Die Air Glaciers ist das größte private Helikopterunternehmen der Schweiz und unterhält insgesamt 25 Helikopter und 7 Flugzeuge an 9 Standorten. Einer der Gründer ist Herrmann Geiger, er gehört zu den Pionieren der schweizer Luftrettung und ist auch Gründer der Schweizer Rettungsflugwacht (Rega). Zu den Aufgaben der Air Glaciers gehören jedoch neben Rettungsflügen hauptsächlich Transport-, Taxi-, […]
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27.7.2016 DAAB Warnhinweis
IKEA dehnt den bereits laufenden Rückruf zu Schokolade auf sechs weitere Produkte aus. Grund: Kontamination mit Haselnüsse und Mandeln möglich. Die Schokoladenprodukte sind nicht für Personen mit einer Haselnuss- und/oder Mandelunverträglichkeit bzw. -allergie geeignet. Da häufig und nicht nur gelegentlich
Gefährliche Duftstoffe
Nicht nur Duschgele, Waschmittel und Deodorants enthalten Duftstoffe. Auch Müllbeutel, Toilettenpapier, Taschentücher & Co sind in “duften” Varianten erhältlich. Doch wozu? Duftstoffe sind nicht unbedenklich, sondern können heftige Allergien auslösen. Eine Sensibilisierung gegenüber Duftstoffen bleibt in der Regel lebenslang bestehen.
Bekomme ich automatisch eine Privatrechnung bei Nichtvorlage der elektronischen Gesundheitskarte?
Viele Kassen üben hier im Moment einen massiven Druck auf ihre Versicherten aus, um bis Ende 2012 das politisch erzwungene Limit von 70 % ihrer Versicherten mit e-GKs auszustatten. Ein typischer Brief an e-Card kritische Kassenversicherte sieht im Augenblick so aus:
“Sehr geehrte Frau XY,
Sie haben noch keine neue TK-Gesundheitskarte von uns erhalten.
Der Grund ist, dass Sie uns noch kein Passbild eingereicht haben. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir – wie alle Krankenkassen – dem gesetzlichen Auftrag entsprechend unsere Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausstatten. Was passiert, wenn wir kein Bild von Ihnen erhalten?
Sobald für alle Versicherten die bisherige Krankenversicherungskarte für ungültig erklärt wird, können Leistungen nur noch über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Ohne die neue Karte kann es dazu kommen, dass Sie für in Anspruch genommene Leistungen eine Privatrechnung erhalten. Diese Kosten können wir leider nicht erstatten. Wir möchten, dass Sie auch weiterhin alle Leistungen in Anspruch nehmen können und bitten Sie deshalb noch einmal, uns Ihr Passbild einzureichen“. Zitat Ende
Dazu Folgendes:
“Privatabrechnung” bei Nichtvorlage der e-GK steht nicht im Gesetz (so wie in den Schreiben der Kassen suggeriert wird) sondern nur im Bundesmantelvertrag Ärzte von 2008 der in 2012 gekündigt wird
Dort steht: Vereinbarung
zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
zwischen den Krankenkassen und der KBV
Stand: 22.04.2008
“Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung werden gemeinsam einen Stichtag festlegen, ab dem die Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit verliert.”
Kommentar: Da dieser Stichtag noch nicht vereinbart wurde, gelten die KVKs weiter. Bis wann, ist bisher unbekannt. Kann frühestens nach Ausgabe von 100 % e-GKs an die Versicherten geschehen, das heißt, nicht vor Ende 2013, schätzungsweise.