Heute Nachmittag will der Gesundheitsminister seine Pläne vorstellen, wie er eine Strafbarkeit von Ärzten bei Bestechung / Bestechlichkeit bzw. Vorteilsannahme / Vorteilsgewährung plant. Soweit ersichtlich soll allerdings nicht das Strafgesetzbuch (StGB), sondern das Sozialgesetzbuch (SGB) geändert werden. Damit würde es auch zu einer Frage der Krankenkassen. Gleichwohl sollen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe drohen. Damit würde die Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen beim Bundesgerichtshof zur Straffreiheit bei Bestechung von Ärzten obsolet. Nach dieser Rechtsprechung machen sich zur Zeit Ärzte nicht strafbar, die Zuwendungen (etwa für die Verordnung bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel) annehmen.
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