Führt (Verschwörungs-)Verbloggung auch zu Verblödung? Streitbares von Kardinal Reinhard Marx

Führt die Ausweitung des Medienangebotes zu einer sich weltweit austauschenden “Noosphäre” oder doch, wie der Medientheoretiker Marshall McLuhan in späten Ahnungen meinte, zu einer “Retribalisierung” der Menschen entlang ihrer – nicht immer nur edlen – Gefühle? Dazu hatte ich vor enigen Wochen den ef-Artikel “Gefühlte Wahrheiten? Leben zwischen Realität und Medienblasen” publiziert. Auf die Frage nach der wachsenden Reichweite auch katholisch-fundamentalistischer Blogs gab nun Kardinal Reinhard Marx eine recht streitbare Antwort, die ich hiermit gerne zur Blog-Diskussion stelle.

1,35 Mrd. Euro mehr Honorar im Jahr 2016

Gestern haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband einvernehmlich über die Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen verständigt: Die Bewertung von psychotherapeutischen Leistungen steigt rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 um rund 2,7 Prozent. Damit steigt die Vergütung der Therapiestunde auf aktuell 86,37 Euro. Zusätzlich erhalten Psychotherapeuten, deren Auslastung mindestens 50 Prozent beträgt, für jede diesen Schwellenwert übersteigende Therapiestunde einen Strukturzuschlag in Höhe von aktuell 14,69 Euro. Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen steigt damit um ca. 80 Mio. Euro jährlich. „Mit dem heute getroffenen Beschluss, dem mehrmonatige Verhandlungen vorausgegangen waren, haben wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des BSG eine ausgewogene Lösung für die Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen gefunden“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Gestern wurde ebenfalls über die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im Jahr 2016 entschieden. a) Die Vergütung der Ärzte steigt um 500 Mio. Euro aufgrund einer Erhöhung des Orientierungswertes um 1,6 Prozent, also der höheren Bezahlung der einzelnen Leistung. b) Hinzu kommen Honorarzuwächse aus dem Ausgleich für den Anstieg der Morbidität („Morbirate“), dem Mengenanstieg in dem Bereich, der nicht einer definierten Gesamtmenge unterliegt, sowie der bereits vorstehend genannten Vergütungsverbesserung für die Psychotherapie. Dies beläuft sich zusammen auf ca. 850 Mio. Euro. In der Gesamtsumme steigt die Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten im kommenden Jahr um 1,35 Mrd. Euro bzw. 3,8 Prozent. „Die Entscheidung zum Orientierungswert war ein notwendiger Kompromiss, um einen noch höheren Anstieg zu verhindern. Aber die insgesamt zusätzlichen rund 1,3 Milliarden Euro werden nicht spurlos an den Krankenkassenfinanzen vorbei gehen. Jede einzelne Krankenkasse muss diese Mehrausgaben bei der Frage, ob die Zusatzbeiträge im kommenden Jahr steigen oder nicht, mit einbeziehen“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Märchen der Klinikverbände nicht für Fakten halten

