BZgA: Wissens- und Impflücken vor der Influenzasaison 2015/2016

Ältere und chronisch Kranke haben neben Schwangeren ein höheres Risiko, dass eine Influenza-Erkrankung schwer verläuft und Komplikationen lebensbedrohlich werden können. In der vergangenen Grippesaison war die Altersgruppe über 60 Jahren besonders von schweren Krankheitsverläufen betroffen, das zeigt der neue Influenzasaisonbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza des Robert Koch-Instituts (RKI), der jährlich im September, vor Beginn des optimalen Impfzeitraums Oktober bis November, veröffentlicht wird. Die Zahl der Arztbesuche während der Grippewelle, die über das erwartete Maß (ohne Influenza) hinausgingen, wird auf 6,2 Millionen geschätzt. Die geschätzte Anzahl der grippebedingten zusätzlichen Krankenhauseinweisungen beträgt rund 31.000. Diese Werte liegen nur wenig unter den Werten der schweren Influenzasaison 2012/2013. In der kommenden Wintersaison wird die Arbeitsgemeinschaft Influenza wieder wöchentlich über die Grippesituation in Deutschland berichten. Die Weltgesundheitsorganisation fordert für die Risikogruppen eine Impfquote von mindestens 75 %. Davon ist Deutschland weit entfernt, wie eine neue Studie des Robert Koch-Instituts zu Influenza-Impfquoten, Wissen und Einstellung bei Risikogruppen zeigt. „Die Impfung ist eine wichtige und sichere Schutzmöglichkeit, auch wenn ihre Wirksamkeit schwanken kann“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. Die Influenza-Impfquote lag bei Personen über 60 Jahren in 2012/13 bei 50 % und in 2013/14 bei 49 %; bei chronisch Kranken im Alter von 18-59 Jahren waren lediglich 24 % bzw. 23 % geimpft. In der Studie wurde auch nach den Gründen für eine Entscheidung gegen die Grippeschutzimpfung gefragt. Am häufigsten genannt wurden Misstrauen in die Impfung und die Meinung, dass die Erkrankung nicht gefährlich sei. Etwa die Hälfte der Risikopersonen (≥60 Jahre und/oder chronisch krank) war der Meinung, dass die Influenza-Impfung eine Erkrankung verursachen kann, was aber tatsächlich nicht der Fall ist. Diese Wissens- und Impflücken zu schließen ist das Ziel der gemeinsamen Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des RKI „Wir kommen der Grippe zuvor“. In einem frischen, neuen Design richten sich die umfangreichen Informations- und Aufklärungsangebote im Print- und Online-Bereich gezielt an die Risikogruppen einer Grippeinfektion. „Der wichtigste Ansprechpartner bei der Impfaufklärung ist das medizinische Personal“, unterstreicht Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Daher wurden im Rahmen einer bundesweiten Aussendeaktion Medienpakete zur Grippeimpfung an die wichtigsten Multiplikatoren verschickt. Die neuen  Materialien und weitere Informationen rund um die Grippeimpfung stehen zudem auf www.impfen-info.de [http://www.impfen-info.de/grippe ] zum Download sowie zur kostenlosen Bestellung bereit. „Die Impfstoffe für die neue Saison 2015/2016 unterscheiden sich in zwei der drei Komponenten gegenüber der