Das Oberlandesgericht München hat im Januar entschieden, dass die Werbung mit einem Hygiene-Zertifikat irreführend und damit unzulässig sein kann, auch wenn das Zertifikat dem (Zahn)Arzt tatsächlich für die Einhaltung der Hygienevorschriften verliehen worden ist (OLG München, Urteil vom 15. Januar … Weiterlesen
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