutschlands erste Website, auf der Kinder altersgerecht und spielerisch das Wichtigste über Allergien lernen. Allem voran, wie man sie vermeiden kann. „Nahrungsmittelallergien sind nicht nur unangenehm, sie können sogar lebensbedrohlich enden, wenn es zum allergischen Schock kommen sollte. Wir möchten Eltern daher ermuntern, sich mit ihren Kindern auf ‚Alleleland‘ zu informieren, damit Lebensmittelallergien erst gar nicht eintreten“, sagt Jens Krug, Selbsthilfebeauftragter der BARMER. Milchfälle, Hühnerbäume und Nussberge Die Protagonisten auf „Alleleland“ sind die beiden Zeichentrickfiguren Professor Mino und sein kleiner Helfer Glucks. Die beiden Forscher nehmen die Kinder mit in ihre Welt, das „Alleleland“, wo sie viele Abenteuer bestehen müssen. Dort gibt es Milchfälle, Hühnerbäume und Nussberge. Die Kinder lernen so ihren Allergieauslöser näher kennen. Steckbriefe und Spiele wie der Eierlauf helfen, geeignete Lebensmittel zu erkennen und unverträgliche auszusortieren. In Minos Haus finden die Kinder zudem viele Informationen zum Thema Lebensmittelallergie und ein Wissensquiz, das verrät, wie viel die Kinder über ihre Allergie wissen. Hilfe auch für Eltern, Kitabetreuer und Lehrer „Das Onlineportal richtet sich auch an Eltern, Kita- und Schulpersonal, um sich in das Thema zu vertiefen und es in der Kita oder den Unterricht zu integrieren. Der mehrschichtige Aufbau hilft den Beteiligten, Sicherheit im Umgang mit Lebensmittelallergien und gefährdeten Kindern zu erlangen“, sagt Andrea Wallrafen, Geschäftsführerin des DAAB. Dazu werde „Alleleland“ stetig um Allergieauslöser und Krankheitsbilder ergänzt. Weitere Informationen unter www.alleleland.de Pressemitteilung der BARMER

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Hermann Gröhe: Grundsatz Reha vor Pflege stärker in den Köpfen verankern

Heute findet die Fachtagung des Bundesministeriums für Gesundheit mit dem Titel „Rehabilitation vor und in der Pflege – Bestandsaufnahme und Perspektiven“ in Berlin statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rehabilitation kann helfen, eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern. Und für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kann eine alltagsnahe Reha die Lebensqualität entscheidend verbessern. Deshalb muss Reha ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung von Menschen werden, die pflegebedürftig sind oder bei denen Pflegebedürftigkeit eintreten könnte. Mit der Pflegereform und dem Präventionsgesetz haben wir die Möglichkeiten für gesundheitliche Vorsorge und Rehabilitation deutlich ausgebaut. Diese gesetzlichen Regelungen müssen jetzt von allen Beteiligten in der Pflege, aber auch den Krankenkassen mit Leben gefüllt werden. Wir brauchen bessere Zugangsmöglichkeiten, persönlich abgestimmte Beratungs- und Reha-Angebote und eine engere Zusammenarbeit von Pflege und Reha. Der Grundsatz Reha vor Pflege muss stärker in den Köpfen verankert werden.“ Im Rahmen der Tagung tauschen sich rund 100 Fachleute aus Praxis und Wissenschaft über Erfahrungen und Möglichkeiten der stärkeren Nutzung von Rehabilitationsmaßnahmen für  Pflegebedürftige Menschen oder zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit aus. Diskutiert wird dabei etwa über zielgerichtete Beratung für Betroffene, eine engere trägerübergreifende Zusammenarbeit von Prävention, Rehabilitation und Pflege und einen besseren Zugang zu Reha-Maßnahmen, die auf den Einzelnen abgestimmt sind. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen etwa zur Trägerschaft und Finanzierung der Rehabilitationsmaßnahmen sollen in den Blick genommen werden. In Deutschland erhalten fast drei Millionen pflegebedürftige Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. In der laufenden Wahlperiode wurde die Pflegeversicherung weitreichend umgebaut, die Leistungen deutlich ausgeweitet und stärker als bisher auf die persönlichen Bedingungen und Notwendigkeiten der Versorgung hin ausgerichtet. Das neue Begutachtungsverfahren in der Pflege erfasst die Rehabilitationsbedarfe Pflegebedürftiger deutlich besser. Die Empfehlungen der Medizinischen Dienste zu notwendigen Reha-Maßnahmen im Rahmen der Begutachtung erfolgen nun auf Basis bundeseinheitlicher Grundlagen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Ist die Sentinelbiopsie beim Mammakarzinom noch zeitgemäß? – Die Wertigkeit der Mammasonografie

Ein Beitrag von Dr. med. Martin Deeken, Leiter des Brustzentrums Saar und Chefarzt der Frauenklinik, Krankenhaus Püttlingen . Beim Brustkrebs untersuchen wir heutzutage operativ in der Achselhöhle, ob sich in den Lymphknoten bereits Metastasen gebildet haben. Es bleibt allerdings die Frage, ob wir diesen Eingriff durch die moderne Ultraschalldiagnostik ersetzen können und welche Voraussetzungen vorliegen […]