vorangegangenen Saison“, erläutert Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts. Ausgetauscht wurde gemäß der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der zum Influenzatyp A gehörende H3N2-Stamm und der Influenzatyp B-Stamm, die H1N1-Komponente ist seit der Influenzasaison 2010/11 unverändert. Neben den trivalenten Impfstoffen sind auch zwei tetravalente Impfstoffe zugelassen, die einen zweiten B-Stamm als vierte Komponente enthalten. Das Paul-Ehrlich-Institut hat bereits mehr als 17 Millionen Impfdosen freigegeben. Eine Übersicht der Influenza-Impfstoffe mit den Angaben zu der zugelassenen Altersgruppe steht auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts zur Verfügung (http://www.pei.de/influenza-impfstoffe). Die zugelassenen Impfstoffe sind gut verträglich. Auch für Schwangere und das ungeborene Kind konnte in verschiedenen Studien die Sicherheit der Grippeimpfung nachgewiesen werden. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten. Die Wirksamkeit der Grippeschutzimpfung hängt von vielen Faktoren ab, wesentlich ist, inwiefern die im Impfstoff enthaltenen Virusstämme mit den zirkulierenden Influenzavirusvarianten übereinstimmen. Da sich der zirkulierende H3N2-Stamm vor der vergangenen Grippesaison genetisch veränderte, nachdem die Impfstoffproduktion bereits begonnen hatte, passte die H3N2-Impfstoffkomponente nicht optimal. Wie Daten des Nationalen Referenzzentrums für Influenza zeigen, wurde ausgerechnet dieser abweichende  Stamm bei 62 % der Influenzavirusnachweise und damit am häufigsten nachgewiesen. Die Impfeffektivität gegen eine laborbestätigte Influenza insgesamt (ohne Berücksichtigung des (Sub-)Typs) betrug daher nach Berechnungen des RKI in der Saison 2014/15 nur 27 %. In anderen Saisons ist die Wirksamkeit in der Regel deutlich höher und liegt zwischen 40 und 60 %. Unabhängig vom Impfstatus sollte beim Auftreten von akuten Atemwegssymptomen während einer Grippewelle  auch eine Influenzaerkrankung in Betracht gezogen werden. Insbesondere Menschen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollten frühzeitig ihren Hausarzt zu Rate ziehen, damit auch die Gabe antiviraler Arzneimittel erwogen werden kann. Gerade ältere Personen bekommen häufig kein Fieber und nehmen zu spät ärztliche Hilfe in Anspruch. Wissen, was schützt: fünf Tipps für den Alltag Auf der Internetseite www.infektionsschutz.de informiert die BZgA über einfache Hygienetipps die helfen, das Ansteckungsrisiko zu verringern: – regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife – Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder ein Taschentuch – Abstand halten zu erkrankten Personen – Regelmäßiges Lüften von Räumen – Im Krankheitsfall zu Hause bleiben und sich auskurieren Weitere Informationen http://www.impfen-info.de/grippe http://www.rki.de/influenza http://www.pei.de/influenza-impfstoffe http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza Pressemitteilung der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

