Auch für Mediziner interessant: Auch das Zurückweisen (“Wegdrücken”) eines eingehenden Anrufs fällt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons. (OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2012 – III-1 RBs 39/10, BeckRS 2012, 06361)
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