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Jeder Beschäftigte in Baden-Württemberg fehlt im Durchschnitt 18 Tage im Jahr
Wie häufig Baden-Württemberger am Arbeitsplatz fehlen, hängt stark vom Job ab. Das zeigt die aktuelle Fehlzeiten-Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Den höchsten Krankenstand in Baden-Württemberg verzeichneten im Jahr 2014 die Berufe der Ver- und Entsorgung, das heißt beispielsweise Müllwerker oder Rohrleitungsbauer. Am wenigsten fehlten Beschäftigte der Berufe in Hochschullehre und -forschung. Der Krankenstand lag im Südwesten insgesamt bei 4,9 Prozent. Die Art der ausgeübten Tätigkeit hat erheblichen Einfluss auf das Ausmaß und die Häufigkeit der Fehlzeiten und auf die Art der Erkrankung. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Berufsgruppen (Abbildung 1): Die meisten Fehltage weisen in Baden-Württemberg Berufsgruppen aus den Bereichen Ver- und Entsorgung mit 30,4 Fehltagen auf, Berufe in der industriellen Gießerei mit 28,9 Fehltagen sowie Platz- und Gerätewarte/-wartinnen mit 28,5 Fehltagen. Es handelt sich dabei um Berufsgruppen mit hohen körperlichen Arbeitsbelastungen und überdurchschnittlich vielen Arbeitsunfällen. Besonders wenige Fehltage hatten in Baden-Württemberg die Berufe in der Hochschullehre und -forschung mit lediglich 3,1 Fehltagen. Auch Ärzte (6,6 Tage) sowie Berufe in der technischen Forschung und Entwicklung (6,8 Tage) weisen deutlich unterdurchschnittliche krankheitsbedingte Fehlzeiten auf. Die Gründe für die Höhe von Fehlzeiten liegen vor allem in den berufsspezifischen Anforderungsprofilen (Abbildung 2). In Berufen mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten wie der Ver- und Entsorgung oder der industriellen Gießerei treten vor allem Muskel-Skelett-Erkrankungen auf. In diesen Berufsgruppen entfallen 27,3 beziehungsweise 27,2 Prozent aller Krankheitstage auf diese Krankheitsarten. Zum Vergleich: Bei Berufen in der Hochschullehre und -forschung sind es nur 9,7 Prozent. Auch ist das Krankheitsspektrum ein anderes: So sind in den dienstleistungsorientierten Berufen eher psychische Erkrankungen bestimmend für eine Krankschreibung. In Baden-Württemberg sind hier unter anderem Ärzte mit 17,1 Prozent und Berufe in der IT-Anwendungsberatung mit 16,3 Prozent zu nennen, zwei Berufsgruppen, die ansonsten eher geringe Fehlzeiten aufweisen. Insgesamt ist der Krankenstand bei den rund 2,1 Millionen AOK-Mitgliedern in Baden-Württemberg im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich geblieben: Nach einem Anstieg von 0,1 Prozent liegt er nunmehr bei 4,9 Prozent (Abbildung 3). Damit hat jeder Beschäftigte in Baden-Württemberg im Durchschnitt 18 Tage aufgrund von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Betrieb gefehlt. Prfessemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Morbi-RSA berücksichtigt heute schon regionale Ausgabenunterschiede
Nach dem Bekanntwerden erster Ergebnisse aus dem zweiten Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) beim Bundesversicherungsamt zu den regionalen Verteilungswirkungen des Morbi-RSA erklärt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch: „Die publik gewordenen Ergebnisse zeigen, dass der aktuelle Morbi-RSA regionale Ausgabenunterschiede bereits zu einem Großteil ausgleicht.“ Die Behauptung, wonach das Versorgungsangebot in den Regionen einen entscheidenden Einfluss auf das Finanzergebnis der Krankenkassen habe, werde hingegen widerlegt. Nach den vorliegenden Auszügen des Gutachtens können regionale Ausgleichsfaktoren insgesamt nur einen kleinen Teil der regionalen Ausgabenunterschiede erklären. „Selbst unter Berücksichtigung neu hinzugezogener Einflussfaktoren bleiben regionale Ausgaben- bzw. Deckungsunterschiede weiterhin bestehen“, unterstreicht Litsch. Die Finanzergebnisse der Krankenkassen würden sich mit einer Regionalkomponente also kaum verändern. „Die Ergebnisse zeigen, dass die regionale Verteilung von Versicherten das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Krankenkasse nicht wesentlich bestimmt. Vielleicht spielt die Versorgungsgestaltung der Krankenkassen vor Ort ja doch eine größere Rolle. Bevor nicht die Langfassung des Gutachtens veröffentlicht wird, verbieten sich jedenfalls voreilige interessenpolitische Forderungen.