Angesichts der Kampagne der Deutschen Krankenhausgesellschaft appelliert der GKV-Spitzenverband an die Bundespolitik, die geplante Krankenhausreform nicht zu verwässern. „Bereits die bisherigen Reformpläne kosten die Beitragszahler bis 2018 rund vier Milliarden Euro, ohne die Strukturprobleme in der stationären Versorgung tatsächlich grundlegend anzugehen. Wie in der Lesart der Krankenhausverbände aus diesen zusätzlichen Einnahmen für Krankenhäuser jedoch Kürzungen werden können, ist nicht nachvollziehbar. Behauptungen werden auch dann nicht zu Fakten, wenn man sie stetig wiederholt“, mahnt Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Für die Finanzprobleme einiger Krankenhäuser sind nicht die Krankenkassen verantwortlich. Ihre Zahlungen an die Kliniken steigen Jahr für Jahr um Milliardenbeträge. Gaben die Krankenkassen 2004 rd. 47,2 Mrd. Euro für die stationäre Versorgung aus, waren es 2014 bereits rd. 67,9 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg um 44 Prozent in zehn Jahren. Die strukturellen Probleme in der stationären Versorgung rühren vielmehr von einer unzureichenden Krankenhausplanung der Bundesländer. Heute haben wir in Deutschland deutlich mehr Kliniken in Ballungszentren, als für eine sichere Versorgung von Patienten notwendig sind. Diese Kliniken konkurrieren untereinander um Ärzte und Pflegekräfte. Hinzu kommt, dass die Bundesländer ihren Teil der Krankenhausfinanzierung nicht vollumfänglich leisten. Seit Jahren fahren sie ihre Investitionskosten zurück oder frieren sie ein. Personalkosten durch Krankenkassen finanziert Anders als Krankenhausvertreter behaupten, werden Steigerungen bei den Gesamtkosten nicht nur vollumfänglich durch die Kassen finanziert, sie werden sogar überbezahlt. Verantwortlich dafür ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus für die Preisfestsetzung. Jeweils im September legt das statistische Bundesamt den sogenannten Orientierungswert fest, der die Preise im Krankenhaus für das kommende Jahr bestimmt. Er soll wie ein Warenkorb die Entwicklungen im Krankenhaus einfangen. Die Ausgaben für Personal als größter Punkt der Betriebskosten sind darin enthalten. Liegt der Orientierungswert jedoch unter der Grundlohnrate (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung), erhalten die Krankenhäuser den höheren Wert entsprechend der Grundlohnrate – auch wenn es dafür weder sachliche noch fachliche Argumente gibt. Diese sogenannte Mehrbegünstigungsklausel geht einseitig zulasten der Beitragszahler. Im vergangenen Jahr ermittelte das Statistische Bundesamt einen Orientierungswert von 2,02 Prozent. Die Grundlohnrate lag dagegen bei 2,81 Prozent. Da statt des ermittelten Warenkorbs die höhere Grundlohnrate griff, bekamen die Krankenhäuser ca. 500 Millionen Euro mehr als die eigentliche Preisentwicklung ausgemacht hat. Ähnlich im laufenden Jahr: der Orientierungswert beträgt 1,44 Prozent, die Grundlohnsumme 2,53 Prozent. Die Krankenkassen müssen den Krankenhäusern ca. 700 Millionen Euro mehr zahlen, als durch die Preisentwicklung ermittelt worden war. Auch für das kommende Jahr werden den Krankenhäusern über diese Mehrbegünstigungsklausel vermutlich wieder Mittel in gleicher Größenordnung zufließen und damit Betriebs- wie Personalkosten über den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Wert hinausgehend bezahlt. „Personalkosten inklusive Tarifabschlüsse werden durch die Krankenkassen getragen. Wenn es trotzdem zu Finanzierungslücken kommt, müssen sich die Krankenhäuser selbst fragen, woran das liegt. Rückt man die Fakten in den Mittelpunkt, entpuppt sich die vermeintlich öffnende Tarifschere, die die Krankenhäuser beklagen, als modernes Märchen“, so v. Stackelberg. Versorgungszuschlag hängt am Mehrleistungsabschlag In den Reformplänen der Regierung ist geplant, den sogenannten Versorgungszuschlag für Krankenhäuser ab 2017 zu streichen. Aus Sicht der Krankenhausvertreter eine ungerechtfertigte Kürzung von Geldern. Was die Krankenhausseite hierbei verschweigt: Der Versorgungszuschlag sollte den Effekt eines anderen Instruments, der Mehrleistungsabschläge, abfedern. Da diese Mehrleistungsabschläge jedoch auch abgeschafft werden, gibt es keine Belastung der Krankenhäuser an dieser Stelle mehr, die ausgeglichen werden müsste. Dieses Beispiel zeigt, wie groß die Gefahr ist, dass auf Basis von Halbwahrheiten die Reformpläne aufgeweicht werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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PHAGRO mit neuem Internetauftritt

