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Adventskalender Tür 3: Übergabe von BTM auf RTW
Zunächst einmal müssen Betäubungsmittel (BTM) nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) speziell gesichert und verschlossen aufbewahrt werden. Bei uns im Rettungsdienst heißt dies, dass sie in kleinen schwarzen Kasetten verschlossen im Rettungswagen bzw. Notarzteinsatzfahrzeug liegen. Sie sind dabei doppelt gesichert, zum einen in der Kasette und zum anderen ist diese wiederum fest im RTW bzw. NEF gesichert. Damit wird ein schnelles entwenden sehr erschert, was Pflicht ist. Dazu gibt es einen Schlüssel, der für beide Sicherungen zugleich sperrt, denn es ist nur ein Schloss mit doppelter Sicherung. Diesen Schlüssel hat jeweils meistens der Begleiter des RTWs bzw. der Fahrer des NEFs. Er ist an einer schweren Anhängekette zusammen mit dem Schlüssel für das Medikamentenfach des RTWs sowie den Vorratsschrank auf der […]![]()
Unkomplizierte Hilfe in der Notaufnahme
Normalerweise sucht man sich im Rettungsdienst die Patienten, sprich die Arbeit nicht selbst. Doch manchmal bekommt man eben zufällig von Menschen mit, die gerade dringend Hilfe benötigen. So war es auch in einer Nachtschicht. Mein Kollege und ich waren auf dem RTW unterwegs, es war bereits weit nach Mitternacht. Wir standen an der Notaufnahme und […]![]()
Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt
Es ist soweit: Der Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Notfallsanitätergesetz wurde gestern vorgelegt. Die NotSan-APrV regelt, wie die künftigen Notfallsanitäter ausgebildet und