“ Klar sei, dass man eine Reform des Morbi-RSA, wie im Koalitionsvertrag und zuletzt im Kabinettsbeschluss zum Versichertenentlastungsgesetz vorgesehen, auf Basis der Expertise des Wissenschaftlichen Beirats angehen müsse und die Zielstellung des Morbi-RSA, noch bestehende Risikoselektionsanreize weiter abzubauen, nicht aus den Augen verlieren dürfe. „Auf jeden Fall sollten die Reformvorschläge aus dem ersten Sondergutachten umgesetzt werden. Beim zweiten Sondergutachten müssen wir noch die Langfassung abwarten. Denn in der Zusammenfassung bleibt unklar, ob man das übergeordnete Ziel des Abbaus von Risikoselektionsanreizen weiterhin konsequent verfolgt oder zugunsten RSA-fremder Ansätze wie etwa einem Ist-Ausgaben-Ausgleich aufgibt.“ Verbandschef Litsch betont: „Anknüpfungspunkte für eine sinnvolle Regionalisierung im Morbi-RSA sehen wir bisher jedenfalls nicht.“ Es sei im Übrigen kontraproduktiv, Zuweisungen aus ländlichen Regionen in Städte mit besonders vielen Ärzten und Krankenhäusern umzuleiten. Das zementiere nur weiter die bestehende Über-, Unter- und Fehlversorgung und schaffe neue Anreize zur Unwirtschaftlichkeit. Gleichzeitig unterstreicht Litsch noch einmal die Bedeutung des Versorgungswettbewerbs in den Regionen: „Statt nur auf Ausgleichsfaktoren im Morbi-RSA für spezielle Standorte zu schielen, sollten sich die Kassen durch Versorgungsinitiativen und -engagement vor Ort im Wettbewerb positionieren. Davon profitieren dann auch die Versicherten.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Solide Finanzentwicklung – BARMER-Verwaltungsrat ruft zur Sozialwahl auf
Angesichts der anhaltend guten Finanzsituation in der Gesetzlichen Krankenversicherung geht der Verwaltungsrat der BARMER von stabilen Beitragssätzen im kommenden Jahr aus. Das Präsidium der BARMER-Selbstverwaltung wies auf die positive Finanzentwicklung der eigenen Kasse hin, deren Gesamtrücklage mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro betrage. Ziel sei, dass die 9,4 Millionen Versicherten der BARMER auch im kommenden Jahr von einem stabilen Beitragssatz profitieren. Beschließen werde den konkreten Beitragssatz der neue Verwaltungsrat der Kasse, der derzeit im Rahmen der Sozialwahl gewählt wird. Mitglieder sollten von ihrem Recht Gebrauch machen, bis zum 4. Oktober ihre Stimme für das neue „Mitgliederparlament“ abzugeben. Wichtige Herausforderungen gemeistert „Wir sind sehr froh, dass wir dem neuen Verwaltungsrat ein gut geordnetes Haus hinterlassen werden“, erklärten die drei Mitglieder des BARMER-Verwaltungsratspräsidiums Bernd Heinemann, Ulrike Hauffe und Dirk Wiethölter. Dazu zählten neben der positiven Finanzentwicklung unter anderem ein tiefgreifend restrukturiertes Unternehmen und eine erfolgreich bewältigte Fusion. Zum 1. Januar 2017 hatten sich die BARMER GEK und Deutsche BKK zur BARMER zusammengeschlossen. „Die neue BARMER ist gut gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft.“ Sozialwahl bei der BARMER läuft Die Selbstverwaltung der BARMER sei nicht nur für die Festlegung der Beitragssätze verantwortlich. Sie sei das Gremium, das alle wichtigen Entscheidungen der Kasse fälle. Unter anderem wähle sie den Vorstand, beschließe den Haushalt und entscheide die zahlreichen Satzungs- und Serviceleistungen der BARMER. Jedes der 7,5 Millionen wahlberechtigten Mitglieder sollte deshalb sein Recht auf Sozialwahl wahrnehmen, weil es damit die Ausrichtung seiner Kasse mitbestimme. Anfang September seien die entsprechenden Wahlunterlagen den Wahlberechtigten per Post zugesandt worden. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. BARMER-Sozialwahl: www.barmer.de/sozialwahl www.sozialwahl.de Pressemitteilung der BARMER
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