Mit einem deutlich breiteren Informationsangebot stellt sich der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels PHAGRO e.V. auf seiner technisch und inhaltlich neu gestalteten Website vor. Aktuelle Statistiken, Positionen des Verbandes zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung und Arzneimittelsicherheit werden ebenso dargestellt wie detaillierte Einblicke in die Verfahrensabläufe beim vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel. Die Bild-Dokumentation „Besuch beim Großhandel“ macht auf anschauliche Weise den komplexen Weg deutlich, den eine Arzneimittelpackung von der Bestellung bis zur Übergabe an den Patienten in der Apotheke nimmt. Die Website wurde für die optimale Ausgabe auf allen Medien entwickelt. Eine neue Seitenstruktur sowie die verbesserte Navigation erleichtert das Arbeiten auch auf mobilen Endgeräten. Pressemitteilung des Bundesverbandes PHAGRO e.V.

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Bundeswahlbeauftragter im TK-Verwaltungsrat: „Die große Koalition hat sich verkämpft“

Engagiert bis zum letzten Tag: Gerald Weiß ist noch bis Ende des Monats Bundeswahlbeauftragter für die Sozialwahlen. Das Ringen um mehr Demokratie bei den Sozialversicherungsträgern hat Weiß zum Thema seiner Amtszeit gemacht. Und er wusste die Techniker Krankenkasse (TK) dabei an seiner Seite. Das Engagement der TK lobt Weiß als vorbildlich. Heute hat er sich in Darmstadt beim Verwaltungsrat der Kasse bedankt und die TK als „Speerspitze des Systems“ bezeichnet. Kritisch sieht Weiß die verpasste Reform der nächsten Sozialwahlen: „Die große Koalition hat sich verkämpft und gegenseitig blockiert – mit dem Effekt, dass sie einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrages bisher nicht umgesetzt hat.“ Union und SPD hatten vereinbart, die Selbstverwaltung zu stärken und die Sozialwahlen zu modernisieren. Eine Online-Stimmabgabe sollte bei den nächsten Wahlen im Frühjahr 2017 realisiert sein. Gleichzeitig sollte die sogenannte Friedenswahl – die bei einigen Sozialversicherungsträgern übliche Einigung im Vorfeld ohne eigentliche Wahlhandlung – künftig erschwert werden. Weiß erwartet eine entsprechende Reform erst am Ende dieser Legislaturperiode. „Eine Neuregelung wirkt sich dann aber erst auf die übernächsten Wahlen im Jahr 2023 aus.“ Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte wählen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre ihre Interessenvertreter in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, also in die Parlamente der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Zuletzt fanden die Sozialwahlen im Jahr 2011 statt. Bei der TK gaben 1,8 Millionen Mitglieder ihre Stimme ab. Damit beteiligten sich über 500.000 Wahlberechtigte mehr an der Abstimmung als im Jahr 2005. Die Wahlbeteiligung lag bei der TK bei rund 33 Prozent. Gerald Weiß ist seit dem 1. Oktober 2009 der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Pflegende Angehörige künftig besser gegen Arbeitslosigkeit abgesichert – TK-Chef Baas begrüßt Pflegereform

Mit der aktuellen Pflegereform will der Gesetzgeber Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, besser sozial absichern. Beispielsweise sollen sie künftig automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein. „Dieses Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die im Moment den Löwenanteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland leisten“, erklärt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Denn Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus.“ In der TK-Pflegestudie geben drei von zehn berufstätigen Befragten an, die Arbeitszeit reduziert zu haben, weil jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig geworden ist. Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben. „Wer in der Familie Verantwortung übernimmt, darf keine sozialen Nachteile dadurch haben“, so Baas. „Wir müssen verhindern, dass jemand selbst hilfebedürftig wird, weil er durch die Pflegetätigkeit oder danach seinen Job verloren hat.“ Um pflegende Angehörige zu entlasten, bietet die Pflegeversicherung schon jetzt zahlreiche Leistungen. Baas: „Hier navigieren wir unsere Versicherten durch einen Dschungel von Angeboten, nicht alle sind gleichermaßen bekannt. Eine gute Beratung ist dabei die Grundlage für eine mündige Entscheidung.“ Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. Künftig sollen nun auch Pflegepersonen rechtlich verbindlich einen Anspruch haben. „Diese Neuregelung entspricht der Versorgungsrealität und orientiert sich zu hundert Prozent an der der Praxis.“ Über den zweiten Teil der Pflegereform beraten heute parallel Bundestag und Bundesrat. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Der eHealth-Nutzen hängt von der Praxisführungs-Qualität ab

