Hätten Sie es gewußt? Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat bereits 2007 in seinem Gutachten “Kooperation und Verantwortung – Voraussetzung einer zielorientierten Gesundheitsversorgung” die erweiterte Pflegepraxis berücksichtigt. Die Berater zitieren in ihrem Gutachten aus einer dänischen Studie, in der die Outcomes für Narkosen durch unerfahrene Ärzte, durch Fachärzte und durch speziell weitergebildete Fachkrankenpflegekräfte für Anästhesie verglichen wurden. Bei unerfahrenen Ärzten traten wesentlich häufiger Ereignisse auf (in 15 % der Fälle) als bei Fachärzten für Anästhesie und bei Fachkrankenpflegekräften – für beide in gut 11 % der Fälle, wobei die Fachärzte nur unwesentlich besser abschnitten (Seite 66, Gutachten 2007 SVR). (Zi)
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Dr. Georg Schreiber-Medienpreis der AOK Bayern: Nachwuchsjournalisten erhalten Auszeichnung für herausragende Berichterstattung
Zum zwölften Mal hat die AOK Bayern heute in München den mit insgesamt 30.500 dotierten Dr. Georg Schreiber-Medienpreis in Kooperation mit den Nachwuchsjournalisten in Bayern e.V. (NJB) und der Deutschen Journalistenschule München e.V. (DJS) verliehen. Bei dem Festakt im Bayerischen Rundfunk (BR) wurde Anna Schmid für ihre in dem Magazin BISS erschienene Reportage „Eine Frage der Ehre“ mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Der zweite Preis dieses Wettbewerbs zur Förderung des journalistischen Nachwuchses ging an Lara Fritzsche für ihren Beitrag „Unguter Hoffnung“, veröffentlicht im Magazin der Süddeutschen Zeitung. Den dritten Platz belegten Nina Bautz und Christina Meyer für ihre in der tz veröffentlichte Serie „Die Stadt der Gegensätze“. Den bundesweiten Sonderpreis ohne Altersbegrenzung sicherte sich Nataly Bleuel für ihren Beitrag „Herzenssache“, geschrieben für DIE ZEIT. Der Fernsehpreis ging an Philipp Grüll für die Sendung „Palliativmedizin – Zu wenig ambulante Sterbebegleitung“, ausgestrahlt vom BR. Den Hörfunkpreis nahmen Christiane Hawranek und Nadine Ahr für ihren Beitrag „Tests mit Nebenwirkungen“, produziert ebenfalls vom BR, entgegen. Der erstmals ausgeschriebene Online-Preis wurde keinem der Bewerber zugesprochen. Der Ehrenpreis für herausragendes publizistisches Engagement zugunsten gesundheitspolitischer und sozialer Belange erhielt das Regionalzentrum für Selbsthilfegruppen Mittelfranken für das Magazin „kiss“. Dass der ehrenamtlich tätige Verein damit einen wesentlichen Beitrag leiste, Themen wie Armut, Angst, Schuld, Scham, Sterben oder Scheitern aus der Tabuzone zu holen „und das auf professionellem Niveau“, betonte Christa Stewens (CSU) bei ihrer Laudatio. Die ehemalige bayerische Sozialministerin ist Mitglied der Jury des Medienpreises, der auch die Vorsitzende des gesundheitspolitischen Ausschusses im bayerischen Landtag, Kathrin Sonnenholzner (SPD), angehören sowie Theresa Schopper von Bündnis 90/Die Grünen, Gabi Schmidt (Freie Wähler) und AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Helmut Platzer. Als Vertreter aus dem Journalismus sind in der Jury der Leiter der DJS, Jörg Sadrozinski, dessen Vorgänger Ulrich Brenner, Mercedes Riederer, Chefredakteurin beim Bayerischen Rundfunk, Abteilung Hörfunk, Stephan Handel, Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung, sowie Katia Murmann von den NJB. Wie in den Vorjahren waren in dem seit 2003 ausgeschriebenen Wettbewerb bundesweit und regional nahezu alle renommierten Medien vertreten mit insgesamt rund 200 Beiträgen, die sich mit gesundheits- und sozialpolitischen Themen befassen müssen. „Aber vor allem die Themenvielfalt mit vielen Randbereichen und die speziell im Regionalen deutlich gestiegene Qualität der eingereichten Arbeiten“, so Dr. Platzer, habe das Gremium bei seiner Auswahl beeindruckt. Die aktuelle Ausschreibung des Dr. Georg Schreiber-Medienpreises findet sich im Internet unter www.aok-medienpreis.de. Nähere Informationen sind auch über die Zentrale der AOK Bayern (Tel.: 089-62730-184 / Andrea Winkler-Mayerhöfer) erhältlich. Pressemitteilung der AOK Bayern
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AOK Bayern bietet neue Strahlentherapie
