Der neue Apple iMac 27″ und 21″ besticht nicht nur durch sein unglaublich dünnes Design, sondern auch durch eine neues Widescreen Display mit LED Hintergrundbeleuchtung. Die neue Bauweise mit bis zu 40% weniger Volumen als die Vorgänger und den um 75% reduzierten Spiegelungen auf der Oberfläche ist für den Einsatz in der Radiologie ideal.
DIN 6868-57
Die Abnahmeprüfung nach Kategorie A gemäß DIN 6868-57 wird mit Bravour bestanden, Das Prüfprotokoll können Sie hier downloaden.
iMacs die von aycan mit OsiriX PRO ausgeliefert werden, sind DICOM GSDF kalibriert. Das Softwarepaket beinhaltet eine Prüf- und Protokollsoftware für die Abnahme- und Konstanzprüfungen als medizinisches Bildwiedergabegerät.
Weblinks:
OsiriX PRO
Prüfprotokoll 27″ iMac
Related Posts
Innovationen am RadiologieKongressRuhr in Bochum
Zum achten mal in Folge lädt der Radiologie Kongress Ruhr zu seinem vielfältigem Fortbildungsprogramm ein. Vom 29. bis 31.10.2015 erwarten Besucher nicht nur Vorträge und Basiskurse aus dem Bereich Radiologie, sondern auch erstmals einen Hands-on Workshop. Ein weiteres Highlight ist die parallel stattfindende Industrieausstellung vom 29. bis 30.10.
Bereits seit vielen Jahren ist aycan mit einem eigenen Stand auf dem Röntgenkongress Ruhr vertreten. Dort können sich Interessierte unter anderem über das PACS-Archiv aycan store informieren. Dieses ist nach dem Konzept des Deconstruted PACS aufgebaut. Für den Anwender eröffnen sich damit Freiheiten bei der Gestaltung des individuellen PACS für die bereits vorhandene Arbeitsumgebung.
Ein großes Thema im Radiologie-Workflow wird das Structured Reporting sein. Vor allem für eine effiziente Kommunikation mit zuweisenden Kliniken ist die strukturierte Befundung immer mehr gefragt.
Für strukturierte Tumorklassifikationen bietet aycan neben anderen das Prostate Imaging Reporting and Data System (PI-RADS) und das Breast Imaging Reporting and Data System (BI-RADS) mit der aycan OsiriX PRO Workstation an.
Als Radiologe oder Zuweiser wird der Datenschutz bei der Übertragung medizinischer Bilder immer wichtiger. Informieren Sie sich deshalb am aycan-Stand über eine sichere Übertragung von Bildern und Nachrichten über die Private Cloud. Der Schlüssel hierzu lautet aycan telerad. Dabei werden verschiedene Arbeitsplätze, also Praxis-/Klinikintern oder auch Heimarbeitsplätze, mithilfe einer verschlüsselten Anbindung versorgt. Patientendaten können so ohne Zwischenspeicherung im Internet ausgetauscht werden.
Gesundheits-Apps sicher nutzen: Worauf Verbraucher achten können
Immer mehr Verbraucher nutzen Apps, um sich z. B. gesund und fit zu halten, oder eine chronische Krankheit App-unterstützt besser bewältigen zu können. Gerade bei der Verwaltung persönlicher Gesundheitsdaten beschleicht viele Nutzer die Angst, ausgespäht zu werden oder ihre Daten unfreiwillig an unbefugten Dritte auszuliefern (GAPP-Studie 2014). Über das Risiko, sich über Apps schadhafte Viren einzufangen, denken Viele hingegen gar nicht nach. Häufig stöbern sie in App-Stores, fühlen sich von vermeintlich attraktiven Apps angesprochen und installieren diese auf ihrem Smartphone. Dabei könnte Verbraucher ihr Risiko durch einen ersten prüfenden Blick deutlich reduzieren, und dabei wie folgt vorgehen:
- Laden Sie nur Apps auf Ihr Smartphone, die Sie wirklich brauchen und zukünftig auch nutzen werden.
- Lesen Sie vor dem Download der App, welche Berechtigungen (Zugriff auf Kontakte, Speicherkarter etc.) diese von Ihnen fordert. Laden Sie nur Apps herunter, deren Berechtigungen sich aus dem Unterstützungsfunktionen der App erklären, d. h. wenn sie eine standortbezogene Suche z. B. nach Pollenbelastung an Ihrem Aufenthaltsort nutzen wollen, brauchen Sie GPS, sonst nicht.
- Prüfen Sie die Partner bzw. Sponsoren einer App, insbesondere, wenn Ihnen die App kostenlos angeboten wird. Überlegen Sie, welche Beweggründe der Anbieter haben könnte, ob sie diesem Anbieter vertrauen können.
- Lesen Sie die Kommentare anderen Nutzer. Welche positiven oder negativen Erfahrungen haben diese mit der App gemacht?
- Achten Sie darauf, dass auf Ihrem Smartphone ein Virenscanner installiert ist. Viele Hersteller bieten Kombi-Pakete an, d. h. das Virenschutzprogramm für den Desktop-PC gibt es auch in einer Variante für das Smartphone.
- Führen Sie erforderliche Updates auf Ihrem Smartphone regelmäßig durch, damit die vom Hersteller identifizierten, neuen Sicherheitslücken zeitnah geschlossen werden können.
- Achten Sie darauf, die kabellose Verbindung (WIFI und Bluetooth) immer auszuschalten, wenn Sie diese nicht benötigen.
- Überlegen Sie sorgfältig, ob und welche Daten Sie über öffentliche HotSpots oder unbekannte Netze teilen.