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Palliativkongress der KV Nordrhein: Beispielhafte Strukturen zur Versorgung Schwerstkranker

Am Samstag, den 12. September 2015, lud die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein zum Palliativkongress ins Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft ein. Über 150 Teilnehmer nutzten die Plattform, um sich über die Entwicklung und die Zukunftsperspektiven der Palliativversorgung im Rheinland auszutauschen. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens betonte in ihrer Eröffnungsrede die große gesellschaftliche Bedeutung dieses Versorgungbereiches und lobte Ärzte wie Pflegekräfte für ihr Engagement. „Wir haben in NRW sehr gute und von allen Beteiligten breit getragene Strukturen, die sich im Bundesvergleich sehen lassen können. Sie ermöglichen ein würdiges Sterben in einem Umfeld, das den Wünschen und Bedürfnissen der Patienten entspricht.“ Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen sei laut Ministerin Steffens zugleich eine laufende Weiterentwicklung der Strukturen wichtig. So stellen insbesondere der Trend zu Single-Haushalten sowie die zukünftige Versorgung ländlicher Regionen eine große Herausforderung dar. „Die Palliativarbeit der Zukunft erfordert aber ebenfalls, dass wir Pflegenden ausreichend Zeit für die Patientenbehandlung ermöglichen“, so Steffens. Herausragende Strukturen im Rheinland Auch der Vorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Peter Potthoff, stellte die herausragenden Strukturen der Palliativversorgung fest, die es im Rheinland seit zehn Jahren ermöglichen, Schwerstkranke in ihrer letzten Lebensphase im heimischen Umfeld ärztlich zu versorgen. „Dank der Strukturen, die wir mit den nordrheinischen Krankenkassen erarbeitet haben, konnten wir allein im vergangenen Jahr knapp 25.000 Patientinnen und Patienten in der allgemeinen Palliativversorgung ambulant betreuen. Nur etwa 15 Prozent der Patienten verstarben in einem Krankenhaus oder auf einer Palliativstation“, so Potthoff. Betreut wurden die Patienten dabei unter anderem von rund 1.500 nordrheinischen Haus- und Fachärzten. „Die Palliativversorgung ist eine multiprofessionelle Leistung. Wir werden auch zukünftig Strukturen vorhalten, in denen die Patienten umfassend versorgt werden können“, sagte der KV-Chef. Von einer „Erfolgsgeschichte“ sprach Matthias Mohrman, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland / Hamburg, als er in seinem Vortrag auf die Entwicklung der hiesigen Palliativversorgung zurückblickte und hierbei vor allem die Vorreiterrolle NRWs betonte. Künftiges Verbesserungspotential biete laut Mohrmann dabei die Versorgungsintegration von Menschengruppen, die nicht mit dem deutschen Gesundheitssystem vertraut sind – wie z.B. Migranten. „Eine wichtige Zukunftsfrage wird sein, wie wir diese Menschen erreichen und rechtzeitig über unsere Angebote informieren können“, sagte Mohrmann. Dass die Lebensqualität schwerstkranker Patienten so lange wie möglich erhalten bleiben müsse, betonte auch Dirk Ruiss, Leiter des NRW-Landesverbandes der Ersatzkassen (vdek). Die Palliativversorgung sei deshalb ein für die Ersatzkassen besonders wichtiges Thema. Ein bedeutendes Entwicklungsfeld für die Zukunft sieht der vdek-Landeschef dabei in der Patientenführung beim Übergang von kurativer Versorgung zur Palliativversorgung. „NRW hat das Potential, auch weiterhin Impulsgeber für die Palliativversorgung der Bundesrepublik zu sein“, so Ruiss. Zu den weiteren Referenten und Gästen des Kongresses zählten für die Palliativversorgung verantwortliche Ärzte aus regionalen Versorgungsnetzen sowie Gäste aus der Pflege und der Hospizarbeit. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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Langkutsch: Finanzierung der Pflegeversicherung zukunftsfest machen

Das Pflegestärkungsgesetz II soll Ende September erstmals im Deutschen Bundestag beraten werden. Im Rahmen einer Verwaltungsratssitzung der BARMER GEK in Würzburg erklärt dazu der Vorsitzende der Verwaltungsrates,Holger Langkutsch: „Viele Maßnahmen der nächsten Pflegereform finden unsere ungeteilte Zustimmung. Dazu gehört vor allem die dringend erforderliche Besserstellung von demenzkranken Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Für diesen Personenkreis ist die Pflegeversicherung heute noch nicht ausreichend da. Nachbesserungsbedarf gibt es allerdings beim Thema Finanzierung. Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Anzahl an Pflegedürftigen müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um das System zukunftsfest zu machen. Wir benötigen eine solide und leistungsfähige Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger, und dafür kommt ausschließlich das solidarisch finanzierte System der gesetzlichen Pflegeversicherung in Betracht. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung muss aus diesem Grund überwunden werden. Einen weiteren Knackpunkt des Pflegestärkungsgesetzes stellt die fehlende regelmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen dar. Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen Anspruch darauf, dass die Leistungen in Zukunft nicht an Wert verlieren. Um dem vorzubeugen, sollte eine gesetzliche Regelung die Dynamisierung gekoppelt an der Preisentwicklung sicherstellen.“ Pressemitteilung der BARMER GEK

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vdek: Finanzierung der Krankenhausreform stärker in den Fokus rücken

