Häufig werden im Rahmen einer Diskussion um genetische Untersuchungen von Embryonen Parallelen zu Aldous Huxley’s “Brave New World” gezogen. Kritiker befürchten, dass durch genetische Voruntersuchungen “Designer-Babys” entstehen könnten, bei denen die Eltern letztlich über Haar- und Augenfarbe, Größe, im Extremfall … Weiterlesen
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Bürgerversicherung vernichtet zehntausende Arbeitsplätze und schädigt ärztliche Versorgung
Zu Medienberichten über ein Gutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung des DGB, wonach die Einführung einer Bürgerversicherung unmittelbar bis zu 51.000 Arbeitsplätze vernichten würde, erklärt Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV): „Die sogenannte Bürgerversicherung würde nicht nur zehntausende Arbeitsplätze zerstören, sondern vor allem auch die medizinische Versorgung massiv verschlechtern. Deutschland hat andere Sorgen, als unser gut funktionierendes Gesundheitssystem in Frage zu stellen. Mit dessen Leistungen sind die Bürger heute so zufrieden wie seit langem nicht mehr. Der Wettbewerb von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung garantiert eine Versorgung, die weltweit ihresgleichen sucht. Ein Blick ins Ausland zeigt: Einheitssysteme schneiden im Vergleich mit unserem dualen System viel schlechter ab: mit Wartezeiten bis zu sechs Monaten auf Arzt- und Operationstermine, mit eingeschränktem Zugang zu Ärzten und mit deutlich weniger Leistungen. Es gibt daher keinen sachlichen Grund für eine Zerschlagung des dualen Gesundheitssystems. Das Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass die Bürgerversicherungs-Ideologie sich selbst ad absurdum führt. Sie wirkt wie eine Operation am offenen Herzen eines kerngesunden Patienten. Überdies werden in dem Gutachten nur Arbeitsplätze innerhalb der PKV berücksichtigt. Weitere zehntausende ebenfalls bedrohte Arbeitsplätze in unmittelbar angrenzenden Bereichen werden dort ausdrücklich nicht mitgezählt, z.B. bei Ärzten oder Physiotherapeuten und Hebammen. Sie alle würden bei einem Wegfall der PKV massiv geschwächt. Viele Praxen müssten sogar schließen – den Schaden hätten alle Patienten, egal wie sie krankenversichert sind.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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„Auf den Punkt gebracht“ – 10 Fragen an Prof. Dr. Volker Penter
In der Rubrik „Auf den Punkt gebracht“ auf LOHMANNblog stellen wir Ihnen in lockerer Folge Köpfe der Gesundheitswirtschaft vor. Heute: Prof. Dr. Volker Penter Der Honorarprofessor an der Technischen Universität Dresden und Dozent an der Dresden International University im Fachgebiet Gesundheitsökonomie ist Partner und Leiter des Bereichs Health Care von KPMG in Deutschland. Prof. Dr. Volker … Weiterlesen →![]()
Ärztliche Fehler: Mehr als 3.200 Verdachtsfälle bei der TK 2015
Von der vergessenen Kompresse im Bauch bis zur OP am falschen Arm – wenn Ärzten Fehler unterlaufen, hat das für die Patienten oft gravierende Folgen. Mehr als 3.200 Versicherte haben sich 2015 bei der Techniker Krankenkasse (TK) wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Fehler gemeldet. Dies teilte die TK am Montag mit. Besonders viele Verdachtsfälle verzeichnet die Krankenkasse im chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse 1.204 Fälle gemeldet. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 387 Verdachtsfällen, gefolgt von den Orthopäden (194 Verdachtsfälle) und den Allgemeinmedizinern (192 Verdachtsfälle). Im vergangenen Jahr hat die TK 14 Millionen Euro für die Versichertengemeinschaft von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Falschbehandlungen zurückgefordert. „Längst nicht jeder Verdachtsfall entpuppt sich tatsächlich als Fehler. Oftmals handelt es sich um einen schicksalhaften Verlauf, wobei der Unterschied für den Patienten nur schwer erkennbar ist“, so Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK. „Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass hinter den gemeldeten Fällen auch noch eine Dunkelziffer liegt. Etwa weil viele nicht wissen, an wen sie sich wenden können.“ Patienten, die vermuten, dass ihrem Arzt Fehler unterlaufen sind, sollten ihn zunächst direkt darauf ansprechen. Die TK unterstützt ihre Versicherten zudem mit einem Online-Lotsen (www.tk.de, Webcode: 132622) und einer Beratungshotline (Telefonnummer:03 85 – 77 88 59 70). Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die Krankenkasse medizinische Sachverständigengutachten erstellen lassen. Diese sind für die Versicherten in der Regel kostenfrei und können von ihnen auch für Schadensersatz-Verhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden. Beschreitet die TK den Klageweg, übernimmt sie für den Versicherten die Vorreiterrolle im gerichtlichen Verfahren. Dieser kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat. Im vergangenen Jahr hat die TK in 1460 Fällen Gutachtenaufträge erstellt. 68 Fälle wurden vor Gericht verhandelt. „Leider ist die Verfahrensdauer in der Regel viel zu lang. In schweren Fällen können Versicherte nach einem Behandlungsfehler nicht mehr arbeiten und sind in ihrer finanziellen Existenz bedroht“, erklärt Soltau. Dennoch müssten die Betroffenen häufig mehrere Jahre warten, bis klar ist, ob sie Schadensersatz erhalten. Teilweise dauerten die Verfahren zehn Jahre oder länger. „Sie müssen viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden. Dafür müssten die Landgerichte mehr Spezialkammern für arzthaftungsrechtliche Fragen einrichten“, so der Medizinrechtsexperte. Zudem müssten Verzögerungstaktiken seitens der Haftpflichtversicherungen verhindert werden. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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