In den letzten Wochen nach Weihnachten ist der Traffic von Diagnosia wieder stark angestiegen. Derzeit verzeichnen wir zwischen 13.000 und 18.000 Besucher pro Tag und die Wachstumsraten liegen derzeit bei stolzen 30% pro Monat. Durch die Veröffentlichung von spanischen Medikamenten konnte das Wachstum noch beschleunigt werden.
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Arzneimittelgesetz: Das Preisproblem bleibt ungelöst
„Sinnvoll und notwendig für das deutsche Gesundheitswesen“, nennt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für transparente Arzneimittelpreise. Mit den neuesten Beschlüssen zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (GKV-AMVSG) bleiben Arzneimittelpreise wie bisher auch öffentlich zugänglich. Mit Blick auf die ursprünglich geplante Verfahrensordnung sei das die logische Konsequenz gewesen. „Die Frage, wie sich geheime Preise umsetzen lassen, wenn zahlreiche Stellen im Gesundheitswesen sie kennen müssen, ist praktisch nicht vernünftig zu lösen“, so Litsch. Für das Problem der Mondpreise halte das Gesetz weiter keine Lösung parat. „Die Umsatzschwelle hätte ein erster Schritt hin zu rückwirkenden Preisvereinbarungen sein können, auch wenn sie eher Placebo-Wirkungen entfaltet hätte. Was wir in der nächsten Legislaturperiode dringend benötigen, sind keine Platzhalter auf dem Papier, sondern echte Regulierungsmöglichkeiten für die Arzneimittelpreise im ersten Jahr nach Markteintritt“, sagt Martin Litsch. Positiv hingegen bewertet der AOK-Bundesverband, dass wirtschaftliche Angaben Teil eines erweiterten Arztinformationssystems sein können. „Wirtschaftliche Informationen sind notwendig, damit Ärzte medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich verordnen können. Deswegen ist es wichtig, dass diese Angaben Teil des Arztinformationssystems werden“, so Litsch. Begrüßenswert seien außerdem die Verlängerung des Preismoratoriums und die Informationspflicht der Pharmafirmen bei Lieferengpässen. Das sollte jedoch nicht nur für Krankenhäuser gelten, sondern für alle Versorgungsbereiche. „Mit den aktuellen Änderungsanträgen ist das Glas des AMVSG aus meiner Sicht zwar halbvoll, aber das Getränk darin schmeckt bitter.“ Kritisch hingegen sei vor allem, dass das AMVSG vom bisherigen Prinzip der Nutzenbewertung abweicht. Arzneimittel ohne Zusatznutzen müssen sich bei den Preisverhandlungen nicht mehr so eindeutig wie bisher an der vergleichbaren Therapie orientieren. Im Zuge dessen können Pharmafirmen ihre bisher verhandelten Erstattungspreise kündigen und vom GKV-Spitzenverband umgehend neu verhandeln lassen. „Dadurch könnten kurzfristig hohe Kosten auf die Gesetzliche Krankenversicherung zukommen“, warnt Martin Litsch. Außerdem muss zukünftig der Zusatznutzen von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und solchen, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, nicht mehr nachgewiesen werden. „Es gibt keinen triftigen Grund, Arzneimittel aus der Nutzenbewertung zu entlassen. Das gilt vor allem, wenn sie für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden“, so Litsch. Unverständnis äußert der AOK-Vorstand auch über die Abschaffung der Zytostatika-Altverträge. „Nicht nur, dass ab sofort die intransparenten Beziehungsgeflechte zwischen Arzt und Apotheke reaktiviert und unsere höheren Qualitätsmaßstabe an die Zytostatikaversorgung zurückgedreht werden. Man erwartet von den Krankenkassen, dass sie Versorgung gestalten. Hier werden funktionierende wettbewerbliche Instrumente, die nachweislich zu einer besseren Versorgung führen, einzelnen Lobbyinteressen geopfert. Die Krankenkassen werden damit als verlässlicher Vertragspartner in Frage gestellt. Das ist ein sehr schwerer Einschnitt für die GKV.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Deutsch-Französischer Ministerrat: Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wird weiter gestärkt
Anlässlich des 18. Deutsch-Französischen Ministerrats in Metz haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und seine französische Amtskollegin Marisol Touraine, Ministerin für Soziales und Gesundheit, eine Erklärung zur verstärkten Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich unterzeichnet. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der heute unterzeichneten Erklärung stellen wir die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik auf eine neue Grundlage. Damit wollen wir die medizinische Versorgung von Patienten in grenznahen Regionen weiter verbessern und die globale Gesundheitspolitik gemeinsam vorantreiben. Wir werden den deutsch-französischen Austausch auch künftig durch regelmäßige Treffen insbesondere auch zum Gesundheitskrisenmanagement verstärken.“ Um die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich über die Ländergrenzen hinweg zu fördern, sprachen sich beide Minister dafür aus, die sogenannte MOSAR-Vereinbarung zeitnah zu unterzeichnen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den grenznahen Krankenhäusern und ermöglicht den Bewohnern der Region an Saar und Mosel den Zugang zu einer qualitativ guten und bedarfsgerechten Versorgung in der Nähe des Wohnorts. So werden administrative und finanzielle Hindernisse beseitigt und eine optimale und sich ergänzende Gesundheitsversorgung geschaffen. Darüber hinaus ist es beiden Ländern ein wichtiges Anliegen, Patientinnen und Patienten auch in Zukunft einen schnellen Zugang zu innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen und gleichzeitig die Finanzierung von Innovationen langfristig zu sichern. Um Innovationen im Gesundheitsbereich stärker voranzutreiben, wird deshalb ein Dialog von Gesundheitsexperten, Patientinnen und Patienten, Industrie, Krankenkassen, Verwaltungen und öffentliche Träger angestrebt. Zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen sprachen sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und seine französische Amtskollegin Marisol Touraine für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika weltweit aus. Eine Verschreibungspflicht in der Human- und Veterinärmedizin wird als wirksames Instrument angesehen. Darüber hinaus soll es einen internationalen Dialog über eine Optimierung der Zulassung und Regulierung von Antibiotika geben. Zudem unterstrichen die Minister die tragende Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die globale Gesundheitssicherheit. Um die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO aus dem Jahr 2005 weiter voranzutreiben, regten beide Minister eine WHO-Plattform an, die die Maßnahmen zur Implementierung der IHR koordiniert. Gemeinsam mit den zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländern (G20) soll die internationale Krisenreaktionsfähigkeit im Gesundheitsbereich weiter gestärkt werden. Sowohl Deutschland als auch Frankreich begrüßten die Einrichtung des European Medical Corps und sprachen sich dafür aus, dass das Corps einen Beitrag zur globalen Einsatztruppe der WHO für gesundheitliche Notlagen bildet. Künftig sollen weitere regelmäßige Treffen stattfinden, beispielsweise zur Rolle der medizinischen Versorgungszentren im Gesundheitswesen oder zum Gesundheitskrisenmanagement. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Implantate einsetzen lassen – Steuern sparen
Patienten können durchatmen, laut Urteil vom 28.11.2008 , Az: 2 K 5507/04 Finanzgericht Berlin – Brandenburg, können Kosten für Zahnersatz sobald diese eine gewisse Grenze übersteigen steuerlich geltend gemacht werden. Ein Patient bekam von seiner 14.000€ Behandlung nur 2500€ erstattet […]