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Barrierearmut: Schulterschluss von Ärzten, Zahnärzten und Politik beim Umbau von Praxen nötig
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in Berlin. „Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten, flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische Verpflichtung. Angesichts erheblicher Kosten – insbesondere beim barrierearmen Aus- und Umbau so genannter Bestandspraxen – bedarf es allerdings konkreter finanzieller Unterstützung, damit Zahnärzte und Ärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können. Dieses gemeinsame Anliegen von KBV und KZBV wurde nun im Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen. Für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist das ein ganz wichtiges Signal“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die Praxis ihres Arztes oder Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen können. „So haben wir zum Beispiel im vergangenen Jahr das Qualitätszirkel-Modul „Barrieren identifizieren – auf dem Weg zur barrierearmen Praxis“ ins Leben gerufen“, erläuterte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann. Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach den gültigen Bauvorschriften ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in keiner Weise gedeckt sind. Dies belegen unter anderem Gutachten, die das Architektur- und Ingenieurbüro Opper für die KBV und die KZBV erstellt hat. Darin wurden – je nach Lage, Stockwerk, Alter und technischer Ausstattung – notwendige Investitionen kalkuliert, die mitunter im sechsstelligen Bereich liegen. Der Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans sieht daher unter anderem vor, dass das Fördermerkmal „Barrierefreiheit“ innerhalb vorhandener Förderprogramme – etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – so ausgestaltet werden soll, dass diese auch von Ärzten und Zahnärzten als konkrete Finanzierungsgrundlage genutzt werden können. Angesichts von aktuell mehr als sieben Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland, etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030 und einer zunehmend alternden Gesellschaft sprechen sich KBV und KZBV für einen engen Schulterschluss mit der Politik aus, um im Interesse der betroffenen Patienten den schnellen und umfassenden Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voran zu bringen. Das Gutachten des Büros Opper für die KBV findet sich hier. Die Broschüre „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ der KBV kann hier heruntergeladen werden. Zudem haben ärztliche und zahnärztliche Institutionen zu dem Thema anlässlich einer gemeinsamen Tagung im Jahr 2013 eine Dokumentation herausgegeben. Die KZBV-Anwendung “Virtuelle Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis“ kann unter rundgang.kzbv.de abgerufen werden. Darüber hinaus hat die KZBV auf ihrer Website eine Checkliste für die barrierearme Ausgestaltung einer Praxis veröffentlicht. Mit der KZBV-App „Zahnarztsuche“ können Patienten mit dem Kriterium „Barrierearmut/Barrierefreiheit“ die Praxis ihrer Wahl finden. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Pflegende Angehörige künftig besser gegen Arbeitslosigkeit abgesichert – TK-Chef Baas begrüßt Pflegereform
Mit der aktuellen Pflegereform will der Gesetzgeber Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, besser sozial absichern. Beispielsweise sollen sie künftig automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein. „Dieses Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt für diejenigen, die im Moment den Löwenanteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland leisten“, erklärt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK). „Denn Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus.“ In der TK-Pflegestudie geben drei von zehn berufstätigen Befragten an, die Arbeitszeit reduziert zu haben, weil jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig geworden ist. Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben. „Wer in der Familie Verantwortung übernimmt, darf keine sozialen Nachteile dadurch haben“, so Baas. „Wir müssen verhindern, dass jemand selbst hilfebedürftig wird, weil er durch die Pflegetätigkeit oder danach seinen Job verloren hat.“ Um pflegende Angehörige zu entlasten, bietet die Pflegeversicherung schon jetzt zahlreiche Leistungen. Baas: „Hier navigieren wir unsere Versicherten durch einen Dschungel von Angeboten, nicht alle sind gleichermaßen bekannt. Eine gute Beratung ist dabei die Grundlage für eine mündige Entscheidung.“ Bisher war im Leistungskatalog der Pflegeversicherung streng genommen nur eine Beratung für Pflegebedürftige vorgesehen. Künftig sollen nun auch Pflegepersonen rechtlich verbindlich einen Anspruch haben. „Diese Neuregelung entspricht der Versorgungsrealität und orientiert sich zu hundert Prozent an der der Praxis.“ Über den zweiten Teil der Pflegereform beraten heute parallel Bundestag und Bundesrat. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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KBV: Gassen fordert Priorisierung der Patientenversorgung
„Wir werden in Zukunft daran gemessen werden, wie die Versorgung für die Patienten gelingt, nicht für die Ärzte. Und wenn es uns nicht gelingt, hier zu überzeugen, dann brauchen wir auch keine Interessensvertretung der Ärzte mehr“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Frankfurt am Main vor den 60 Delegierten und Gästen der KBV-Vertreterversammlung. Ein positives Indiz dafür, dass die Patientenversorgung in Deutschland gelingt, zeigt eine internationale Studie, die belegt, dass Deutschland im Ländervergleich Weltmeister bei den Wartezeiten ist. „Unsere Wartezeiten sind extrem kurz und der Zugang zu allen medizinischen Leistungen ist für alle gegeben“, betonte Gassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die medizinische Versorgung in Deutschland perfekt ist. „Wir wollen Bereiche definieren, in denen wir einen besonderen Bedarf hinsichtlich der Versorgung sehen“, erläuterte Gassen. Diese Bereiche beträfen entweder bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie Ältere oder Pflegebedürftige, oder bestimmte Versorgungsangebote wie die Psychotherapie. Die KBV hat mittlerweile einen Katalog solcher Versorgungsziele erstellt. „Angesichts des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts sind die von uns vorgeschlagenen Punkte von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung“, sagte Gassen. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
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