(NEUSS-GREVENBROICH) Da ist es wieder und man wundert sich nicht, dass in Berlin wieder die untersten Schubladen aufgemacht werden – sondern nur, dass es so lange gedauert hat: Bundeskanzlerin Merkel sieht nicht ein, warum Pflegende aus Osteuropa kommen sollen, wo man in Deutschland doch über 2,2 Mio arbeitsfähige Transferempfänger verfügen würde. Die Kanzlerin hat entsprechende Äußerungen in einem Zeitungsinterview gemacht. Damit meint die Regierungschefin, dass a) Arbeitslose bitte etwas dafür tun sollen, dass sie Kohle einstreichen, wir b) keine Osteuropäer im Lande haben wollen und c) Pflegen schließlich jeder kann. Oder, um es mal aus der Perspektive derer zu formulieren, die davon betroffen sind: wer in diesem Land seinen Job verloren hat, nach zermürbenden Monaten der Suche unter engagierter Mithilfe motivierter Mitarbeiter der Arbeitsagentur dann doch in Hartz IV überführt wird oder wer in Deutschland nach Jahren des Bildungsabbaus ohne vernünftigen Schulabschluss erst gar kein Ausbildungsverhältnis eingehen kann, der kann ja immer noch in die Pflege gehen, weil das im Deutschland des Fachkräftemangels der einzige Beruf ist, wo man wahlweise nun wirklich nix können muss oder das, was man kann, auch für die Pflege gut ist (z.B. Rohre schweißen, Stapler fahren, Obstkisten sortieren und anderes). So, und das kommt aus der Bundesregierung, die sich die Aufwertung der Pflegeberufe auf die Fahnen geschrieben hat. Da kann einem ja Angst und Bange werden, wenn diese Regierung ihre Bemühungen um die Pflege noch intensivieren will. Angesichts der Widerworte steht zu erwarten, dass aus dem Kanzleramt in Kürze beschwichtigt wird. (Zi)
Related Posts
Apotheker veröffentlichen Kernpositionen zur Bundestagswahl
Gut fünf Monate vor der Bundestagswahl am 24. September legt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre politischen Kernpositionen vor. Das fünfseitige Papier wurde im März vom Geschäftsführenden ABDA-Vorstand verabschiedet und soll nun die Grundlage für eine breite Diskussion mit den Parteien über ihre Wahlprogramme bilden. „Die wohnortnahen, inhabergeführten Apotheken sind eine der tragenden Säulen des Gesundheitswesens in Deutschland“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Auch in Zukunft soll für alle Bürgerinnen und Bürger der Zugang zu einer hochwertigen Arzneimittelversorgung sichergestellt werden. Dafür sorgen die 20.000 Apotheken mit ihren 155.000 Beschäftigten.“ Die Kernpositionen der Apotheker zur Bundestagswahl im Herbst lauten: Die freiberufliche Leistungserbringung durch Apotheker und andere Heilberufe gewährleistet die beste Versorgung kranker Menschen. An der freiberuflichen Versorgungspraxis soll deshalb festgehalten und ihre Weiterentwicklung durch die Berufsorganisationen gefördert werden. Dazu gehört auch, dass ordnungspolitische Eckpfeiler, wie der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel, uneingeschränkt gewahrt bleiben. Auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs muss mit einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel reagiert werden. Zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung soll der Leistungskatalog der Apotheker in enger Abstimmung mit den weiteren Heilberufen ausgeweitet werden. Beispielhaft seien hier die Bereiche Arzneimitteltherapiesicherheit, Medikationsmanagement und Prävention genannt. Um die pharmazeutische Versorgung auch zukünftig patientennah auf hohem Niveau anbieten zu können, ist das Honorarsystem der Apotheken weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt ist eine verlässliche Anpassungsroutine für das Honorar zu implementieren, um zunächst Planungssicherheit herzustellen. Das Positionspapier und weitere Informationen unter www.abda.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
The post Apotheker veröffentlichen Kernpositionen zur Bundestagswahl appeared first on Healthcare Netzwerk.
