Meine liebe Freundin Kirstin Walther aka SaftTante schreibt wieder mal Web 2.0 Geschichte. Fast schon 3.0. Und das 1 A. Mit der innovativsten “All-in-One” Webpräsenz aller bisheriger Walther’s Seiten. Ein Geniestreich. Umgesetzt hat sie ihre Vision mit den Jungs von Mindbox. In mühevoller Tüftelei wider alle Tücken der Technik. Grandios. Wenn mensch sich durch die […]
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Mein Traumfänger
Im Dezember habe ich einen Kommentar bei Delijo hinterlassen. Warum? Nun selbiger hatte eine Weihnachtsverlosung in seinem Blog und man sollte einen Kommentar hinterlassen. Bei dem Kommentar ging es darum einen Traumfänger zu gestalten und selbigen dann vielleicht zu gewinnen. Nun ich habe ihn gewonnen und mich riesig gefreut. Er ist schon vor einiger Zeit […]
DKG zum G-BA-Beschluss: Sicherstellungszuschläge laufen ins Leere
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Sicherstellungszuschlägen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die von der Politik im Rahmen der Krankenhausreform zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – eingeführten Sicherstellungszuschläge sind heute durch den Umsetzungsbeschluss des G-BA in die faktische Bedeutungslosigkeit befördert worden. Mit Ausnahme einiger weniger Inselkrankenhäuser dürften angesichts der mehrfachen Verknüpfung von Verhinderungsanforderungen Kliniken kaum Unterdeckungen aus dem Fallpauschalensystem mit Hilfe der Sicherstellungszuschläge ausgleichen können. Besonders unverständlich ist, dass die besonderen Nöte vieler Kliniken bei der Aufrechterhaltung von Geburtsabteilungen nicht berücksichtigt werden. Das Sterben der Geburtsstationen droht damit weiterzugehen. Das von der Politik vorgesehene Instrument wird nicht genutzt. Völlig inakzeptabel ist auch die in dem G-BA-Beschluss vorgenommene Definition einer Krankenhausabteilung. Krankenhausplanung ist Angelegenheit der Länder. Der G-BA hat nicht die gesetzliche Kompetenz, solche grundlegenden Feststellungen für das gesamte deutsche Krankenhaussystem zu treffen. Nur noch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kann jetzt verhindern, dass millionenfache Mehrbelastungen auf die Kliniken durch die unzulässigen G-BA-Festlegungen zum Personaleinsatz (Minutenvorgaben für den fachärztlichen Bereitschaftsdienst) in den Krankenhausabteilungen in Kraft treten.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme – AOK Baden-Württemberg fordert Einführung einer Meldepflicht für Arzneimittellagerbestände
„Wir brauchen eine offene Diskussion um eine transparentere Arzneimittelversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. „Dass Teile der Pharmalobby immer wieder Vorurteile gegen Rabattverträge und damit gegen Wettbewerb schüren und sie zur Ursache von Lieferengpässen erklären, ist Heuchelei.“ Schließlich sind gerade diese Verträge das einzige Instrument, Lieferausfälle unter Sanktion zu stellen. Durch die Verträge werden die gesetzlichen Krankenkassen zu Gunsten der Versicherten derzeit jährlich um 3,2 Milliarden Euro entlastet. Der in letzter Zeit wieder mehrfach erhobene Vorwurf, Arzneimittelrabattverträge würden Versorgungsprobleme verursachen, lege eine völlig falsche Fährte, so der Südwest-AOK-Chef weiter: „Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme. Hier geht es um die Frage, weshalb es überhaupt vorkommt, dass manchmal eine Apotheke ein – rabattiertes oder auch nicht rabattiertes – Arzneimittel nicht unmittelbar beschaffen kann.“ Die AOK Baden-Württemberg sieht einen klaren Optimierungsweg in der Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für den Handel mit Arzneimitteln. Die langjährige Erfahrung mit dem Instrument der Rabattverträge habe gezeigt, dass deren Bedeutung weit über die mit ihnen verbundene Kostenersparnis hinaus gehe, so der AOK-Chef weiter. Zum Umfang der Verträge gehörten auch Lieferkonditionen und Vertragsstrafen, die dann fällig werden, wenn Hersteller ihre Pflichten nicht erfüllten: Liefert ein Rabattvertragspartner weniger von einem Arzneimittel als davon benötigt wird, verstößt er gegen seine Vertragspflichten; er riskiert Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen. „Deshalb sind unsere Rabattverträge der einzige Garant dafür, dass pharmazeutische Unternehmen stets ihr Möglichstes tun, um den deutschen Markt im benötigten Umfang zu beliefern“, erläutert Hermann. Verstoße ein Pharmaunternehmen gegen seine vertraglichen Pflichten, müsse es selbst für sein Versäumnis einstehen. Mit Blick auf die Angriffe gegen Rabattverträge pointiert der Vorstandsvorsitzende der Südwest-AOK: „Dem Angegriffenen auch noch die Schuld zuzuweisen – das schafft nur die Pharmaindustrie!“ Die Warenströme des Arzneimittelmarkts lassen sich derzeit in ihrer ganzen Komplexität nicht durchschauen. Pharmahersteller sind vielfach global agierende Unternehmen, weshalb Wirkstoffe und Medikamente mitunter an weit voneinander entfernten Standorten produziert werden. Zwischen den Herstellern und den einzelnen Apotheken ist der Großhandel angesiedelt, der (mehr oder weniger große) Vorräte einzelner Produkte vorhält. An welcher Stelle der langen Lieferkette sich ein Problem ereignet haben muss, wenn am Ende eine Apotheke ein bestimmtes Medikament nicht bieten kann, ist systematisch überhaupt nicht auszumachen. Lieferausfälle bei nicht vertraglich rabattierten Arzneimitteln können auch durch Apotheken nicht sinnvoll dokumentiert werden, da der Arzt – etwa bei patentgeschützten Arzneimitteln – ein anderes Arzneimittel verordnen muss, das dann abgerechnet wird. Das nicht gelieferte Arzneimittel erscheint gar nicht in den Abrechnungsdaten der Apotheke. „Die AOK Baden-Württemberg spricht sich entschieden für eine transparente Lieferkette und transparente Vorratshaltung aus. Wir empfehlen der Politik dringend die Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für bestellte und für gelieferte Mengen von Medikamenten auf Hersteller-, Großhandels- und Apothekenebene“, drängt AOK-Chef Hermann. „Online-Versandhäuser informieren ihre Kunden jederzeit, wo sich die Bestellung gerade befindet. Wieso sollte das die Arzneimittelbranche nicht mit ihren lebenswichtigen Produkten schaffen?“ Die AOK Baden-Württemberg sieht eine Lösung in einem softwaregestützten, branchenübergreifenden Warenwirtschaftssystem für Arzneimittel. „Mit klaren gesetzlichen Regeln und der passenden technischen Infrastruktur lässt sich die Verfügbarkeit einer Arzneimittelpackung lückenlos nachvollziehen“, sagt Hermann. „Die Zeiten offenkundig interessengeleiteter Schuldzuweisungen wären dann Vergangenheit.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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