Mit Beschluss vom 03.03.2015 (1 BvR 3226/14) hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.10.2014 III ZR 85/14 zur Nichtabrechenbarkeit wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht festangestellte Honorarärzte bestätigt. (Wir berichteten zum BGH-Urteil in diesem Blog.) Das Bundesverfassungsgericht sieht durch … Weiterlesen
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Sozialgericht Augsburg: Teilerfolg für Kläger gegen die eGK
Der Kläger Rolf D. Lenkewitz hat einen umfangreichen
Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht.
In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und
der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem
über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als
Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen Familienangehörigen
ab sofort wieder quartalsweise im Vorhinein Behandlungsscheine zur Vorlage bei
Ärztinnen und Ärzten zuzusenden.
Bei Interesse hier weiterlesen:
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