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In unserer beliebten Reihe, in der wir den Wahrheitsgehalt von Interessenkonflikt-Statements im “Deutschen Ärzteblatt” auf die Probe stellen, widmen wir uns zum Auftakt des Neuen Jahres dem Erstautor des am 21. Dezember erschienen Artikels von Sch…
Was kann gegen die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse unternommen werden?
Eine 52-jährige Patientin erhielt 2010 eine minimalinvasive Spondylodese. Die Anschlussheilbehandlung wurde mit der Empfehlung beendet, ein Jahr später eine leichte bis mittlere Tätigkeit wieder aufzunehmen. Die Frau arbeitet in einer meh…
Bürokratiebeispiel
Genehmigung zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß der Rehabilitations-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGBV vom 16.03.2004 in Verbindung mit der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGBV vom 01.03.2005
Klingt bürokratisch und ist es. Einfach ausgedrückt. Ärzte und Fachärzte dürfen seit 2005 keine Kuranträge mehr ausfüllen, wenn sie nicht bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung entsprechende „Qualifikationsnachweise“ vorlegen oder 16 Stunden Weiterbildung bei der Kassenärztlichen Vereinigung absolvieren.
Aber der Landarzt Günter Schütte kann das viel besser erzählen.