… jedenfalls dann, wenn die katholische Kirche auf Arbeitgeberseite steht. Diese Erfahrung musste auch der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf machen: Ihm war gekündigt worden, weil er nach seiner Scheidung erneut geheiratet hatte, während das kirchliche Annulierungsverfahren hinsichtlich der … Weiterlesen
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vdek zur Gesundheitspolitik im Jahr 2016: Finanzpolster im Gesundheitsfonds abschmelzen, paritätische Finanzierung wiedereinführen, Korrekturen beim Morbi-RSA und Reformen bei hochpreisigen Arzneimitteln
Angesichts steigender Gesundheitsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Maßnahmen zur Entlastung der Versicherten. So erhöhte sich zum Jahresbeginn der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den die Mitglieder allein tragen, um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. 80 Prozent aller GKV-Mitglieder zahlen nun einen Zusatzbeitragssatz um 1,0 bis 1,7 Prozent, erklärte der Verbandsvorsitzende des vdek, Christian Zahn, auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Durch die teure Gesetzgebung der Großen Koalition wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bis 2020 auf zwei Prozent steigen, hier muss die Bundesregierung gegensteuern“, so Zahn. Als kurzfristige Maßnahme sollten daher die Finanzpolster im Gesundheitsfonds abgeschmolzen und die freiwerdenden Mittel den Kassen zur Abfederung der reformbedingten Kosten zur Verfügung gestellt werden. Dafür sollte die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds auf höchstens 35 Prozent einer Monatsausgabe reduziert werden. Konkret würde das bedeuten, dass sich die Schwankungsreserve ab 2017 von 9,5 auf rund 7 Milliarden Euro, also um 2,5 Milliarden verringern würde. „Das wären immerhin 0,2 Beitragssatzpunkte“, so Zahn. Darüber hinaus bekräftigte der Verbandsvorsitzende die Forderung des vdek nach Wiedereinführung des Grundsatzes der paritätischen Finanzierung in der GKV, denn durch die steigenden Zusatzbeitragssätze verschiebt sich die früher einmal hälftige Finanzierung zwischen Mitgliedern und Arbeitgebern zunehmend zugunsten der Arbeitgeber. Mit den jüngsten Beitragssatzsteigerungen sank der Arbeitgeberanteil auf 46,5 Prozent; im Jahre 2020 wird er voraussichtlich nur noch 44 Prozent betragen. Zahn appellierte an die Arbeitgeber, in der Sozialpartnerschaft gemeinsam mit den Versichertenvertretern wieder mehr Verantwortung für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu übernehmen. Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, forderte rasche Korrekturen beim Finanzausgleich der Kassen, dem Morbi-RSA. „Der Risikostrukturausgleich (RSA) ist einmal eingeführt worden, um den Wettbewerb der Kassen untereinander zu ermöglichen. Doch nun entwickelt er sich in eine völlig andere Richtung – zum Vorteil einiger Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) und zum Nachteil der Ersatzkassen sowie anderer Kassenarten“, so Elsner. Sichtbar sei dies an der zunehmenden Spreizung der Zusatzbeitragssätze. Dass Kassen trotz höherer Verwaltungskosten in der GKV nur einen Zusatzbeitragssatz von 0,3 Prozent verlangen könnten, sei einzig und allein auf die ungerechte Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds zurückzuführen. Elsner forderte daher eine Überprüfung der RSA-Verteilungskriterien. Auch im Arzneimittelbereich seien angesichts der Kostenentwicklung Reformen notwendig. In 2014 seien die Ausgaben um zehn Prozent auf 33,4 Milliarden Euro gestiegen, im Jahr 2015 um etwa 4,5 Prozent. Insgesamt muss die GKV 17 Prozent ihrer Gesamtausgaben für Arzneimittel ausgeben, mit steigender Tendenz. Problematisch sei insbesondere die Kostenentwicklung bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln, wie sich am Beispiel der neuen Hepatitis-C-Medikamente wie Sovaldi gezeigt habe. Allein im Jahr 2015 habe die GKV für diese neuen Medikamente 1,4 Milliarden Euro bezahlt. Ein Jahr lang könnten die Hersteller nach derzeitigem Recht ihren Preis frei bestimmen, bevor es zu einer