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Versorgungsstärkungsgesetz: Apotheker ziehen gemischte Bilanz für Zukunft der Arzneimittelversorgung
Zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) ziehen Deutschlands Apotheker nach der heutigen Zustimmung des Bundestages eine gemischte Bilanz. Die Neuregelung des Entlassmanagements an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Bereich sehen sie als Pluspunkt der Reform. „Mit der Neuregelung erhalten Patienten bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ein einheitliches Rezept, das sie selbst in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können, ohne zunächst noch den Hausarzt aufsuchen zu müssen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Das verbessert die Versorgung. Gut ist, dass sich dabei keine rein profitorientierten ‚Rezepthändler‘ einmischen dürfen.“ Ebenfalls positiv bewertet werden die Antragsrechte der Apothekerschaft im neu geschaffenen Innovationsfonds zur Förderung neuer und sektorübergreifender Versorgungsformen sowie der Versorgungsforschung. Schmidt: „Wenn Apotheker und alle anderen Heilberufe Ideen – zum Beispiel für Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten – einbringen können, kann dies der Versorgungsqualität nur dienlich sein. Für Patienten kann man mittel- und langfristig so mehr Versorgungsqualität erreichen.“ Deutliche Kritik übt Schmidt am VSG indes hinsichtlich der Vergütung apothekerlicher Leistungen. „Die Vergütungsreform ist hier im Ansatz stecken geblieben. Zwar hat der Gesetzgeber anerkannt, dass Krankenkassen ihre Zeche zukünftig nicht mehr so einfach prellen können und der Schutz der Apotheken vor ungerechtfertigten Retaxationen besser werden soll. Auch die Festsetzung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro pro abgegebenem Arzneimittel in der GKV ist wie geplant erreicht. Allerdings fehlen ganz entscheidende Reformschritte, und zwar der Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Überprüfung des Festhonorars nach einer vernünftigen Methodik und die längst überfällige Anpassung der Vergütung für Rezepturen und Betäubungsmittel. Von diesen Forderungen werden wir auch in Zukunft nicht abgehen“, sagt Schmidt. Mehr Informationen unter www.abda.de und www.wir-sind-ihre-apotheken.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Kassen blockieren qualifizierte Krebsbehandlungen
Zu der Forderung des geschäftsführenden Vorstand des AOK-Bundesverbands Uwe Deh, dass Krebserkrankungen stärker in spezialisierten und zertifizierten Zentren behandelt werden sollten, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: “Er wäre gut, wenn die Krankenkassen ihren Erkenntnissen in der Praxis der medizinischen Versorgung durch dazu passende Rahmenbedingungen auch zum Durchbruch verhelfen würden. Für die Krankenhäuser steht es außer Frage, dass Krebsbehandlungen in dafür spezialisierten Einheiten und unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des interdisziplinären Einsatzes von Kompetenzen erfolgen sollten. Die ambulante spezialfachärztliche Behandlung von Krebspatienten an Kliniken (gem. § 116b SGB V) bietet dazu einen rechtlichen Rahmen, der allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschlussfassungen im Gemeinsamen Bundesausschuss nur in extrem restriktiver und absolut zurückhaltender Weise genutzt wird und vor Ort zudem durch bürokratische Übermaßforderungen in seiner Umsetzung massiv ausgebremst wird. So verweigerten die Krankenkassen bei den Beschlussfassungen über das Leistungsspektrum der spezialärztlichen interdisziplinären Behandlung von Tumoren der inneren Organe und von Brustkrebstumoren die Einbeziehung von weiteren Facharztgruppen aus den Kliniken bei der Behandlung der Krebspatienten. Sie verweigern die Beteiligung und Finanzierung relevanter Arztgruppen bei den interdisziplinären Tumorkonferenzen in dem Umfang, wie es erforderlich wäre. Sie verweigern z. B. die risikoadaptierte Nachsorge. Grundsätzlich haben die Krankenkassen die Strategie, das Behandlungsspektrum der Krebserkrankungen, die in den Genuss der qualifizierten interdisziplinären Behandlung kommen können, so klein wie möglich zu halten. Ein “einfacher Brustkrebs” oder “einfacher Magenkrebs” ist nach Auffassung der Krankenkassen “nicht schwer genug”, um im Kompetenzteam der interdisziplinär organisierten spezialfachärztlichen Versorgung behandelt werden zu dürfen. Es wäre gut, wenn die Krankenkassen bei ihren Forderungen an die Krankenhäuser die praktische Umsetzung stärker in den Blick nehmen würden.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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vdek begrüßt neues Präventionsgesetz – Kosten müssen aber gerecht verteilt werden
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sieht in dem Referentenentwurf zum neuen Präventionsgesetz (PrävG) Erfolg versprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und -förderung. „Wir begrüßen insbesondere, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf sozial benachteiligte Gruppen stärker in den Blick nimmt. Die Aufstockung der Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten („Settings“) wie Kindergärten und Schulen, aber auch Pflegeeinrichtungen, ist ein geeigneter Schritt dazu. Dort können verstärkt auch jene erreicht werden, die den Angeboten bislang fern bleiben“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Hier sei ein gemeinschaftliches Handeln von Sozialversicherung, Kommunalen Spitzenverbänden, Bundes- und Landesbehörden erforderlich. „Der Gesetzentwurf schafft dafür eine gute Grundlage.“ Kritisch bewertete Elsner, dass die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, nicht aber die übrigen Sozialversicherungsträger, an den zusätzlichen Kosten beteiligt werden sollen. „Prävention und Gesundheitsförderung sind Gemeinschaftsaufgaben. Daher müssen die Ausgaben auch auf alle Schultern gerecht verteilt werden“, erklärte Elsner. Ein weiterer Mangel sei, dass es der privaten Krankenversicherung freigestellt wird, sich inhaltlich wie finanziell zu beteiligen. Der Entwurf sieht vor, dass die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ab 2016 insgesamt auf mindestens sieben Euro je Versicherten erhöht werden sollen. Davon sollen mindestens zwei Euro in die nicht betrieblichen Lebenswelten fließen. Insgesamt sind Mehrausgaben in Höhe von 240 Millionen Euro vorgesehen. Elsner betonte: „Die Ersatzkassen nehmen ihre Verantwortung in diesem Bereich gerne war. Allerdings müssen die Mehrausgaben auch in qualitativ hochwertigen Maßnahmen münden. Geld allein kann es nicht richten.“ Zum Teil fehlten noch Strukturen und Partner, die sicherstellen können, dass die zusätzlichen Mittel effizient und zielführend verwendet werden. Der vdek beanstandet, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) künftig als Geschäftsstelle für die Koordinierung der Prävention fungieren soll. „Dies ist ein Eingriff in das Selbstorganisationsrecht der sozialen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen lehnen einen solchen Schritt entschieden ab“, so Elsner. Den Plan, dass die BZgA mindestens 0,50 Euro je Versicherten aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die primäre Prävention in Lebenswelten erhalten soll, sehen die Ersatzkassen ebenfalls kritisch. Elsner: „Die BZgA sollte bei ihren Aufgaben bleiben.“ Pressemitteilung des vdek
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