Die AOK Bayern setzt auf neue innovative Methoden in der Krebsbehandlung: Gemeinsam mit dem Klinikum Augsburg und dem Medizinischen Versorgungszentrum für Strahlentherapie bietet die AOK Bayern als erste gesetzliche Krankenkasse dort eine sogenannte stereotaktische Strahlentherapie. Ein entsprechender Vertrag wurde heute bei der Eröffnung des neuen Strahlentherapiezentrums am Klinikum Augsburg unterzeichnet. Mit dem neuen Verfahren können gut abgrenzbare Tumore mit einer Größe von bis zu vier Zentimeter im Gehirn und in der Lunge behandelt werden. Dabei wird der Tumor quasi mit einem „Skalpell aus Licht“ aus verschiedenen Richtungen be-strahlt. Der Vorteil: Der Tumor wird ohne operativen Eingriff in der Regel durch eine einzige stereotaktische Bestrahlung zerstört. „Bei der Stereotaxie treten auch weniger Nebenwirkungen auf und die Behandlung ist für die Patienten schmerzfrei“, sagt Ressortdirektor Peter Krase von der AOK Bayern. Da es sich um eine ambulante Behandlung handelt, können die Patienten nach der Bestrahlung wieder nach Hause. Um die Versicherten bestmöglich zu versorgen, geht die AOK Bayern in der Krebstherapie seit Jahren neue Wege. So bietet die Gesundheitskasse am Klinikum Großhadern in München eine Therapie mit Präzisionsbestrahlung (Cyberknife). Dabei handelt es sich ähnlich wie bei der stereotaktischen Behandlung in Augsburg um eine Art
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DKG zum PsychVVG: Sicherung der Personalfinanzierung muss oberstes Ziel sein
“Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf vollzieht die Abkehr vom Preissystem für die psychiatrischen Leistungen und schafft die Rahmenbedingungen für ein Budgetsystem, bei dem die Kosten der einzelnen Krankenhäuser besser als im Referentenentwurf vorgesehen mit den bundeseinheitlich bewerteten Entgelten (PEPP-Katalog) in Einklang gebracht werden können”, erklärt Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Grundsätzlich wird sich die Reform der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen daran messen lassen müssen, ob die Personalfinanzierung gesichert werden kann. Die DKG sieht in der leider auch mit diesem Gesetzentwurf noch nicht gesicherten Ausfinanzierung des Personals der Kliniken die größte Unzulänglichkeit der Entgeltreform. “Denn klar ist, dass die psychiatrischen und psychosomatischen Patienten besonders intensive persönliche medizinische und pflegerische Zuwendung benötigen”, so Reumann. Der Gesetzentwurf greift zentrale Kritikpunkte der Krankenhäuser zum Referentenentwurf auf. So wird die verpflichtende Anwendung des PEPP-Kataloges um ein Jahr verschoben und eine Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses gesetzlich vorgegeben. Damit steigen die Chancen, die Entgelte stärker an den medizinischen Erfordernissen auszurichten, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen. “Besonders wichtig ist, dass regionale und strukturelle Besonderheiten von den Kliniken auf gesicherter Rechtsgrundlage geltend gemacht werden können und auch im Krankenhausvergleich Eingang finden werden sowie zusätzliche Behandlungsfälle infolge krankenhausplanerischer Vorgaben in den Budgets verbessert berücksichtigt werden”, erklärt der Präsident der DKG. Weiter ist für die Krankenhäuser wichtig, dass die neuen Budgetvorschriften erst im Jahr 2020 mit der Umstellung auf die Personalanforderungen des G-BA erfolgen. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Nachweise über Stellenbesetzungen nach der alten PsychPV gegenüber den Kassen werden nicht weiter verfolgt. “Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn diese Stellen wurden und werden den Krankenhäusern nie voll ausfinanziert”, betont Reumann. Unter “neuem Budgetrecht” ab dem Jahr 2020 (nach den budgetneutralen Jahren 2018/2019) sind die Nachweise zu den G-BA Personalanforderungen gegenüber den Krankenkassen im Hinblick auf die Ausfinanzierung des vorgeschriebenen Personals und die Gewährleistung von Flexibilitätserfordernissen des Arbeitsmarktes, des Personalmanagements einschließlich Fluktuationen in Einklang zu bringen. “Wenn Personalausstattungen vorgegeben werden, muss dies einschließlich der jährlichen Tarifanpassungen eins zu eins refinanziert werden. Alles andere wäre Augenwischerei”, so Reumann. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zum Krankenhausvergleich gehen in die richtige Richtung. Der ursprünglich vorgesehene durchschnittliche Landesentgeltwert als Vergleichsgröße entfällt. Damit wird der Gefahr eines “Konvergenzautomatismus” zu landeseinheitlichen Vergütungen entgegengewirkt. Die Orientierungsfunktion des Vergleichs wird so bei der Budgetfindung unterstrichen. Weiter positiv ist festzustellen, dass die Ausweitung der MDK-Prüfungen nicht mehr vorgesehen ist. Das Vorhaben hat in den Krankenhäusern angesichts ohnehin überzogener Prüflasten zu allergrößtem Unmut geführt. Als Problem bleibt die Ausweitung der Erfassungsbürokratie, die dieser Gesetzentwurf weiter vorsieht. “Gegen die Bürokratieausweitung und für die Ausfinanzierung des Personalbedarfs werden die Krankenhäuser mit aller Kraft im weiteren parlamentarischen Verfahren kämpfen”, kündigt der DKG-Präsident an. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
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