Fett durch Diät

Wer kennt diese Situation nicht? Nach der Clubbingnight hat man einen Bärenhunger und kehrt noch schnell in die Burgertankstelle seines Vertrauens ein. Neben dem Menü muss noch ein Getränk gewählt werden. Und dann kommt auch schon das schlechte Gewissen: “Ich … äh … nehm dann mal ne Diät Cola”. Tja, damit gleicht man die Kalorien wieder […]

Das ITVA Altlastensymposium 2015 in Bochum #1 – Mantelverordnung und Altlastenkataster

Am 19. und 20. März fand in Bochum der diesjährige Altlastenkongress des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) statt. Eine gute Gelegenheit, das Ruhrgebiet zu besuchen, das ja in Bezug auf Altlasten und Flächenrecycling sicher einiges zu bieten hat. Darauf wies auch die Bürgermeisterin von Bochum, Frau Erika Stahl in ihrem Grußwort noch einmal hin, genauso wie Herr Peter Knietsch, Staatssekretär Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Biotech Verband will Daten der e Card nutzen…

Kurz vor der Berliner Conhit Messe lassen die Lobbyisten die erste Katze aus dem Sack. So berichtet Heise online heute:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Biotech-Verband-will-Daten-der-elektronischen-Gesundheitskarte-nutzen-2597974.html

Die Biotechnologiebranche fühlt sich noch nicht ausreichend berücksichtigt bei den Entscheidungen der Gematik und der Nutzung der Ergebnisse des Mammutprojektes.

“Deshalb fordert BIO Deutschland: “Biotechnologie-Unternehmen müssen
in die Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Telematikinfrastruktur
und die elektronische Gesundheitskarte eingebunden werden.”Und weiter bei Heise online:”Zugriff auf die Gesundheitskarte – BioIT-Experten könnten mit dabei helfen, die
“Interoperabilitätsstrukturen” und die Transparenz der medizinischen
Telematik zu entwickeln, meint BIO Deutschland weiter. Dazu gehöre auch,
dass Biotech-Firmen auf die Gesundheitskarte zugreifen dürfen.

Genau das, was die kritischen Bürger immer schon vorhergesagt haben. Auch in Deutschland sollen die sensiblen Medizindaten zu einem ganz großen Geschäftsfeld werden. Mit Hilfe der eGK.

Quantencomputer: Mehr als Computer mit Quanteneffekten

Quantenmechanik ist die Physik der kleinen Dinge. Wenn Strukturen in der Größenordnung von Atomen eine Rolle spielen, müssen quantenmechanische Gesetzmäßigkeiten bedacht werden. Wenn Computerchips immer kompakter werden ist abzusehen, dass eines Tages die Grenze zur Quantenmechanik erreicht wird. Streng genommen funktioniert ohnehin kein Computer ohne Quanteneffekte. Aber das macht einen Computer nicht zum Quantencomputer.

Umfrage! Impfen! (was sonst?)

Liebe Leser, ich habe das schon immer mal machen wollen, völlig bewußt dessen, dass die Blogbesucher hier vermutlich Impfbefürworter sind. Ich habe die Umfrage nach “Nicht-impfen” aufgebaut, da sicher jedem bewußt ist, welche Impfung nicht durchgeführt wurde. Hätte ich die Umfrage gebastelt nach “folgende Impfungen habe ich durchführen lassen” – müsstet Ihr das Impfbuch rauskramen, […]

VOM HIRNWURM, ODER: DAS WUNDER DER MNEMOSYNE

(von Helmut Wicht, Kai Gansel und Udo Rüb, allesamt an der Dr. Senckenbergischen Anatomie zu Frankfurt am Main) Der Hirnwürmer Wesen Wenn der Wurm im Hirn ist, ist das schlecht. Wenn er nicht drin ist, allerdings erst recht. Es folgt also eine Schnurre vom Hirnwurm. Eigentlich könnte man sogar eine über die Hirnwürmer schreiben, denn es gibt deren fünfe. Vier davon treiben sich vorn im Grosshirn herum (1), von deren Taten und Untaten berichten wir ein anderes Mal. Diesmal soll’sweiter

SciViews-Videorezension: Ein goldenes Zeitalter der Kosmologie?

Beim Spektrum-Verlag befindet sich derzeit ein Videoportal namens SciViews in der (Alpha-)Testphase – freigeschaltet, aber noch nicht groß beworben und laufend weiterentwickelt. Zu den dort präsentierten Videos soll es auch Rezensionen geben; die folgende Rezension zum Video Ein goldenes Zeitalter der Astronomie? (Titel etwas irreführend – besser sollte es “…der Kosmologie” heißen) erscheint sowohl auf SciViews als auch hier auf meinem Blog. (Offenlegung: Für eine solche Rezension zahlt mir Spektrum ein kleines Honorar.) Die Frage nach dem “Goldenen Zeitalter fürweiter

