Noch im Frühjahr hieß es, die Pflegeberufe verdienen mehr Wertschätzung und Anerkennung – jetzt lässt der Bund die Unterstützung der Finanzierung für das 3. Ausbildungsjahr für Umschüler in der Alten- und Krankenpflege auslaufen. Und wie die Bundesregierung die Situation der Pflege sonst noch so beurteilt, lässt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion ablesen. Und die sind hier zu finden. (Zi)
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ULD-Datenschutzsiegel für „ViViAN“: Vernetzungslösung für das Gesundheitswesen besteht Härtetest
Nach einem umfangreichen Begutachtungs- und Zertifizierungsprozess hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) der Vernetzungslösung ViViAN das ULD-Datenschutz-Gütesiegel erteilt. Das Gütesiegel bescheinigt der MicroNova-Software, dass sie sowohl in rechtlicher als auch technischer Hinsicht die Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit erfüllt. Arztpraxen und Patienten erhalten durch das Siegel Gewissheit, dass beim Austausch medizinischer Informationen über ViViAN kein unbefugter Zugriff auf Daten erfolgt. Die Prüfer des ULD haben die Kriterien Datensicherheit, Vermeidung unnötiger Datentransfers, Datensparsamkeit, Revisionsfähigkeit sowie die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen untersucht. Alle Aspekte seien vom Hersteller MicroNova AG angemessen bis vorbildlich umgesetzt worden, so der Prüfbericht. Die Grundlage für das hohe Maß an Sicherheit bildet der dezentrale Aufbau der Vernetzungslösung; so ist ein direkter Austausch medizinischer Informationen zwischen den Praxen möglich – ohne zwischengelagerte Server. Weiterer Bestandteil des Konzepts ist eine vorab erforderliche Einwilligungserklärung durch die Patienten zur Datenübermittlung. Ein dritter relevanter Punkt ist die Möglichkeit für Ärzte, die Detailtiefe der zu versendenden Informationen mit Hilfe von Filtern zu bestimmen. Technisch zählt die SSL-Verschlüsselung zu den zentralen Aspekten, die Datenschutz und -sicherheit gewährleisten. „Schon während der Konzeption und Entwicklung der Vernetzungslösung standen wir im intensiven Austausch mit Datenschutzbeauftragten. So konnten wir die besonders hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit in diesem Bereich umsetzen – von den bereichsspezifischen Datenschutznormen über das allgemeine Datenschutzrecht bis hin zur ärztlichen Schweigepflicht“, erläutert Dietmar Dunkel, Leiter eHealth & Medical IT bei der MicroNova AG. „Mit dem freiwillig durchlaufenen Audit- und Zertifizierungsverfahren des ULD geben wir den Anwendern unserer Vernetzungslösung die Sicherheit, dass ViViAN höchste Datenschutzanforderungen erfüllt. Dazu standen wir schon vor der Zertifizierung. Nun haben wir Brief und Siegel dafür.“ Datenschutz zentrales Kriterium für Ärzte Eine Studie des Beratungsunternehmens Accenture kam 2012 zu dem Ergebnis, dass neben inkompatiblen IT-Systemen, der Furcht vor Produktivitätsverlusten und der Neuorganisation von Praxisabläufen Datenschutzbedenken die größten Hindernisse für den Datenaustausch sind. ViViAN adressiert daher genau diese Punkte: Die Lösung kann auf alle gängigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) aufsetzen und so Kompatibilität herstellen. Dadurch entfallen auch Doppeleingaben sowie die Kosten für parallel arbeitende IT-Systeme, wie sie bisher für Vernetzungsprojekte meist erforderlich waren. Da die Software in enger Zusammenarbeit mit Ärzten entwickelt wurde, entspricht sie zudem den Anforderungen des Praxisbetriebs. So sind beispielsweise eine Vielzahl an ICD-Codierungen bereits enthalten. Darüber hinaus lassen sich Kundenwünsche individuell umsetzen. Erfolgreicher Einsatz in der Praxis Die Vorteile der MicroNova-Lösung haben bundesweit bereits verschiedene Ärztenetze überzeugt, unter anderem in Leverkusen oder Brandenburg an der Havel. Seit einigen Monaten sind auch die Praxen des Ärztenetz Rosenheim (änro) mit ViViAN vernetzt. Für den dortigen Projektpartner, Gerhard Schöndorfer, Direktor der AOK Rosenheim, liegen die Vorteile der Vernetzungslösung auf der Hand: „Durch den Informationsaustausch können die teilnehmenden Haus- und Fachärzte noch intensiver und effektiver zusammenarbeiten. Für unsere Kunden bedeutet das, dass sie durch die bessere Abstimmung zwischen den Ärzten eine noch bessere Behandlung erhalten.“ Auch in Baden-Württemberg läuft derzeit in der Region Heilbronn ein Pilotprojekt mit 100 Ärzten – der dortige MEDIVERBUND kooperiert dabei mit der AOK Baden-Württemberg sowie mit der AUDI BKK. Pressemitteilung der MicroNova AG
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Neue Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelrezepten – mehr Handlungsspielraum für Apotheker