Solider Haushalt für Knappschaft-Bahn-See
Die Vertreterversammlung, das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), hat in ihrer heutigen Sitzung den Haushaltsplan für das Jahr 2015 verabschiedet. Das Ausgabenvolumen im Haushaltsjahr 2015 beträgt insgesamt 46,3 Mrd. Euro, der Zuwachs gegenüber dem Ansatz für das laufende Jahr 2,0 Milliarden Euro bzw. 4,6 Prozent. Kranken- und Pflegeversicherung werden im kommenden Jahr fast 9 Milliarden Euro ausgeben, die Rentenversicherung 22,5 Milliarden Euro. Die Minijob-Zentrale wird Beiträge von ca. 8 Milliarden Euro einziehen. Die von ihr eingezogenen Beiträge kommen als Auftragsgeschäft der gesamten deutschen Sozialversicherung zu Gute; die Steuereinnahmen stehen dem Bund, den Ländern, Kommunen und Kirchen zur Verfügung. Weitere Beträge entfallen beispielsweise mit fast 600 Millionen Euro auf die Renten-Zusatzversicherung und mit 16 Millionen Euro auf die Seemannskasse. Die Rentensachbearbeitung der KBS hat die durch das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz geschaffenen neuen gesetzlichen Regelungen wie die Altersrente mit 63, die sogenannte Mütterrente oder die veränderten Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten trotz enormer Arbeitsmengen zeitgerecht umgesetzt. Die Vertreterversammlung würdigte insbesondere, dass die hohe Anzahl von Bescheiden und persönlichen Beratungen im Zusammenhang mit der Mütterrente so zeitnah bewältigt werden konnte. Die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale ist gut gestartet. Die Börse soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Haushalt zusammen bringen und dadurch sowohl Haushalte entlasten als auch Schwarzarbeit verhindern. Mit ihrer bundesweiten Kampagne zur Anmeldung von Haushaltshilfen hat die Minijob-Zentrale gemeinsam mit der Augsburger Puppenkiste den „Politikaward“ gewonnen.Es handelt sich um einen der renommiertesten Preise für Werbekampagnen in Deutschland, der von Agenturen, Politikern und Wissenschaftlern gemeinsam verliehen wird. Pressemitteilung der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
The post Solider Haushalt für Knappschaft-Bahn-See appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Arzneimittelrabattverträge: AOKs läuten Runde 15 ein
Die AOK-Gemeinschaft setzt die erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge fort: Am Mittwoch hat die AOK Baden-Württemberg für alle AOKs die Ausschreibung der inzwischen 15. Tranche im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst 117 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 119 Fachlose. Von diesen sind 28 im Drei-Partner-Modell und 91 exklusiv ausgeschrieben. Das AOK-Umsatzvolumen für die betreffenden Arzneimittel lag zuletzt bei 2,2 Milliarden Euro (Basis: Apothekenverkaufspreis). Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zum Start der 15. Ausschreibung: „Bereits 2003 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen und ihren Verbänden erstmals erlaubt, Einzelverträge mit pharmazeutischen Herstellern abzuschließen. Mittlerweile haben sich die Arzneimittelrabattverträge als unverzichtbares Instrument zur Ausgabensteuerung lange etabliert und werden in den Quartalsberichten des Bundesgesundheitsministeriums regelmäßig als hocheffektive Ausgabenbremse hervorgehoben.“ Dass inzwischen alle Krankenkassen erheblich vom Erfolg der Rabattverträge profitierten, sei nicht zuletzt der Beharrlichkeit der AOK zu verdanken. „Wir haben die Verträge gegen den erheblichen Widerstand weiter Teile der Pharmaindustrie rechtssicher durchgesetzt“, betonte der Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. Bei der aktuellen Ausschreibung geht es in erster Linie um Anschlussverträge für die Ende März 2016 auslaufenden Kontrakte der Tranche XII. „Zusätzlich suchen wir auch diesmal wieder Vertragspartner für Wirkstoffe, die zwischenzeitig patentfrei geworden sind und für die der Markt ausschreibungsreif ist“, erläuterte Hermann. Erstmals dabei sind zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und Eplerenon, ein Mittel zur Behandlung von Herzinsuffizienz nach Herzinfarkt. Die Ausschreibung erfolgt wie bewährt deutschlandweit über acht regionale Gebietslose. Pharmazeutische Unternehmen oder Bietergemeinschaften können bis zum 28. September 2015 ihre Gebote für einzelne Wirkstoffe, für alle, aber auch einzelne der acht Gebiete abgeben. „Die Zuschläge werden voraussichtlich im November erteilt, um den Unternehmen bis zum Vertragsstart am 1. April 2016 ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben“, sagte Hermann. Die Verträge laufen über zwei Jahre bis zum 31. März 2018. Aktuell umfassen die bundesweiten Generika-Rabattverträge der AOK 278 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro. Allein in den Jahren 2013 und 2014 konnten die AOKs durch laufende und neue Rabattverträge insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro zugunsten der Versichertenversorgung in anderen Leistungsbereichen einsparen. Übersicht der laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge/Vertragspartner und weitere Informationen Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
The post Arzneimittelrabattverträge: AOKs läuten Runde 15 ein appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.