Absenkung der Marktpreise komme. „Es ist Zeit für ein AMNOG 2.0. Mondpreise der Pharmaindustrie müssen ein Ende haben. Deshalb muss der mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Preis künftig rückwirkend zur Markteinführung gelten“, erklärte Elsner. Zudem sollten zukünftig auch Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen, sogenannte orphan drugs, einer Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen werden. Für diese Medikamente gilt der Zusatznutzen nach heutiger Gesetzeslage bereits durch die Zulassung als belegt. Immer mehr Medikamente werden deshalb von der Pharmaindustrie als orphan drugs gelabelt. Die Vorstandsvorsitzende forderte zudem mehr Transparenz auf dem Arzneimittelmarkt und eine Informationsverbesserung der Ärzte über neue Medikamente. „Wir wissen heute nicht, auf welcher Basis die Pharmahersteller ihre Preise überhaupt kalkulieren, machen aber die Beobachtung, dass alles teurer wird. Innovationen haben ihren Preis, aber wir wollen einen Nachweis über die angeblich hohen Forschungskosten!“ Die Ärzte forderte Elsner auf, stärker auf die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung zurückzugreifen. „Es werden immer noch zu viele Medikamente verordnet, bei denen der Zusatznutzen gar nicht erwiesen war.“ Die bessere Information sei durch eine Anpassung der ärztlichen Praxissoftware digital leicht umzusetzen. Pressemitteilung des vdek
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Koalitionsvertrag mit positiven Perspektiven für die Krankenhäuser
„Mit der besonderen Ausrichtung auf die Personalsicherung und die Weiterentwicklung verzahnter, an den Erfordernissen vor Ort orientierter Versorgungsstrukturen werden neue konzeptionelle Ausrichtungen vorgenommen, die den Stellenwert der Krankenhäuser in der medizinischen Daseinsvorsorge stärken können. Grundsätzlich positiv ist die vorgesehene Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen. Die Koalitionsvereinbarung beinhaltet damit für die Krankenhäuser eine Reihe positiver Perspektiven, deren Effekte allerdings von der konkreten Umsetzung abhängen. Ungelöst bleibt aber die absolut unzureichende Bereitstellung von Investitionsmitteln für die Kliniken“, kommentiert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten neben dem Fallpauschalensystem stellt eine grundlegende Neuausrichtung des 2003 eingeführten pauschalierenden, preisorientierten Vergütungssystems dar. Das damit verfolgte Ziel, den krankenhausindividuellen Personalbedarf in seiner Grundstruktur unabhängig von den Behandlungsfällen finanziell abzusichern, entspricht den Erwartungen der Beschäftigten und der Patienten in den Kliniken. Dies kann aber nur gelingen, wenn eine gute Personalausstattung nicht mit Rechtfertigungszwängen gegenüber den Krankenkassen verknüpft wird. „Ein Personalaufbau in den Kliniken muss in diesem System belohnt werden“, betont Gaß. Der vorgesehenen Ausweitung der Personaluntergrenzen über die pflegesensitiven Bereiche hinaus auf alle bettenführenden Abteilungen werden sich die Krankenhäuser stellen. Klar ist aber auch, dass ein derartiges Verfahren methodisch anspruchsvoll ist, ausreichend Vorbereitungszeit erfordert und nur mit Flexibilitätskomponenten funktionieren kann. Die Verlängerung des Hygienesonderprogramms für Krankenhäuser ist ebenfalls ein wichtiger Schritt und macht deutlich, dass dem Kampf gegen Keime auf politischer Seite ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Die Notwendigkeit des Abbaus von Versorgungshemmnissen zwischen ambulant und stationär wird besonders deutlich bei der Notfallversorgung. Es ist begrüßenswert, dass die Krankenhäuser gleichberechtigt in die Organisation des ambulanten Notfalldienstes einbezogen werden. Klar muss aber auch sein, dass das Morbiditätsrisiko in diesem Segment den Krankenkassen zugeordnet werden muss. Aus Sicht der Krankenhäuser wäre ein neues Budget kontraproduktiv. Notfallleistungen müssen extrabudgetär finanziert werden. Dazu ist eine neue, den Aufwendungen der Krankenhäuser gerecht werdende Gebührenordnung zu schaffen. „Positiv wäre es gewesen, wenn in diesem Koalitionsvertrag auch die ambulante spezialärztliche Versorgung an den Kliniken thematisiert worden wäre“, erklärt Gaß und fordert: „Die Restriktionen, die sich in der Umsetzung durch die Selbstverwaltung ergeben haben, müssen dringend abgebaut werden.