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Flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern sichergestellt
In den Ballungsgebieten gibt es häufig mehr Krankenhausbetten, als für die gute Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. In dünn besiedelten Gebieten gibt es jedoch immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“ In drei Bereichen müssen Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein: Versorgungsbedarf: Damit ein Krankenhaus zum „Sicherstellungskandidaten“ wird, muss ein geringer Versorgungsbedarf vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann. Wohnortnahe Versorgung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Diese regeln die räumliche Organisation der allgemeinen Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Finanzielle Situation: Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Ist das Krankenhaus in Ihrer Nähe betroffen? Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn ein Versicherter im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus der Grundversorgung dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. “99 Prozent der Bevölkerung”, so v. Stackelberg, “erreichen innerhalb von dreißig Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte haben sogar zehn und mehr Kliniken zu Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass wir einerseits in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte bestimmte Krankenhäuser besonders unterstützen müssen, dass aber andererseits nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Monsterdoc zurück in der Virtualität
4 Wochen dauerte nun diese lange Blog-Pause, aber sie war medizinisch absolut sinnvoll, nötig, prima und hilfreich um wieder vernünftigen zeitgenössischen (gesundheits)politisch korrekten Inhalt rüberzubringen. Etwas beunruhigend ist es allerdings, dass die Anzahl der Blog-Leser in dieser Zeit konstant geblieben ist … Ist das eigentlich gesundheitlich bedenklich einen Monat ohne Internet zu leben? Hat das […]
Artikel von: Monsterdoc
ARMIN ─ erfolgreich bei ersten Praxistests Ärzte und Apotheker auf dem Weg zum gemeinsamen Medikationsmanagement
n der ersten Pilotierungsphase hatten mehrere Ärzte und Apotheker AOK PLUS-Patienten in die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) eingeschrieben. Seit dem Frühjahr wurden gemeinsam die Prozesse des Medikationsmanagements getestet. Die Projektpartner zogen jetzt ein positives Zwischenfazit und bestätigten damit die Ziele des Modellvorhabens. Die teilnehmenden Ärzte resümierten einmütig, dass durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern die Betreuung multimorbider Patienten verbessert und ihre Versorgung damit optimiert werden konnte. Dr. Tobias Schuhbauer, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Glashütte/Sachsen sagte: „Das partnerschaftliche Miteinander wird intensiviert. Dabei sollte die regelmäßige Prüfung der Medikation eines jeden Patienten eine Selbstverständlichkeit sein. Aber manchmal schleichen sich bei Patienten objektiv nicht nachvollziehbare ‚Einnahmeriten‘ ein. Diese kann der Apotheker erkennen und den Patienten entsprechend beraten.“ Apotheker verwiesen darauf, dass durch die Abstimmung zwischen Arzt und Apotheker beim Medikationsmanagement die Therapietreue und das Vertrauen der Patienten gefördert werden können. Die an der Pilotierung teilnehmende Apothekerin Anja Leistner aus Lichtentanne/Sachsen bestätigt: „Im Gespräch mit dem Patienten konnten viele Anwendungsprobleme erkannt und gelöst werden. Die Patienten waren sehr offen und dankbar für die Zeit, die ich mir im Gespräch nur für sie und ihre Probleme genommen habe. Solch ein intensiver Austausch über die gesamte Medikation ist für Apotheker eine neue und interessante Aufgabe.“ Das Fazit wurde auf mehreren Informationsveranstaltungen rund 1.000 Ärzten und Apothekern aus Sachsen und Thüringen vorgestellt, die ebenfalls für eine Teilnahme an ARMIN eingeschrieben sind. Außerdem wurden die Prozessabläufe beim Medikationsmanagement detailliert erläutert: Diese beginnen mit der Einschreibung des Patienten durch den Arzt oder den Apotheker. Dann erfasst der Apotheker die bisherige Gesamtmedikation. Diese wird zusammen mit wichtigen begleitenden Informationen auf den Medikationsplanserver geladen und so dem Arzt elektronisch zur Verfügung gestellt. Dieser prüft daraufhin die Medikation auf Über-, Unter- oder Fehlversorgung und passt sie ggf. entsprechend an. Schließlich erstellt er den neuen Medikationsplan. Dieser Ablauf gewährleistet, so die Teilnehmer der Pilotierung, eine klare und sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Apotheker und Arzt und damit eine gute Zusammenarbeit im Sinne der Patienten: Die Therapiehoheit liegt allein beim Arzt. Er stellt die Indikation und ist für die Auswahl und Dosierung der Wirkstoffe verantwortlich. Die Apotheker weisen Ärzte auf bedeutsame Wechselwirkungen zwischen den Wirkstoffen hin und beraten die Patienten bei der Anwendung der Medikation. Bei den Informationsveranstaltungen ging es anschließend um praktische Fragen der Umsetzung des Medikationsmanagements. Ärzte und Apotheker fragten beispielsweise danach, wie Patienten zur Teilnahme am Medikationsmanagement motiviert werden können. Die Veranstalter gaben zudem einen Ausblick auf die technische Umsetzung in den EDV-Systemen der Ärzte und Apotheker. Die Projektpartner stellten in Aussicht, dass die technischen Prozesse ab dem Spätsommer 2015 in einer zweiten Pilotierungsphase getestet werden können. Teilnehmer der Informationsveranstaltung forderten, für ihre Praxis- bzw. Apothekensoftware zügig Komponenten zur Anwendung des Medikationsmanagements bereitzustellen. Die Arzneimittelinitiative ARMIN ist ein gemeinsames Projekt der Ärzte und Apotheker Sachsens und Thüringens sowie der AOK PLUS. Mit dem Modellvorhaben, bei dem Ärzte nur noch Wirkstoffe statt Handelspräparate verordnen und die Apotheker die entsprechenden Handelspräparate unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie z.B. Rabattverträge auswählen, soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöht werden. Der Medikationsplan ist Teil des dritten und abschließenden Moduls von ARMIN, dem Medikationsmanagement. Es soll vor allem chronisch kranken älteren Patienten helfen, die mehrere Medikamente einnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der ARMIN-Internetpräsentation: www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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