Die Verarbeitung und Verwendung von Asbest ist bei uns in Deutschland zwar schon seit 1993 verboten, Das Problem aber noch lange nicht „erledigt“. Ganz im Gegenteil. Darum spielte das Thema Asbest auch auf der diesjährigen dconex 2016 eine sehr zentrale Rolle. Dabei sind in jüngster Zeit besonders die sogenannten verdeckten asbesthaltigen Produkte wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in den Fokus des Interesses gerückt. Hier wurde Asbest gerne in sehr geringen Mengen zugesetzt, um die Verarbeitungseigenschaften des Produktes zu verbessern. Heute finden sich daher die asbesthaltigen Stellen vielfach unter Tapeten oder sie sind, wie zum Beispiel unter Putz gelegte Leitungen, nur sehr punktuell vorhanden. Diese verdeckten Produkte stellen eine nicht unerhebliche Gefahr für jeden dar, der sie zufällig und /oder unsachgemäß bearbeitet. Dabei kann es zu nennenswerten Faserfreisetzungen kommen. Im Verdacht stehen dabei Gebäude, die auch nach dem absoluten Asbestverbot 1993 erbaut oder modernisiert/saniert wurden. Mindestens aber bis in das Jahr 1995. Flächige Asbestverwendungen in Gebäuden
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verhungern
in der praxis ein beliebtes thema: essen im behandlungszimmer. nicht dass ich mich jedesmal darüber auslasse – aber bei der mutter musste ich das loswerden. ich: „und warum essen die zwei jetzt reiskekse?“ mutter: „wollten sie halt.“ klassische antwort. ich: „finde ich in der arztpraxis wirklich unhygienisch.“ mutter: „achja? naja.“ ich: „ja. nein, aber ernsthaft: […]![]()
Ein großes Mittwochs-Danke an Euch
Heute möchte ich in Anlehnung an die historischen Blogs am Mittwoch ein Dankwort an die Kommentatoren von Monsterdoc aussprechen. Ohne Euch ist dieser Blog nicht möglich. Fast 16.000 Kommentare gibt es nun schon. Und ich habe jeden gelesen. Okay, ein paar waren auch von mir selbst, aber schaut mal, hier ist die Hall of Fame […]
Artikel von: Monsterdoc
260 Euro für einen Hausbesuch
Die Jobcenter sollen jetzt verstärkt “Blaumacher enttarnen“, denn “trotz einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnten im Einzelfall Zweifel an der Erkrankung bestehen”. Verdächtige werden zum medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgeladen, und der soll entscheiden, ob jemand wirklich krank ist oder nur so tut.
Unabhängig davon, dass eine solche Misstrauenskultur speziell bei psychisch Kranken zu einer unnötigen Verschlimmerung der Symptomatik führen kann, und dass dieser planwirtschaftliche Kontrollzwang schon fast wahnhafte Züge annimmt, entstehen dadurch auch noch zusätzliche Kosten, die in einem unbekannten Verhältnis zu dem nicht näher bezifferten, finanziellen Schaden durch “Blaumachen” stehen. Nach meiner Einschätzung werden die Kosten des Verfahrens um ein Vielfaches höher sein, als der zu erwartende Nutzen (nicht nur wegen der zu erwartenden Sozialgerichtsverfahren, die sich mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens werden befassen müssen).
Nein, auch die Verfahrenskosten selbst sind erwartungsgemäß hoch. Da der MDK keine Unterorganisation der Arbeitsagentur, sondern der Krankenkassen ist, müssen den Kassen natürlich ihre Auslagen erstattet werden: für eine Entscheidung nach Aktenlage werden 130 €, mit Untersuchung 210 €, und für einen Hausbesuch sogar 260 € fällig.
Wenn man dem gegenüber stellt, dass die umfassende Behandlung eines psychisch kranken Menschen für volle drei Monate mit knapp 50 € abgehakt wird, und dass ein Hausbesuch mit 28 € schon mehr als die Hälfte davon verbraucht, dann bekommt man ein klares Gefühl für die Perversion dieses Systems Fehlallokation der Mittel: die Kontrollbürokratie macht sich selbst fett, während die richtige Arbeit mit richtigen Menschen misstrauisch abgewertet wird.