Schiedsspruch unwirksam: AOK bietet Hausarztverband konstruktive Lösung an

Im Streit um die hausarztzentrierte Versorgung hat die AOK Bayern dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) jetzt ein neues Angebot gemacht. Die größte Krankenkasse im Freistaat ist bereit, die Zusatzhonorare der Hausärzte deutlich zu erhöhen. Der AOK-Vorschlag sieht insbesondere vor, dass interessierte Versicherte und Hausärzte ab sofort neu in die hausarztzentrierte Versorgung eingeschrieben werden können. Bereits teilnehmende Versicherte bleiben eingeschrieben. Mit ihrem Angebot reagiert die AOK auf den aktuellen Schiedsspruch, der ihrer Auffassung nach nicht umsetzbar und daher unwirksam ist. Das Unternehmen hat deshalb Klage eingereicht. Das Angebot bezeichnete die Kasse als eine pragmatische und konstruktive Lösung. Das Angebot an den Hausärzteverband ist für die AOK Bayern ein wichtiges Signal. „Wir wollen damit zeigen, dass wir ohne Wenn und Aber zur hausarztzentrierten Versorgung stehen“, so Ivor Parvanov, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern und Geschäftsführer Sozial- und Gesellschaftspolitik der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Das Angebot ermögliche trotz des fehlerhaften Schiedsspruchs die lückenlose Fortsetzung der besonderen hausärztlichen Versorgung. Die nicht abgestimmte Auslegung des Schiedsspruchs durch den Bayerischen Hausärzteverband würde zu einer so massiven Anhebung der Vergütung hausärztlicher Leistungen führen, dass diese nach Auffassung der AOK mit dem Sozialgesetzbuch nicht vereinbar wäre. Für einen eingeschriebenen Versicherten allein im Hausarztvertrag zahlt die AOK Bayern im Quartal derzeit über 85 Euro. Hinzu kommt noch Honorar aus der Regelversorgung. In anderen Bundesländern fällt die Vergütung weit geringer aus. So liegt die vergleichbare Vergütung für die hausarztzentrierte Versorgung in Nordrhein-Westfalen nach einem Schiedsspruch bei lediglich 65 Euro. Obwohl dies rund 25 Prozent unter den Honorarzahlungen der AOK Bayern liegt, feierte der dortige Hausärzteverband dieses Ergebnis medienwirksam als Erfolg. Seit 2008 hat die AOK den bayerischen Hausärzten im Rahmen der Hausarztverträge zusätzliche Vergütungen in Höhe von annähernd 1,2 Milliarden Euro überwiesen. Bei durchschnittlich 5.000 teilnehmenden Hausärzten entspricht dies gegenüber der Regelversorgung einem zusätzlichen jährlichen Honorar von 40.000 Euro je Arzt. Parvanov wie auch der alternierende Vorsitzende des AOK-Verwaltungsrats Fritz Schösser bezeichneten die BHÄV-Auslegung des Schiedsspruchs übereinstimmend als „nicht nachvollziehbar“. Insbesondere sei wegen der kontaktunabhängigen Pauschale mit einer Explosion der Einschreibungen zu rechnen, was die Ausgaben unkalkulierbar mache. Bei dieser Pauschale kann der Arzt auch für Patienten abrechnen, die gar keine Versorgung in Anspruch genommen haben. Die Spitze der Selbstverwaltung betonte, dass der Gesetzgeber bei Einführung der hausarztzentrierten Versorgung nicht Einkommensverbesserungen für Ärzte, sondern Versorgungsverbesserungen für Patienten im Blick hatte. Im Gegensatz zur bereits erbrachten finanziellen Vorleistung der Kasse müsse ein belastbarer Nachweis für die bessere hausärztliche Versorgung erst noch erbracht werden. Trotz der finanziellen Spitzenposition der bayerischen Hausärzte ist die AOK Bayern im Rahmen eines Kompromisses bereit, die Vergütung zu erhöhen, sieht jedoch eine klar definierte Obergrenze als unverzichtbar an. Der Schiedsspruch ist nach Auffassung der AOK unter anderem deshalb rechtswidrig, weil die Schiedsperson es unterlassen hat, zentrale Vertragsbestandteile festzulegen. So ist insbesondere die Anlage zur Vergütung unvollständig. Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sein sollen. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist nicht umsetzbar. In einem Schreiben hat die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml zugestanden, dass der Schiedsspruch hier völlig unterschiedliche Interpretationen zulässt. Auch dies ist eine Bestätigung dafür, dass die Schiedsperson ihrer Aufgabe nicht nachgekommen ist. Aus diesem Grund hat die AOK Klage beim Sozialgericht München erhoben. „Diese Klage richtet sich nicht gegen Hausärzte und hausarztzentrierte Versorgung“, so Parvanov. Ein rechtswidriger Schiedsspruch könne aber von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne gerichtliche Klärung nicht akzeptiert werden. „Wichtig ist jetzt, dass keine Lücke in der hausarztzentrierten Versorgung entsteht“, so Schösser. Das Angebot an den BHÄV ermögliche sowohl die Behandlung bereits eingeschriebener Patienten wie auch die Neueinschreibung interessierter Versicherter und Ärzte. Pressemitteilung der AOK Bayern

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