In Anbetracht des steigenden Finanzdrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss bei der geplanten Klinikreform die Finanzierung stärker in den Fokus gerückt werden. „Bei den Reformplänen fehlt eine umfassende Finanzierungsstrategie“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), auf einem Presseworkshop in Berlin. „In Anbetracht der zu erwartenden Kosten in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro bis 2020, muss dies dringend nachgeholt werden. Die Ausgaben der Reform müssen sonst über Zusatzbeitragssätze finanziert werden, die einseitig zulasten der Versicherten gehen.“ Darüber hinaus gebe es angesichts der Milliardenkosten der Reform keinen Spielraum für weitere Zugeständnisse an die Leistungserbringer, so Elsner. „Die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen da erheblich zu weit.“ In einem 10-Punkte-Papier analysiert der vdek zudem die zentralen Probleme in der Krankenversorgung, bewertet die Lösungsvorschläge im Rahmen der geplanten Reform und stellt zusätzliche Forderungen auf, wie die Krankenhausversorgung zukunftssicher gestaltet werden kann: Thesen zur Krankenhausversorgung heute und morgen   Seit der Einführung des DRG-Entgeltsystems im Jahr 2003 hat es in Deutschland keine Krankenhausreform mehr gegeben. Dadurch haben sich Probleme in der Krankenhausversorgung angestaut. Dies zeigt sich auch in der Ausgabenentwicklung der GKV. Die GKV-Krankenhausausgaben sind in den letzten zehn Jahren um 42 Prozent gestiegen, und zwar von 47,51 Milliarden Euro auf 67,39 Milliarden Euro von 2004 bis 2014. Trotz gemeinsamer Verantwortung der Krankenkassen und Länder für die Krankenhausversorgung („duale Krankenhausfinanzierung“) haben sich die Länder aus ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung zurückgezogen: Die Investitionsförderquote der Länder (prozentualer Anteil der Investitionsfördermittel an den Gesamtkosten) sank von rund 10 Prozent in 1993 auf rund 3,5 Prozent in 2013. Die Folge: Krankenhäuser finanzieren sich mehr und mehr über die GKV-Mittel zur Finanzierung der Betriebskosten – Geld, das eigentlich für die Versorgung der Patienten gedacht ist. Jährlich werden bereits jetzt mehr als drei Milliarden Euro der Investitionsausgaben aus GKV-Mitteln verdeckt finanziert („schleichende Monistik“). Diese verdeckte Finanzierung erfolgt durch Mengensteigerungen, d. h. immer mehr Patienten werden in den Krankenhäusern behandelt. Möglich wurde dies durch eine deutliche Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer, welche von 14 Tagen (1991) auf 7,5 Tage (2013) sank. Gleichzeitig stiegen die Fallzahlen von 14,5 Millionen auf 18,7 Millionen Fälle. Diese Zunahme hat zu einer Leistungsverdichtung geführt, was sich auf die Qualität der Versorgung und der „Pflege am Bett“ ausgewirkt hat. Denn mit dem Anstieg der Fallzahlen wuchs zwar die Zahl der Ärzte deutlich – seit 1991 von 109.000 auf 165.000 in 2013 -, die Zahl der Pflegekräfte nahm aber im gleichen Zeitraum nur von 389.000 auf 419.000 zu. Die etwa gleiche Zahl an Pflegekräften muss also nun deutlich mehr Patienten versorgen. Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich viel Geld für die Gesundheitsleistungen (HCP-Studie 2015) ausgibt, haben wir international betrachtet „nur“ ein gutes, aber kein herausragendes Qualitätsniveau (OECD-Studie 2012). In den städtischen Regionen gibt es Überkapazitäten, die zur Überversorgung führen. Hier ist vor allem die fehlende Indikationsqualität („Ist die Behandlung notwendig bzw. medizinisch indiziert?“) das Problem. In dünn besiedelten, ländlichen Regionen hingegen können Versorgungsprobleme (Belegungsrückgänge, Personalmangel, Schließung von Krankenhausabteilungen) entstehen. Der Fallzahlrückgang führt in diesen Regionen zu Problemen bei der Ergebnisqualität („Wird das erwünschte Ergebnis erzielt?