“ Nur dann könne den GKV-Versicherten die hohe Expertise der Kliniken in diesem Bereich voll umfänglich zugänglich gemacht werden. Zustimmend bewertet der DKG-Präsident, dass die künftige Koalition die Wohnortnähe von stationären Leistungen als Grundbestandteil der Daseinsvorsorge hervorhebt. „Die Betonung der wohnortnahen Geburtshilfen macht deutlich, dass der bisherige Ansatz, die wohnortnahe Versorgung über Sicherstellungszuschläge zu garantieren, untauglich ist „, so Gaß. Dass die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote im Bereich der Nachsorge und Pflege als neue Aufgaben übertragen bekommen sollen, trägt einem dringenden Bedürfnis von Wohnortnähe in der Grundversorgung Rechnung. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Krankenhäuser ist das Ziel, den MDK unabhängiger zu gestalten. Dies könnte auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. „Wir brauchen eine Abkehr von der Misstrauenskultur und eine Rückführung der Bürokratie auf das Notwendige. Einen klaren Arbeitsauftrag zur Entbürokratisierung vermissen wir aber im Koalitionsvertrag. Jede Stunde die wir durch den Abbau von Überregulierungen gewinnen, kommt den Patienten zugute „, erklärt der DKG-Präsident. „Bedauerlich ist, dass die drei Parteien nicht den Mut hatten, bei der Investitionsfinanzierung eine Bundesbeteiligung miteinzubeziehen. Nur die Bezugnahme auf den fortgeführten Strukturfonds wird der Problematik des Investitionskostenstaus in keiner Weise gerecht“, stellt Gaß fest. Wie auch in Bereichen des Schienenverkehrs, der Schulen und aller Bildungseinrichtungen bedarf es in den Krankenhäusern einer dringenden Aufstockung der Investitionsmittel. „Da die Länder dieser Aufgabe nicht gerecht werden, ist es dringend geboten, dass der Bund sich beteiligt“, fordert Gaß. Insbesondere dann, wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen tatsächlich als eine der wichtigsten Herausforderungen einer neuen Bundesregierung angesehen wird. Das Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ und ein Digitalisierungsaufschlag auf die DRGs seien dringend erforderlich. „Man erkennt deutlich das politische Ziel der Verhandler, die Rahmenbedingungen für die Patienten und die Beschäftigten in den Krankenhäusern zu verbessern. Bei der gesetzlichen Umsetzung muss es nun darum gehen, klare Regelungen zu formulieren, damit die Ziele der Politik auch schnell wirksam werden“, appelliert Gaß. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Apotheker helfen Patienten, Quacksalberei zu erkennen
Verbraucher sollten Werbeversprechen für Nahrungsergänzungsmittel kritisch hinterfragen. Unseriöse Werbung können Verbraucher mit gesundem Menschenverstand selbst entlarven. „Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es oft auch nicht wahr“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. „Ihr Apotheker informiert Sie kompetent und unabhängig darüber, woran Sie Schwindelprodukte erkennen und welche Präparate wirklich helfen.“ Es gibt verschiedene häufige Anzeichen für Quacksalberei. Ein Indiz sind Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein. Frei nach dem Motto „Was teuer ist, muss gut sein“ müssen Patienten für Schwindelprodukte oft viel bezahlen, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet außerhalb der Fachkreise unter anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein. Seriöse Arzneimittel können Patienten an der Zulassungsnummer, kurz ‚Zul.-Nr.‘ erkennen, die auf jeder der Packung aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte PZN (Pharmazentralnummer) ist hingegen nur eine Bestellnummer, sie schützt nicht vor Quacksalberei. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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