Rösler reformiert den Hausärzten die Honorare runter, die Ausgaben für Gesundheit steigen trotz aller Bemühungen immer mehr, die Akteure werden nervös – und die Ärztezeitung freut sich in der Rubrik “Praxis und Wirtschaft” über das neue Scheidungsrecht und schämt sich dann noch nicht mal, tumbe Geschlechterklischees zu bedienen? Die kriegen wohl doch zu viel Kohle…(Zi)
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Europäische Medizinprodukteverordnung: Kompromiss im Trilog-Verfahren gefunden
Nach knapp vierjährigen Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 25. Mai 2016 einen Kompromiss bei der neuen Medizinprodukteverordnung verkündet. Erklärtes Ziel der neuen Verordnung ist die Gewährleistung der Sicherheit bei gleichzeitiger, schneller Versorgung der Patienten mit innovativen Medizinprodukten. Auch wenn die konkreten Inhalte der Verhandlungsergebnisse derzeit noch nicht vorliegen, wird die neue Verordnung eine komplexe Regulierung für die Branche bringen, mit maßgeblichem Einfluss auf die Industrie und den Patientenschutz. „Der jetzige Kompromiss der Trilog-Verhandlungen zur europäischen Medizinprodukteverordnung enthält in vielen Punkten Verbesserungen der Patientensicherheit. Gleichzeitig begrüßen wir, dass das bisherige System des Marktzugangs im Wesentlichen beibehalten wurde und somit ein zeitnaher Zugang zu innovativen Produkten weiterhin sichergestellt ist“, so Tobias Weiler, Geschäftsführer beim Industrieverband SPECTARIS. Die ursprünglichen Bestrebungen von Seiten der Politik, sich an der europäischen Arzneimittelregulierung zu orientieren, konnten durch das Engagement von SPECTARIS und seinen europäischen Branchenverbänden innerhalb der Diskussion für die Medizintechnikbranche abgewendet werden. Auch wenn einige äußerst kritische Punkte aus der neuen Medizinprodukteverordnung verbannt werden konnten, enthält sie dennoch zahlreiche neue Herausforderungen für die Hersteller: Unter anderem die Höherklassifizierungen von Produkten sowie der verschärfte Marktzugangsprozess (Scrutiny) für neue, implantierbare Produkte der Klasse III und Klasse IIb-Produkte, welche Arzneimittel zuführen. „Wichtig bei der Überführung der jetzigen Beschlüsse in geschriebenes Recht ist es, das Hauptziel: höhere Patientensicherheit bei gleichzeitiger Gewährleistung von Innovationen nicht aus den Augen zu verlieren“, so Weiler weiter. Für Mitte Juni ist nun die Annahme der Kompromisstexte durch die Mitgliedsstaaten und den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments geplant. Im September soll die Annahme durch den Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz folgen. Die erste Lesung im Europäischen Rat ist für den späten Herbst 2016 geplant, die zweite Lesung im Europäischen Parlament folgt im Dezember 2016. Abschließend soll die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union Ende 2016/Anfang 2017 veröffentlich werden. Das Inkrafttreten erfolgt mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Während dieser Zeit wird SPECTARIS seine Mitglieder aktiv mit Informationen und Expertise begleiten, um sie auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Schluss mit Rabatt und billig bei Krebsarzneimitteln
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Abkehr von der Ausschreibung bei Zytostatika. Die Versorgung aus einem Guss für ambulante Patienten am Krankenhaus darf nicht ausgehebelt werden. Die Bereitstellung von Zytostatika aus der Krankenhausapotheke biete ideale Flexibilität, Qualität und Versorgungssicherheit für die Patienten. “Da wo Krankenhausapotheken ihren Beitrag zur Versorgung leisten können, müssen sie dies auch tun können. Das sind wir den Patientinnen und Patienten schuldig, die eine optimale Versorgung gerade im onkologischen Bereich benötigen. Dazu ist es ein notwendiger erster Schritt, das Instrument der Ausschreibungen bei Zytostatika zu streichen. Zusätzlich muss die Krankenhausapotheke zu einem festen, regelhaften Vertragspartner für die Krankenkassen werden – und das zu wirtschaftlich akzeptablen Rahmenbedingungen”, fordert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Zytostatika werden in Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken patientenindividuell und aufgrund tagesaktueller Laborergebnisse innerhalb weniger Stunden zur direkten Verabreichung im Krankenhaus oder in der Arztpraxis zubereitet. Eine Versorgung durch industrielle Herstellerbetriebe führe vielfach zu Qualitätseinbußen, da aufgrund langer Transportzeiten und -wege die patientenindividuell zubereiteten Zytostatika nicht mehr kurzfristig und in der gewohnten Qualität zur Verfügung stehen könnten. Für die Krankenhäuser können Zytostatika-Ausschreibungen bedeuten, dass die im Krankenhaus ambulant behandelten Patienten zukünftig nicht mehr durch die eigene Krankenhausapotheke versorgt werden dürften. Dies untergräbt alle Anstrengungen der Kliniken, ihren Patienten durch die Vorhaltung einer eigenen Krankenhausapotheke eine hochwertige und qualitätsgesicherte Versorgung mit Arzneimitteln zu garantieren. Man solle sich sehr genau überlegen, ob in Zeiten, in denen Ausschreibungen bei Generika und Hilfsmitteln zu großen Problemen führen, Abhängigkeiten von Einzelunternehmen bei der Versorgung von Onkologie-Patienten eingeführt werden sollen. Die Problematik der Lieferengpässe würde sich weiter verschärfen. “Statt Rabatt und billig sollte gesetzlich klar geregelt werden, dass an der Zuständigkeit der Krankenhausapotheke bei allen ambulant am Krankenhaus verabreichten Arzneimitteln kein Weg vorbeigehen darf “, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Hormonelle Verhütung: Studie der SBK zeigt beunruhigende Zahlen zu Nebenwirkungen von Pille & Co.