“). Auch zwischen den Krankenhäusern bestehen erhebliche Qualitätsunterschiede. Außerdem werden Mindestmengenregelungen zum Teil nicht konsequent angewendet. Beispiel: komplexe Eingriffe an der Speiseröhre: 68 Prozent der Krankenhäuser, die eine Zulassung für diesen Eingriff haben, erreichen die Mindestmengen nicht. Große Unterschiede gibt es zwischen den Krankenhäusern auch bei der Strukturqualität („Sind die Rahmenbedingungen richtig?“), der Prozessqualität („Wird die Leistung richtig erbracht?“) und der Ergebnisqualität. Die Krankenhausplanung auf Länderebene gibt keine Richtung vor, stattdessen werden gewachsene Strukturen bzw. unnötige Kapazitäten seit 1972 fortgeschrieben. Die bisherigen Planungskriterien sind zu abstrakt und werden zudem nicht bundeseinheitlich angewendet. Qualität wird als Planungskriterium nur vereinzelt und ansatzweise berücksichtigt. Zwar sind zahlreiche Zentren (wie z. B. Brust- oder Krebszentren) entstanden, doch die erwünschte echte Schwerpunktbildung hat nicht stattgefunden, da entsprechende Standardisierungen in der Krankenhausplanung fehlen. Zwölf Prozent der Krankenhäuser (231) rechneten 2014 mit den Ersatzkassen Zentrumszuschläge ab. Ähnliche Fehlentwicklungen gibt es im Bereich der Notfallversorgung. Die Krankenhausplanung gleicht deshalb einem Flickenteppich. Weitere Herausforderungen sind durch den demografischen Wandel und regionale Veränderungen zu erwarten. Die Bevölkerung wird zunehmend älter, zudem werden sich die Binnenwanderungen vom Land in die Stadt verstärken. Junge Menschen bzw. Arbeitskräfte ziehen in die Städte, ältere Menschen bleiben in den ländlichen Gebieten und müssen dort medizinisch betreut werden. Dadurch verändern sich die Versorgungsbedarfe. Dieser Strukturwandel vollzieht sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Durch geringe Geburtenraten können Stellen nicht immer nachbesetzt werden. Das geplante Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) enthält einige gute Ansätze, insbesondere was die stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung sowie den Strukturfonds anbelangt. Auch das Ziel, mithilfe eines Pflegestellenförderprogramms die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern zu senken, ist aus Sicht der Ersatzkassen grundsätzlich richtig. Bei allen drei Punkten kommt es nun entscheidend auf die Umsetzung an. Nicht ausreichend angegangen werden das Problem der Investitionskostenfinanzierung und das der Mengenbegrenzung. Dadurch werden zentrale Probleme der Krankenhausversorgung verschleppt. Erstmalig soll mit dem KHSG auch Qualität als Kriterium für die Krankenhausplanung gesetzlich festgeschrieben werden. So soll u. a. schlechte Qualität zu Konsequenzen bei der Planung führen. Allerdings fehlt in dem aktuellen Gesetzentwurf eine Regelung, die den Ländern verbindlich vorschreibt, diese Vorgabe auch anzuwenden. Zur Schließung von Abteilungen oder gar ganzen Krankenhäusern durch die Länder wird es daher eher selten kommen. Den Krankenkassen fehlt zudem die Rechtsgrundlage, im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern bei mangelnder Qualität den Ausschluss von Leistungen durchzusetzen. Als sehr problematisch bewerten die Ersatzkassen die vorgesehenen Abschläge für schlechte Qualität. Qualitativ unzureichende Leistungen sollten nicht geringer vergütet, sondern vielmehr aus der Versorgung ausgeschlossen werden. Durch die Einrichtung eines Strukturfonds beim Bundesversicherungsamt (BVA) sollen Überkapazitäten abgebaut, stationäre Versorgungsangebote konzentriert und Umwidmungen von Krankenhäusern (z. B. in Medizinische Versorgungszentren) ermöglicht werden. Der Strukturfonds soll mit 500 Mill
ionen Euro aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, Länder und ggf. Krankenhausträger sollen sich in gleicher Höhe beteiligen. Wenn das Geld richtig eingesetzt wird und auch die Länder die vorgesehenen Mittel bereitstellen, kann der Strukturfonds aus Sicht der Ersatzkassen den notwendigen Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft einleiten, zu einer Konzentration von Leistungen an ausgewählten Standorten und einer besseren Qualität führen. Ein Recht zur Antragstellung beim BVA […]