Mit einem einvernehmlichen Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 SGB V am gestrigen Montag neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Künftig sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen. Gemeint sind damit z. B. eine andere Schreib- oder Kennzeichnungsweise auf dem Rezept, eine unleserliche Unterschrift oder einzelne fehlende Angaben des Arztes. Auch Korrekturen durch den Apotheker sollen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch der GKV-Spitzenverband begrüßen diesen neuen Handlungsspielraum. Beide Seiten sind überzeugt, dass die neuen Regeln im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V eine wirtschaftliche und zugleich sichere Arzneimittelversorgung fördern sowie die Rechtssicherheit für die Beteiligten verbessern werden. Eine Entscheidung der Schiedsstelle war notwendig geworden, nachdem sich die Verhandlungspartner – DAV und GKV-Spitzenverband – auf der Grundlage des neu gefassten § 129 Abs. 4 SGB V nicht auf Verhandlungsebene verständigen konnten. In der Vergangenheit hatten Kontroversen zwischen Krankenkassen und Apothekern über beanstandete Arzneimittelrezepte für Probleme gesorgt. Beide Verbände gehen davon aus, dass die neuen Regeln unterschiedlichen Interpretationen besser vorbeugen. Die Schiedsstelle wird ihren Beschluss zeitnah und förmlich an die Vertragspartner übermitteln. Der Inhalt des Beschlusses wird zum Gegenstand des neu gefassten § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Der Beschluss wird am 31. Mai 2016 zugestellt und tritt einen Tag später in Kraft. Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und GKV-SPITZENVERBAND
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pharmedix nimmt vernetzte Gesundheitsgeräte von iHealth ins Programm
Die pharmedix GmbH vertreibt ab sofort die vernetzten Gesundheitsgeräte von iHealth. Das Hamburger Unternehmen pharmedix ist auf die Herstellung und den Vertrieb von nicht rezeptpflichtigen Produkten aus dem Gesundheitsbereich über Apotheken, Versandapotheken und dem pharmazeutischen Großhandel spezialisiert. Mit der Aufnahme der iHealth Produkte wird pharmedix dem wachsenden Trend zu Geräten, die per Smartphone oder Tablet Vitaldaten aufzeichnen und zur Überwachung und Auswertung zur Verfügung stellen, gerecht. Zum neuen Sortiment gehören die Blutdruckmessgeräte iHealth Feel und iHealth Track zur Messung am Oberarm und das iHealth View zur Messung am Handgelenk. Ebenfalls führt pharmedix die Blutzuckermessgeräte iHealth Gluco und iHealth Align. Die zwei digitalen Waagen iHealth Lite und das Körperanalyse-Modell iHealth Core, der Aktivitäts-, Schlaf- und Fitnesstracker iHealth Wave und das Pulsoximeter iHealth Air runden das Angebot ab. Außer dem iHealth Align, das direkt mit dem Smartphone verbunden wird, können alle Geräte von iHealth einfach und effizient über die kostenlosen Apps iHealth MyVitals oder iHealth Gluco-Smart vernetzt werden, die es zudem ermöglichen, die gemessenen Gesundheitsdaten mit dem Arzt oder der Familie zu teilen. Christian Strauch, Geschäftsführer der pharmedix GmbH: „iHealth passt hervorragend in unser Portfolio. Die attraktiven digitalen Gesundheitsgeräte überzeugen neben der einfachen Bedienung auch in puncto Design und Lifestyle und werden unter unseren Kunden einen sehr positiven Anklang finden.“ „Neben unserem Wachstum in der IT-Distribution legen wir dieses Jahr einen Hauptfokus darauf, unsere Präsenz im Pharma-Kanal zu erhöhen”, sagt Stéphane Kerrien, CEO von iHealth Europe. „Daher freuen wir uns insbesondere über die neue Zusammenarbeit mit pharmedix. Wir vollziehen damit einen weiteren wichtigen Schritt in das Pharmasegment. Das Know-How und das Netzwerk von pharmedix im Apothekenumfeld und im Gesundheitsbereich sind für unsere Entwicklung im Markt von großem Vorteil.“ Über pharmedix Die pharmedix GmbH ist eine private Firma, die sich auf die Herstellung und den Vertrieb von nicht rezeptpflichtigen Produkten aus dem Gesundheitsbereich über Apotheken, Versandapotheken und dem pharmazeutischen Großhandel spezialisiert hat. Die gute Vernetzung in der Branche unterstützt die Firma dabei neue und innovative Produkte im Markt erfolgreich zu positionieren. Über iHealth iHealth ist ein weltweit führender Anbieter von Connected Health Produkten mit über 20 Jahren Erfahrung in der Herstellung von medizinischen Geräten. Zum innovativen Produktportfolio von iHealth zählen Blutdruckmessgeräte, Blutzuckermessgeräte, Körperanalysewaagen, Pulsoximeter und Aktivitäts- und Schlaftracker. iHealth MyVitals ist die kostenlose App für iOS und Android Smartphones mit der Verbraucher ihre gemessenen Gesundheitsdaten analysieren und sie auch mit ihrem Arzt oder ihrer Familie teilen können. iHealth bietet auch Medizinprodukte, die speziell für medizinisches Fachpersonal entwickelt wurden und über die iHealth Pro App ausgewertet werden können. Weitere Informationen sind unter www.ihealthlabs.eu/de erhältlich. Pressemitteilung der pharmedix GmbH
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