So ausführlich, wie im Praxisreport Vol. I und Praxisreport Vol.II bin ich heute nicht. Musste dieser Tage einfach zuviel Schreiben. Die Woche über hab ich dokumentiert, wieviel Zeit ich mit administrativen Vorgängen verbringen muss: dem Kranken- Verunsicherungswesen sei Dank sage und schreibe 60% ! Für Tätigkeiten, die nichts einbringen. Da kommt Freude auf. Aber es […]
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Patientenwohl Leitschnur des Handelns im Krankenhaus
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Hervorhebung der zentralen Bedeutung der persönlichen Zuwendung in der stationären Versorgung. Dessen sind sich die Krankenhäuser bewusst und das Patientenwohl ist Leitschnur ihres Handelns. Seit 2007 findet eine kontinuierliche Ausweitung der Pflegestellen in den Krankenhäusern mit insgesamt 30.000 zusätzlichen Stellen statt. Durch das Förderprogramm der Koalition wird die Einstellung weiterer 6.000 Kräfte mit 90 Prozent Personalkostenzuschuss gefördert. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur personellen Entlastung der Pflegekräfte. Und bei den Ärzten gab es in zehn Jahren seit 2004 eine Steigerung von 40.000 Beschäftigten auf knapp 170.000 Ärzte. „Zentrale Voraussetzung für eine versorgungsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern ist allerdings die gesicherte Finanzierung des Personalbestandes in der Größenordnung von 1,1 Millionen Beschäftigten (davon alleine mehr als 420.000 Pflegekräfte, davon 318.000 Vollzeitkräfte). Hier muss gewährleistet sein, dass Tarifsteigerungen – wie sie nun wieder anstehen – über die Vergütungsanpassungen refinanziert werden können. Nur wenn das gewährleistet ist, wird der Rationalisierungsdruck vom Personal genommen. Die ebenfalls mit der Krankenhausreform beschlossene Tarifausgleichsrate geht hier in die richtige Richtung. Sie muss allerdings stärker auf die tatsächlichen Vergütungsanpassungen in den einzelnen Bundesländern (Landesbasisfallwerte) ausgerichtet werden“, erklärte DKG-Präsident Thomas Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Strukturierte patientenorientierte Medizin durch Produktorientierung
Im April 2016 erscheint „Strukturierte patientenorientierte Medizin durch Produktorientierung“, ein Beitrag von Dr. Andreas Goepfert in dem Buch „Markenmedizin für informierte Patienten: Strukturierte Behandlungsabläufe auf digitalem Workflow“. Herausgegeben von Prof. Heinz Lohmann, Ines Kehrein und Dr. med. Konrad Rippmann im medhochzwei-Verlag für 24,99€. Das Buch ist hier erhältlich: http://www.medhochzwei-verlag.de/shop/index.php/markenmedizin-fur-informierte-patienten-strukturierte-behandlungsablaufe-auf-digitalem-workflow-978-3-86216-290-1.htmlEinsortiert unter:Allgemein Tagged: Buchankündigung, patientenorientierte Medizin, Produktorientierung, Publikation![]()
Schadensersatzprozesse sind teuer und langwierig – TK zahlt als erste Kasse Rechtsgutachten
Künstliche Gelenke und Hüften gehen zu Bruch, Herzschrittmacher versagen den Dienst und Brustimplantate vergiften den Körper. Wenn Ärzte minderwertige Medizinprodukte einbauen, sind langwierige und teure Prozesse die Regel. Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten jetzt als erste Kasse in Deutschland kostenlose medizinische und juristische Gutachten an, die sonst nicht selten mehrere tausend Euro kosten. „Damit wollen wir die Verfahren beschleunigen und die finanziellen Risiken für unsere Versicherten minimieren“, sagt der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau. Eine auf Medizinproduktschäden spezialisierte Großkanzlei prüft die Fälle und zieht dabei medizinische Gutachter zurate, teilt die TK mit. „Damit bieten wir unseren Versicherten eine umfangreiche Beratung aus einem Guss“, erklärt Soltau. „Viele Menschen wissen überhaupt nicht, wo sie professionelle Hilfe bekommen können oder aber sie scheuen die häufig hohen Kosten. Diese Lücke wollen wir mit dem neuen Angebot schließen.“ Bei der TK haben sich im vergangenen Jahr mehr als 5.000 Versicherte gemeldet, weil sie unter gesundheitlichen Problemen wegen eines Medizinprodukts leiden oder aber eine falsche Behandlung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus vermuten. In solchen Fällen erfasst und prüft die TK die Schilderungen der Beschwerden und der Behandlung. Anschließend erhalte die Kanzlei die Informationen einschließlich eventuell vorliegender Behandlungsunterlagen mit den Kontaktdaten des Versicherten, so Soltau. Diese erstellt dann gemeinsam mit kooperierenden Medizingutachtern ein schriftliches Gutachten, das der Versicherte auch bei eventuellen Gerichtsverfahren verwenden kann. Bei der Überprüfung wird unter anderem kontrolliert, ob die Beschwerden auf Material-, Konstruktions-, Herstellungs- oder aber auch Behandlungs- und Pflegefehler zurückgehen. Je nach Ergebnis des Gutachtens planen die Medizinrechtsexperten der TK dann gemeinsam mit dem Versicherten das weitere Vorgehen. TK-Versicherte mit dem Verdacht auf einen Medizinproduktschaden oder Behandlungsfehler sollten sich bei den TK-Experten für Medizinrecht unter der Telefonnummer 0385 – 77 88 59 70 melden. Weitere Infos gibt es unter www.tk.de (Webcode 040314). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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