(NORDWEST) 1,3 Milliarden Einwohner hat die Volksrepublik China – wir suchen eine oder einen davon: unser Mitglied Jie Zhou studiert Pflege und befasst sich derzeit mit einer Hausarbeit für einen Modulabschluss. Thema der wissenschaftlichen Arbeit ist die Qualifizierung von Pflegenden im internationalen Vergleich. Frau Zhoe möchte dazu gerne ein Interview durchführen und sucht nun eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der seine Ausbildung in China gemacht hat und nun in Deutschland als Pflegerin oder Pfleger arbeitet. Und da die nicht gerade an jeder Ecke stehen, helfen wir beim Suchen. Alos, jetzt noch mal im Schnelldurchflauf: Pflegerinnen oder Pfleger, die in Deutschland arbeiten und ihre Krankenpflegeausbildung in China absolviert haben und zudem für ein Interview bereit stehen, mögen sich direkt bei Frau Zhou unter der Adresse sophie_silk[@]hotmail.de melden. Vielen Dank dafür. (Zi)
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Gesundheitsmonitor des BAH: Konstant hohes Vertrauen in die Apotheke
Zum Tag der Apotheke am 18. Juni 2015 erklärt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH): 67 Prozent der Verbraucher bringen Apothekern* ein hohes oder gar ausgesprochen hohes Vertrauen entgegen. Damit liegen die Apotheker noch vor den Ärzten mit 60 Prozent. Dies geht aus dem Deutschen Gesundheitsmonitor des BAH hervor. Für mehr als 58 Prozent ist die persönliche Ansprache in der Apotheke wichtig, für 29 Prozent ist sie sogar unverzichtbar. Die drei wichtigsten Gründe für einen Apothekenbesuch sind die persönliche Beratung (57 Prozent), die Erfahrung des Apothekers bei der Lösung gesundheitlicher Fragen (48 Prozent) sowie der Zugang zu qualitativ hochwertigen Produkten (37 Prozent). Im Sinne der Patientensicherheit ist dem BAH die Arzneimittelversorgung mit einer Beratung durch den Apotheker ein besonderes Anliegen. Hierzu sagt Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des BAH: „Eine sichere und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ist uns allen originäres Interesse und Anspruch zugleich. Dazu zählen sowohl leistungsstarke Arzneimittel-Hersteller als auch eine gute, flächendeckende Versorgung mit Apotheken. Insbesondere die Selbstmedikation mit rezeptfreien Arzneimitteln gemeinsam mit der Beratung in der Apotheke hat eine wichtige Funktion für den selbstbestimmten Patienten und die Gesellschaft. Der BAH steht daher uneingeschränkt zur freiberuflich und inhabergeführten Apotheke sowie zur grundsätzlichen Apothekenpflicht für Arzneimittel.“ * Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir auf die weibliche Form verzichtet. Alle Ergebnisse beziehen sich sowohl auf Apotheker wie auch Apothekerinnen bzw. Ärzte und Ärztinnen. Pressemitteilung des Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH)
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BARMER schreibt neue Rabattverträge aus
Die BARMER hat die zehnte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge ausgeschrieben. Diese löst ab 1. Oktober 2017 die bisherigen Tranchen sieben und acht ab, die Ende September auslaufen. Die neue Ausschreibung umfasst insgesamt 143 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 159 Fachlosen. Davon werden 121 Lose im sogenannten Mehrpartnermodell ausgeschrieben, bei dem bis zu drei Bieter den Zuschlag bekommen. 38 Lose werden exklusiv vergeben. Damit setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Breites Therapiespektrum Die ausgeschriebenen Wirkstoffe umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel die Behandlung von Schmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck. Der Umsatz dieser Wirkstoffe beträgt rund eine Milliarde Euro jährlich. Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften können ihre Gebote bis zum 7. April dieses Jahres abgeben. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Die BARMER hat derzeit rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro durch Generika-Ausschreibungen unter Vertrag. Pressemitteilung der BARMER
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2014 gaben Apotheken mehr als 26 Mio. kühlpflichtige Medikamente ab
Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Im Jahr 2014 gaben die deutschen Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung rund 26 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Nicht erfasst hat das DAPI die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen. Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, ist auf der Packung angegeben. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. „Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt sofort bemerkt. Er weiß nicht, dass seine Arzneimitteltherapie nicht mehr anschlägt“, sagt Dr. Peter Froese, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des DAPI. Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten zeigte, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagert. Viele kühlpflichtige Medikamente sind zudem sehr teuer. Eine falsche Lagerung kann deshalb auch vermeidbare Kosten verursachen. Froese: „Patienten lagern ihre Medikamente nicht absichtlich falsch, sondern weil sie sich nicht der Bedeutung der Kühlung bewusst sind.“ Die Apotheker klären ihre Patienten deshalb darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören. Bekannte kühlpflichtige Medikamente sind die verschiedenen Insuline und die meisten Impfstoffe, z.B. gegen Hepatitis A / B oder Tetanus. Weitere Beispiele sind viele der so genannten Biologicals, die z.B. gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden. Etwa ein Drittel der 26 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8 Mio. Packungen) mussten vom Patienten nicht nur Zuhause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfenmüssen ununterbrochen gekühlt werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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