Wenn man mit einigermaßen offenen Augen durch die Welt geht, stößt man früher oder später auf jemanden, der eine (mehr oder weniger) außergewöhnliche Behauptung in den Raum stellt. Nun steht man schnell vor dem Problem, hier die Spreu vom Weizen zu trennen, wenn man nicht als vollkommen ignorant auf der einen oder leichtgläubig auf der anderen Seite sein will.
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Wessen Interessen vertritt ein Vertragsarzt: die der Krankenkassen oder die der Patienten? Jeder Patient erwartet, dass der Arzt vor allem ihm hilft. Der Große Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) entscheidet das demnächst womöglich anders. Danach ist der Vertragsarzt Beauftragter der Krankenkassen und eventuell sogar Amtsträger. Das hätte erdrutschartige Folgen.
Nimmt ein Vertragsarzt eine „Zuweiserprämie“ an, verstößt er jetzt schon gegen Berufs-, Vertragsarzt-und Wettbewerbsrecht. Ist der Vertragsarzt nach BGH-Ansicht Beauftragter der Krankenkassen, kann er obendrein wegen Bestechlichkeit bestraft werden.
Gesundheitssysteme einfach erklärt für jedermann. Heute: Modell Wladiwostok (oder: “Es lebe der Sozialismus!”)
Andere Bezeichnungen: Staatsmedizin, Pfui!, Würg!, Ekel… Kotz! (sowie zahlreiche weitere Bezeichnungen, die leider nicht jugendfrei sind)
Besonderheit Kommt inzwischen ein wenig aus der Mode, man findet es aber zunehmend da, wo man es gar nicht vermutet hätte, (z.B. in den USA)
Wie es funktioniert Väterchen Staat sorgt für Dich. Väterchen Staat gibt Dir Arbeit, Väterchen Staat gibt […]
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