- Achten Sie auf die Akkulaufzeit Ihres Smartphones, verkürzt sich diese plötzlich deutlich, sollten Sie verdächtige Apps deinstallieren.
Auch die Apps Stores versuchen, durch eine Vorabprüfung der Apps vor deren Veröffentlichung die Sicherheit für App-Nutzer zu verbessern. Aktuell hat Google Play angekündigt, alle Apps vor Veröffentlichung in Google Play auf ihre Sicherheit (Viren, Malware) sowie auf jugendgefährdende Inhalte zu überprüfen.
Google Play cleaning up the mess
GOÄ Privatabrechnung 1×1: einfach erklärt
In einer Arztpraxis werden medizinische Leistungen im wesentliche nach drei Systemen abgerechnet:
Innerhalb der Vertragsärztlichen Versorgung (Kassenarzt):
Abgerechnet wird über die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Leistungen bei Patienten, welche in Selektivverträge eingeschrieben sind (Hausarztverträge / Facharztverträge) werden direkt über die Krankenkasse abgrechnet
Außerhalb der Vertragsärztlichen Versorgung:
Die Abrechnung bei Privatpatienten und Wunschleistungen (IGEL) erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Patient erhält eine Rechnung mit den aufgeführten Leistungen, die dieser zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen kann.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt also die Vergütung aller medizinischen Leistungen und Auslagen der Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Am häufigsten findet man diese Form der Abrechnung bei Privatpatienten und Patienten, die nicht medizinisch notwendige Leistungen selbst bezahlen möchten, in Form von individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL).
Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland nicht selbst ihr Honorar für Leistungen festlegen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an die GOÄ gebunden.
Grundsätzlicher Aufbau einer Privatabrechnung nach GOÄ
Leistungen werden entsprechend dem Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte in Form von Ziffern angegeben, z.B. die GOÄ-Ziffer 1 für eine ärztliche Beratung. Die Praxis-EDV oder Privatärztliche Verrechnungsstelle fügt für eine korrekte Rechnungsstelle eine entsprechende Kurzbeschreibung des Leistungsinhaltes hinzu.
Eine GOÄ-Ziffer entspricht einer festgelegten Wertigkeit in Euro.
- z.B. entspricht die GOÄ-Ziffer 1 (Ärztliche Beratung) einer Grundgebühr von 4,66 €.
Gebührensatz – Steigerungsfaktor
Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen anhand des Faktors “Gebührensatz” gesteigert. Der 2,3 fache Gebührensatz bildet allgemein einen durchschnittlichen Aufwand ab.
- z.B. kann die GOÄ-Ziffer 1 (4,66€) mit dem durchschnittlichen Gebührensatz von 2,3 auf 10,72 € gesteigert werden.
Das Überschreiten des Gebührensatzes von 2,3 muss in der Rechnung explizit verständlich und nachvollziehbar begründet werden. Der Gebührensatz darf ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten das 3,5fache nicht überschreiten.
Für folgende Leistungen gelten Einschränkung in der Steigerung des Gebührensatzes bis maximal 2,5-facher Satz, durchschnittlich darf nur der 1,8 fache Satz angesetzt werden.
- GOÄ-Ziffer 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten
- GOÄ-Ziffer 56: Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen
- GOÄ-Ziffer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
- GOÄ-Ziffer 250a: Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
- Technische Untersuchungen (z.B. EKG und Pulsoxymetrie) nach den GOÄ-Ziffern: 402 und 403, 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661,665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761, 855 bis 857, 1001 und 1002, 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270, 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560, 4850 bis 4873
- Physikalisch-medizinische Leistungen
- Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Laboruntersuchungen dürfen nur mit maximal dem 1,3 fachen Satzes berechnet werden, durchschnittlich darf der 1,15 fache Satz angewendet werden.
Keine Angst: die Praxis-EDV fügt in der Regel den richtigen Steigerungsfaktor automatisch hinzu.
Behandlungsfall
Als Behandlungsfall gilt für dieselbe Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Die Leistungen nach den Nummern 1 (Beratung) und/oder 5 (körperliche Untersuchung) sind im Behandlungsfall zum Beispiel nur einmal berechnungsfähig.
Ausschlüsse
In der GOÄ ist zudem geregelt, welche Ziffer nicht zusammen mit anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Zum Beispiel darf neben der Leistung “Gesundheitsuntersuchung” (GOÄ 28) nicht zusätzlich die körperliche Untersuchung nach den Ziffern 5,6,7,8 angesetzt werden.
GOÄ Zuschläge
Neben den GOÄ-Ziffern existieren Buchstaben, die Zuschläge für erbrachte Leistungen definieren. Diese dürfen nur nach dem einfachen Satz abgerechnet werden.
- A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (4,08€)
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B,C und/oder D n
icht berechnungsfähig. - B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (10,49€)
- C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen (18,65€)
Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nichtberechnungsfähig - D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen (12,82€)
Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig. - K1: Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (6,99€)
Analogleistungen
Sind Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführt (z.B. neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) müssen diese anhand einer Analogleistung abgerechnet werden. Konkret wird eine nicht aufgeführte Leistung entsprechend einem ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand mittels einer in der GOÄ aufgeführten Leistung abgerechnet.
Die gewählte GOÄ-Ziffer muss entweder mit dem Zusatz “analog” oder “entsprechend” gekennzeichnet werden und die erbrachte Leistung eindeutig beschrieben werden.
Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer regelmäßig ein “Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer“.
Häufig verwendete GOÄ-Ziffern
Eine Übersicht der am häufigsten verwendeten Ziffern in der Arztpraxis oder im Notdienst erleichtert die tägliche Arbeit:
Fragen, Anmerkungen? Hinterlassen Sie ein Kommentar oder stellen Sie diese im Abrechnungs-Forum

