In einer Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 1184/04 vom 13.2.2006, Absatz-Nr. (1 – 68) hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung der Gesundheitskarte im Februar verworfen. Erst wenn wirklich Anwendungen der eGK existieren und Echtdaten gespeichert werden, könnte nach Auffassung der Richter über die Beschwerde vor Fachgerichten geurteilt werden. Auch rechtlich gesehen steht der Gesundheitskarte damit bis auf weiteres nichts mehr im Wege.
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und noch ein kleiner Nachtrag zum Thema Notarzt
…einen schönen Beitrag zur Notarztjacke gibts übrigens hier.
Die haben zwar mein Buch seinerzeit ziemlich verrissen aber dafür kann man ein Kapitel daraus dort immer noch lesen.
Reflektionen: Mit Nadia Murad und Amal Clooney bei den Vereinten Nationen – UNO in New York
Ich war noch ein Kind, als ich im Fernsehen zum ersten Mal von den „Vereinten Nationen“ sah und hörte – einem Ort, an dem sich Vertreterinnen und Vertreter aller Völker trafen, um gemeinsam über Frieden … Weiterlesen
Was heißt eigentlich… IGeL?
IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“.
Hinter dem wohlklingenden Kürzel mit der ebenso wohlklingenden Langversion verbirgt sich nichts anderes als die Möglichkeit für Ärzte, Kassenpatienten private Leistungen zu berechnen. Die offizielle Erklärung dafür lautet folgendermaßen:
Mit „Individuelle Gesundheitsleistungen“ sind Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin gemeint, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum […]