(HANNOVER) Wir haben uns ja schon ein bisschen Sorgen gemacht, Frau Ministerin, als Sie unmittelbar nach Ihrer Ernennung beinahe über die Kreuze stolperten. Und dann halten Sie Ihre erste Rede vor dem niedersächsischen Landesparlament als neue Sozial- und Gesundheitsministerin und schaffen es tatsächlich, als drängendstes Problem Ihrer Amtszeit gleich mal den Hausärztemangel zu identifizieren und mit keinem – aber auch wirklich keinem Wort – den eklatanten Personalnotstand in der Pflege in Niedersachsen zu erwähnen. Und so haben wir das auch noch nicht gesehen: im Schlusssprung von einem Fettnapf in den nächsten – Chapeau, Frau Ministerin. (Zi)
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AOK Bayern sucht gerichtliche Lösung im Hausärztestreit
Nach der Klage und dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Bayerischen Hausärzteverband hat die AOK Bayern folgerichtig auch gegen die Aufsichtsanordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums Klage beim Landessozialgericht erhoben. Ein weiterer Antrag richtet sich gegen den vom Ministerium rückwirkend zum 1. April 2015 angeordneten sofortigen Vollzug des geschiedsten Hausarztvertrages vom 19. Dezember 2014. „Wir brauchen eine rasche gerichtliche Klärung“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Der nicht umsetzbare Schiedsspruch dürfe neuen Verhandlungen über die Zukunft der hausarztzentrierten Versorgung nicht länger im Weg stehen. Die Gerichte müssten nun insbesondere die strittige Frage klären, ob überhaupt eine umsetzungsfähige Regelung getroffen wurde. Die AOK Bayern wendet sich auch dagegen, die Hausarztverträge auf die schlichte Generierung von Zusatzeinkommen für Hausärzte zu reduzieren. Ziel der hausarztzentrierten Versorgung sei es vielmehr, die Versorgungsqualität für die Patienten zu verbessern, so wie das Gesetz es vorsieht. Pressemitteilung der AOK Bayern
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ISC-Weihnachtsspende geht an die Kinderneurologie-Hilfe Münster
Mit einer Weihnachtsspende in Höhe von 1.000 Euro unterstützt das ISC Münster in diesem Jahr die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. Der gemeinnützige Verein berät und betreut deutschlandweit Kinder und Jugendliche mit Schädel-Hirn-Trauma und deren Familien. „Wir lesen in Münster jeden Tag von einem Fahrradunfall in der Zeitung und ahnen gar nicht, welch unglaubliche Schicksale dahinter stecken“, weiß Gertrud Wietholt. Die Vorsitzende der Kinderneurologie-Hilfe Münster e. V. setzt sich gemeinsam mit ihrem Team seit knapp 30 Jahren für Kinder und Jugendliche, die an einer erworbenen Hirnschädigung leiden, und deren Familien ein. „Es gibt einfach keine Lobby. Schädel-Hirn-Trauma ist ein gesellschaftliches Thema, mit dem sich erst als Betroffener auseinandergesetzt wird“, fasst Wietholt die Schwierigkeit des komplexen Themas zusammen. In Deutschland erleiden jährlich ca. 103.000 Kinder unter 15 Jahren ein Schädel-Hirn-Trauma. 30 Prozent davon haben Langzeitschäden – betroffene Familien müssen oft ein Leben lang betreut werden. Die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. ist erste Anlaufstelle in Münster, Bundeszentrale und Navigator im bestehenden System. „Ich ziehe den Hut vor Frau Wietholt und ihrem Team. Es ist wichtig, dass es Menschen gibt, die Zeit und Kraft investieren, um sich für dieses wichtige gesellschaftliche Thema einzusetzen“, betont Achim Segler, Vorstand der ISC Münster eG. „Oft muss erst etwas Schlimmes passieren, damit sich Menschen mit einem Thema befassen. Als Dienstleister im Gesundheitswesen leisten wir mit unserer Weihnachtsspende gerne einen kleinen Beitrag“. Die Kinderneurologie-Hilfe Münster e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der seit 1985 die Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit erworbenen Hirnschädigungen unterstützt. In Kooperation mit Krankenhäusern und Spezialeinrichtungen wird ein Netzwerk geschaffen, das betroffenen Patienten und ihren Familien langfristige Rehabilitation und Wiedereingliederung in das soziale Umfeld ermöglicht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prävention und Aufklärung zum Thema Schädel-Hirn-Trauma. Der Verein finanziert sich allein durch Spenden. www.kinderneurologiehilfe-muenster.de Pressemitteilung des ISC Münster
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Kabinett beschließt Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz soll im August 2016 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Hochwertige klinische Prüfungen sind eine Voraussetzung für einen schnellen und sicheren Zugang zu neuen Arzneimitteln. Dabei müssen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ein reibungsloses Genehmigungsverfahren Hand in Hand gehen.“ Mit dem Gesetz werden Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG) vorgenommen, die durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln erforderlich geworden sind. Durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln sind die Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen nun europaweit verbindlich vorgegeben. Im AMG werden insbesondere die nationalen Zuständigkeiten und Verfahren für die Genehmigung klinischer Prüfungen geregelt. Die Regelungen im Überblick: Die Ethik-Kommissionen der Länder werden weiterhin maßgeblich an der Genehmigung klinischer Prüfungen beteiligt. Dazu müssen die Ethik-Kommissionen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Paul-Ehrlich-Institut registrieren lassen. Zudem gelten für Prüfungsteilnehmer in Deutschland besondere Schutzvorschriften, wie das Erfordernis der Aufklärung der Prüfungsteilnehmer durch einen Arzt. Die gruppennützige Forschung – also Forschung, die ausschließlich einen Nutzen für die Patientengruppe des Prüfungsteilnehmers hat – mit nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen bleibt grundsätzlich verboten. Sie soll nur dann im Rahmen der engen Vorgaben des europäischen Rechts zulässig sein, sofern eine Patientenverfügung des Betreffenden dies ausdrücklich gestattet und der gesetzliche Betreuer auf der Basis der Patientenverfügung und nach umfassender Aufklärung in die konkrete klinische Prüfung einwilligt. Bei Menschen, die auch nach Erreichen der Volljährigkeit nicht einwilligungsfähig bleiben, ist eine gruppennützige klinische Prüfung weiterhin verboten, da diese Menschen keine Patientenverfügung abgeben können. Um den Patientenschutz weiter zu verbessern, wird im AMG geregelt, dass eine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich nicht erfolgen darf, wenn die Verschreibung offenkundig nicht nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Die zuständigen Bundesoberbehörden können künftig über die in Deutschland prinzipiell verfügbare Anzahl und Größe von freigegebenen Arzneimittelchargen informieren. Dadurch wird der Ständigen Impfkommission und den medizinischen Fachgesellschaften ermöglicht, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Liefer- oder Versorgungsengpässen etwa bei Impfstoffen vorzubereiten. Zur Verbesserung der Vollzugspraxis wird klargestellt, dass ein begründeter Verdacht auf Arzneimittelfälschungen ein Grund für einen möglichen Arzneimittelrückruf der Bundesoberbehörden ist. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen bei der Bekämpfung des Ebolafiebers in Afrika wird klargestellt, dass Ausnahmeregelungen des AMG (z. B. Verwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels oder Impfstoffes) und der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung auch zum Zwecke einer Beteiligung an internationalen Hilfsaktionen greifen. Im Heilmittelwerbegesetz wird klargestellt, dass nicht nur die Werbung für das Teleshopping, sondern auch das Teleshopping selbst als besondere Ausprägung der Werbung verboten ist. Es wird zudem geregelt, dass das Teleshopping auch für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte verboten ist. In der Bundes-Apothekerordnung wird das Berufsbild der Apotheker umfassender beschrieben. Bislang nicht ausdrücklich genannte Tätigkeiten, zum Beispiel in der Lehre und Forschung oder in der öffentlichen Verwaltung, wurden aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums der Gesundheit
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