Schnell, sicher und bequem: Nach wie vor greifen viele Frauen auf hormonelle Verhütungsmethoden zurück. Kein Wunder – sorgen sie bei richtiger Einnahme und Anwendung für zuverlässigen Schutz und sexuelle Freiheit. Doch neue Zahlen alarmieren. Eine repräsentative Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK zeigt: Jede Zehnte leidet unter Depressionen als Nebenwirkung von Pille, Hormonspirale & Co. Dass die Antibabypille nicht nur ein harmloses Bonbon, sondern ein Medikament mit ernstzunehmenden Nebenwirkungen ist, ist längst bekannt. Dennoch gilt sie bei vielen Frauen nach wie vor als bevorzugtes Verhütungsmittel: Laut der Umfrage der SBK nehmen 39 Prozent der 18-24-Jährigen und 38 Prozent der 25-34-Jährigen die Antibabypille. Bei den 35-45-Jährigen sind es noch 18 Prozent, neun Prozent bei den Befragten zwischen 45 und 54 Jahren. Mehr als ein Drittel der Befragten (43 Prozent) gab an, die Pille schon einmal genutzt zu haben, diese als Verhütungsmittel jedoch nicht mehr in Betracht zu ziehen. Die Hormonspirale hingegen erfreut sich weniger Beliebtheit: Nur drei Prozent greifen aktuell bei der Verhütung darauf zurück. Die Kehrseite: Depressionen, Kopfschmerzen, Libido-Verlust Dass hormonelle Verhütungsmethoden stets auch Risiken bergen, ist nichts Neues. Dennoch alarmieren die neuesten Zahlen: Jede zehnte Frau gibt an, in Folge der Einnahme unter Depressionen zu leiden oder gelitten zu haben. Fast ein Drittel der 18-bis 24-Jährigen (30 Prozent) gibt an, diese Nebenwirkung (gehabt) zu haben. „Das ist ein beunruhigendes Ergebnis“, sagt Dr. Alexander Klostermann, Gynäkologe beim SBK Gesundheitstelefon. „Stellt eine Depression doch eine ernste psychische Krankheit dar, die die Betroffenen schwer belastet und behandelt werden sollte“. Häufige Nebenwirkungen sind neben Gewichtszunahme (28 Prozent) und Kopfschmerzen/Migräne (17 Prozent) auch sexuelle Unlust (neun Prozent). Besonders jüngere Frauen zwischen 18 und 24 Jahren bemerken häufiger Nebenwirkungen (65 Prozent). Über alle Altersklassen hinweg gaben dagegen 51 Prozent der Befragten an, keine Nebenwirkungen wahrgenommen zu haben. Hormonelle Verhütung? Nein, danke! Die Umfrage zeigt, dass viele Frauen auf hormonelle Verhütungsmethoden verzichten oder Alternativen gegenüber aufgeschlossen sind. So gaben 15 Prozent aller Befragten an, dass sie die Antibabypille noch nie eingenommen haben und diese auch zukünftig nicht als Verhütungsmethode in Betracht kommt. Alternativ zur hormonellen Verhütung stehen bei den Teilnehmerinnen aller Altersklassen Kondome hoch im Kurs (48 Prozent). Die Kupferspirale ist vor allem für die Altersgruppen 18-24 (26 Prozent) und 25-34 (20 Prozent) eine Option. Auch die Kalendermethode, bei der eine Berechnung anhand der Zykluslänge stattfindet, ist für elf Prozent der Frauen eine Überlegung wert. Für Frauen zwischen 18 und 34 Jahren würden jedoch auch andere hormonelle Verhütungsmethoden, wie beispielsweise eine Pille mit anderer Zusammensetzung trotz Nebenwirkungen in Frage kommen (41 Prozent). Nichtsdestotrotz würden insgesamt 63 Prozent aller Frauen nicht-hormonelle Verhütungsmethoden als Alternative in Erwägung ziehen. Beratungsangebote helfen bei der Entscheidung Nicht immer fällt die Entscheidung für oder gegen ein Verhütungsmittel leicht – müssen doch die Lebensumstände genauso in Betracht gezogen werden wie die Chancen und Risiken der alternativen Methoden. „Wir bieten beim SBK Gesundheitstelefoneine ausführliche Beratung rund um Verhütung und Alternativen zur Pille an“, erklärt Gynäkologe Klostermann. Auch klären die Experten über die Nebenwirkungen hormoneller Verhütungsmethoden auf. Frauen, die an Depressionen leiden, können sich zudem jederzeit an die Psychologische Beratung der SBK wenden. Hier bieten professionelle und qualifizierte Berater Unterstützung in Krisen- oder Stresssituationen sowie bei psychischen Problemen. Über die Umfrage: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.054 Frauen zwischen dem 13.09.2017 und 15.09.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse – SBK
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