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DKG: Das Geld muss der Leistung folgen

Zur Diskussion über die Reform der Finanzierung der ambulanten Notfall-Leistungen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: „Eine an die Realitäten der ambulanten Notfallversorgung angepasste Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen ist dringend geboten. Die Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Patienten würden aufgrund von Einwerbungen durch die Krankenhäuser die dortigen Notfallambulanzen aufsuchen, ist als polemisch und lebensfremd zurückzuweisen. Die Hauptversorgungslast in der ambulanten Notfallversorgung nachts und an Wochenenden, wenn die niedergelassenen Praxen geschlossen sind, tragen mit 10 Millionen Patienten inzwischen die Krankenhäuser. Dass die überwiegende Zahl der Patienten im Notfall die Krankenhäuser aufsucht, liegt an deren Einschätzung, dass die Krankenhäuser rund um die Uhr kompetente und umfassende Hilfe leisten. Alle Leistungen, die die Krankenhäuser als ambulante Notfall-Leistung erbringen, werden heute aufgrund der Zuordnung der Sicherstellung der ambulanten Notfall-Leistungen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus den Mitteln vergütet, die diese von den Krankenkassen erhalten. Die Sicherstellungszuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen ist eine Fiktion, die nicht länger aufrecht haltbar ist. Die Realität ist eine primäre Zuständigkeit der Krankenhausambulanzen. Deshalb ist es folgerichtig, den ambulanten Notfallbereich so zu reformieren, dass die Leistungen, die die Krankenhäuser erbringen, direkt mit den Krankenkassen abgewickelt werden. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Mittel, die die KVen heute für die ambulanten Notfall-Leistungen an die Krankenhäuser zahlen, in Zukunft nicht mehr zunächst von den Krankenkassen an die KVen geleitet werden. Damit ist in keinster Weise eine Beschneidung der finanziellen Ressourcen bei den KVen verbunden. Es geht einzig und allein um die Realisierung des Grundsatzes, dass das Geld der Leistung folgen muss. Wenn die KVen die Leistungen nicht sicherstellen und die Krankenhäuser die Leistungen erbringen, gibt es keinen Grund, die Mittel über die KVen an die Krankenhäuser zu leiten. Wie bei allen Krankenhausleistungen ist die Direktvergütung durch die Krankenkassen der einzig logische Weg.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Die Benchmarking-Praxisanalyse© als Direktmarketing-Instrument der Pharma-Industrie – Nutzen und Anwendung

Die IFABS Benchmarking-Praxisanalyse© ist ein validiertes, Fragebogen-gestütztes System zur Untersuchung der Management-Qualität von Arztpraxen. Das seit mehr als zehn Jahren erfolgreiche Konzept ermöglicht die Erstellung repräsentativer Benchmarking-Vergleiche der Praxisführung und die Ermittlung von Optimierungsansätzen für die untersuchten Praxen. Die Publikation „Die Benchmarking-Praxisanalyse© als Direktmarketing-Instrument der Pharma-Industrie – Nutzen und Anwendung“ wendet sich an Mitarbeiter des pharmazeutischen […]

Verschlafen Kliniken die Digitalisierung?

11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS diskutiert ohne Scheuklappen “Was täglich in den Krankenhäusern die Gemüter erregt, steht auf der Agenda des 11. GESUNDHEITSWIRT-SCHAFTSKONGRESSES”, betont Kongressleiterin Ines Kehrein. Den Teilnehmern werde deshalb Gelegenheit gegeben, sich zu den sie betreffenden Fragen direkt auszutauschen. Neben vielen anderen Veranstaltungen seien dazu insbesondere die “Dialogwerkstätten” geeignet. In diesem Format bestimmten die Besucher des … Weiterlesen

gewichtige Anwendungsberatung

Die Geschichte von gestern mit dem Xenical (Orlistat) ging noch etwas weiter. Das ist meist so – nur Märchen enden mit “und sie lebten glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende” 🙂 Der Arzt hat sich nach meinem Fax mit mir in Verbindung gesetzt – das mit der Kostengutsprache wüsste er schon – er war […]