Hier der Link zur Pressemitteilung März 2013 von mobile-medconcept.de
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Kachelmann: In dubio pro reo.
Im Zweifel für den Angeklagten– dieser mehr als 2300 Jahre alte Grundsatz in der Rechtsprechung soll auch für Herrn Kachelmann gelten. Sollte er das Verbrechen, dessen er beschuldigt wird, tatsächlich begangen haben, gehört er selbstverständlich bestraft. Nur wird derzeit durch die Medien gehetzt, als sei es schon bewiesen. Sein Ruf ist auf jeden Fall ruiniert, wie auch der von Andreas Türck, dessen Karriere trotz Freispruchs erstmal im Arsch war.
Vielleicht sollten die Medien lieber erstmal den Ball flach halten. Und den Prozeß abwarten. Momentan betreiben sie Lynchjustiz und wiegeln die Meute auf.
tags: medien zeitung kachelmann vergewaltigung lynchjustiz vorveruteilung unschuldsvermutung justiz
Ob Reha oder Kur vs. Mitspracherecht
Bei einem Landessozialgerichtsurteil in Hesse wurde das Mitspracherecht bei der Krankenkasse zur Wahl der Rehaklinik bekräftigt. Ein Urteil, was in seiner Grundsätzlichkeit und Gedanken vielleicht auch hilfreich sein könnte für die freie Wahl des passenden Sanitätshauses. Diese steht ja nächstes Jahr bei vielen Patienten in Gefahr.
Doch bin ich beim Artiel auf imedo:Gesundheitsnews ein bisschen verwirrt, […]
Ausbruch. Umbruch. Abbruch. Ehebruch.
Die Noroviren sind mal wieder unterwegs. Was wir auf unserer Station schon vor mehr als zwei Wochen wußten, hat nunmehr auch das größte münsteraner Käseblatt "Westfälische Nachrichten" erfahren. Vielleicht sollten die sich ihre Nachrichten nicht mehr vom Kiepenkerl bringen lassen, sondern von einer Presseagentur. Aber dafür braucht man einen Computer.
Schneller geht die Verbreitung von Gerüchten, wie ein "aktueller Artikel" über irgendein Paar von Hollywoodschauspielern bzw. deren Entpaarung zeigt. Für solches ist doch eigentlich die Regenbogenpresse da? Ich weiß schon, warum ich nicht abonniere.
tags: westfälische nachrichten zeitung regenbogenpresse yellow press berichterstattung viren noro norovoren norovirus