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Marketing mit Brust-Vergrösserung
Eine Disco im niedersächsischen Celle will eine Brustvergrösserung in Polen verlosen – oder besser dies zum Marketing nutzen:
Partner der Diskothek für den Event ist eine Agentur, die Patienten an eine Schönheitsklinik in Poznań vermittelt. Sowas nennt sich wohl “Cross-Media” und nicht von ungefähr betreibt die Geschäftsführerin ausserdem eine Promotionsagentur und ein Online-Auktionshaus. Das Gegenteil von dem, was sich eine Patientin unter einer diskreten, seriösen Beratung vorstellt.
Aber kein Einzelfall. Ebenfalls in Hannover gibt es eine weitere Promotionsagentur, deren Mitarbeiterin nebenbei noch Patienten an die gleiche Klinik in Poznań schickt.
Die Aktion stösst auf scharfe Kritik der Fachverbände.
In den Stellungnahmen wird jedoch ausschliesslich der Veranstalter attackiert. Die Frage der Qualifikation von Agenturen, die Patienten an ausländische Kliniken vermitteln, bleibt aussen vor. Nach dem geplanten Gendiagnostikgesetz muss eine Beratung durch einen Arzt vor und nach dem Test erfolgen. Gentests sind vergleichweise harmlos gegenüber invasiven Operationen. Es geht um chirurgische Eingriffe. Da darf die Frage erlaubt sein, warum nebenberuflich betriebene Agenturen Patienten in ausländische Kliniken verfrachten können, deren Qualifikation der Betreiberinnen in Werbung, Marketing und Promotion besteht? Oder doch Fachfrauen? Brust-OPs als Mittel zur Selbst-Promotion.
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Update
In der Celleschen Zeitung verweist die von der Diskothek beaufragte Werbeagentur “Wirkunxgrad” darauf, dass die Diskothek Inkognito nur die Räume stellt und für die Werbung sorgt. Wer ist nun der Veranstalter? Die Werbeagentur? Wer bezahlt “Wirkunxgrad”? Doch die Vermittlungsagentur Du bist Schön? Dafür spricht, dass sie in der Zeitung als Veranstalter bezeichnet werden.
Die Dame, die da zu Wort kommt ist natürlich auch bei der Promationagentur Promocall beschäftigt.
Wenn die Vermittlungsagentur nicht nur den “Preis” verschenkt, sondern als Mitveranstalter für Brust-OPs in Polen wirbt, wäre das ein klarer Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz.
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