eHealth-Lösungen können die Praxisarbeit nur unterstützen, wenn sie tatsächlich funktionieren. Diese Funktionalität muss in den Praxen selbst, aber teilweise auch bei den Patienten gesichert sein. Für das erwähnte Vitaldaten-Monitoring bedeutet das: beide Partner – Praxis und Patient – benötigen z. B. den gleichen technischen Standard, der über Updates auf beiden Seiten zu sichern ist. Über […]

Kommunikations-Update für Medizinische Fachangestellte

Schlüsselfähigkeit „Kommunikation“
 In Arztpraxen werden – über alle Fachgruppen und Praxisformen bzw. –größen betrachtet – durchschnittlich nur 42,7% der für eine optimale interne und externe Praxiskommunikation notwendigen Regelungen, Instrumente und Verhaltensweisen eingesetzt. Die hieraus resultierende Patientenzufriedenheit erfüllt lediglich 51,3% der Anforderungen und Wünsche. Und selbst in Betrieben, in denen die Teams akut keine Beeinträchtigung ihrer […]

Qualität von Medizinprodukten: FDA setzt auf neues Patientenpanel

Bis jetzt haben hauptsächlich Experten ihre Anforderungen im Hinblick auf den gewünschten Nutzen und die erforderliche Qualität von Medizinprodukten definiert. Das soll sich nach dem Willen der amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA nun ändern. Sie möchte die Patientenperspektive stärker berücksichtigen und hat daher ein Advisory Panel eingerichtet. Patienten sollen in diesem neuen Gremium ihre Erwartungen und Erfahrungen einbringen:

  • Welchen Hauptnutzen erkennen Patienten in den neuen Technologien, welche Risiken oder Gefahren verbinden sie in erster Linie mit deren Nutzung?
  • Wie beurteilen Patienten das Nutzen-Risikoprofil von neuen Medizinprodukten, dazu gehören u. a. auch Medizin-Apps mit einer sog. medizinischen Zweckbestimmung, die zur Diagnose oder Therapie von Krankheiten bestimmt sind?
  • Welche Unterschiede lassen sich dabei in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen, basierend auf Alter, Erkrankungsart und sozioökonomischen Faktoren?

Bisher sind weltweit nur sehr wenige Medizin-Apps als Medizinprodukte zugelassen. In den USA sind es derzeit ca. 120, für Europa gibt es noch keine zentrale Datenbank, in der CE-zertifizierte Medizin-Apps gelistet sind.
Je stärker die Medizin-Apps als sog. Versorgungs-Apps zukünftig in die Regelversorgung eingebunden werden, d. h.  medizinische Daten aus dem Versorgungssystem nutzen oder vom Patienten generierte Daten in das Versorgungsystem einspeisen, umso mehr wird auch die Nutzen- und Risikobewertung dieser Anwendungen in den Fokus rücken. Dabei die Perspektive der Patienten frühzeitig zu berücksichtigen, verbessert die Chancen, die bisher ungeklärte Fragen z. B. der Datennutzung gesamtgesellschaftlich zu diskutieren. Die bessere Einbindung der Patientenperspektive kann dabei wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen und damit die Akzeptanz für die Nutzung neuer digitaler Medien zu stärken. Sie gehört daher auch für Deutschland und Europa auf die Agenda der Gesundheitsakteure und Politiker.

Quellen:

FDA adds Patienten advisory panel on Medical Devices, 21 September 2015

Too little research backs high-risk medical devices, August 2015

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