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QM – Risiko- und Fehlermanagement jetzt Pflicht
Laut einer Richtlinie der G-BA müssen Arztpraxen seit Januar 2014 zusätzlich zum Qualitätsmanagement ein Risikomanagement und ein Fehlermanagement einführen. Die G-BA als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und der gesetzlichen Krankenkassen sieht es als notwendig an, diese zusätzlichen Richtlinien im Sinne der Patientensicherheit einzuführen. Welche Konsequenzen dies für jede einzelne Arztpraxis hat, zeigt dieser Beitrag.
MDD 2007/47/EG: Software als Medizinprodukt
Am 29.03.2007 hat das Europäische Parlament die Änderung der EG-Richtlinie Medical Devices Directive 93/42/EWG über Medizinprodukte in Form der MDD 2007/47/EG beschlossen. Als eine der wesentlichen Änderung wird nun Software als eigenständiges Med…