Die Diskussion über die Arztbriefe zeigt beispielshaft die Problematik an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auf. Guter Informationsfluss in beiden Richtungen ist eine notwendige Bedingung für die optimale mehr…
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Importquote für Arzneimittel streichen: Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie
Die AOK Baden-Württemberg und der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordern gemeinsam die Streichung der Importquote für Arzneimittel, die für alle Apotheken bei Einlösung von Rezepten für gesetzlich krankenversicherte Patienten verpflichtend ist. Die bestehende Vorgabe, mindestens fünf Prozent des Umsatzes mit Fertigarzneimitteln durch Importe zu bestreiten, ist längst nicht mehr zeitgemäß: Die Importquote bedeutet enormen bürokratischen Aufwand und gefährdet die Arzneimittelsicherheit für die Patienten. Zudem erzeugt sie in anderen Ländern Lieferengpässe für die heimische Bevölkerung. Die Einsparungen, die damit für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erzielt werden, fallen weit hinter die Volumina zurück, die mit anderen Instrumenten erreicht werden. Allein die Rabattverträge erlösen mit 3,6 Mrd. Euro (2015) fast das 30-fache dessen, was durch Quoten bei Importen erwirtschaftet werden kann. „Der Apotheker braucht mehr Spielraum, um sich bei Sicherheitserwägungen im Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können. Denn lange, grenzüberschreitende Lieferketten erhöhen das Risiko für das Einschleusen von gefälschten Medikamenten. Leider sind Chargenrückrufe von Importarzneimitteln längst keine Einzelfälle mehr“, sagt dazu DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „In der Apothekenpraxis zeigt sich ohnehin, dass Generika oft preiswerter sind als Importarzneimittel. Und die Bürokratie, die Quote für jede einzelne Kasse zu erfüllen, frisst Zeit, die der Apotheker besser in die Patientenbetreuung investieren kann“, so Becker weiter. Die geltende gesetzliche Regelung beurteilt auch die AOK Baden-Württemberg als längst nicht mehr zeitgemäß. Ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann plädiert für mehr Handlungsspielraum von Kassen und Apothekern: „Der Gesetzgeber sollte die Reimportquote durch sinnvollere Maßnahmen ersetzen und Krankenkassen und Apothekerverbänden die Möglichkeit eröffnen, selbst zu handeln.“ Die bisherige Situation sei wettbewerbswidriger Marktdirigismus pur, urteilt Hermann: „Die Reimportquote ist reine Planwirtschaft und nützt vor allem den Reimporteuren selbst, reduziert aber Arzneimittelausgaben bei Krankenkassen nur minimal.“ Hermann weiter: „Die Importquote hat sich lange überholt, wir haben heute sehr viel intelligentere Steuerungsinstrumente.“ Gemeinsame Pressemitteilung von AOK Baden-Württemberg und DAV
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Mit neuen und verbesserten Hilfs- und Beratungsangeboten Menschen in seelischer Not helfen – Förderbekanntmachung „Suizidprävention“ veröffentlicht
Mit bis zu 3,5 Millionen Euro wird das Bundesministerium für Gesundheit künftig Projekte für Aufklärung und Forschung zur Suizidprävention fördern. Bis zum 23. Juni 2017 können sich Projektträger ab sofort bewerben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rund 10.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr durch Selbsttötung. Fachleute gehen davon aus, dass sogar zehn Mal so viele Menschen versuchen, sich das Leben zu nehmen. Wir wollen Menschen in seelischer Not mit neuen und verbesserten Hilfs- und Beratungsangeboten helfen. Deshalb fördern wir für die nächsten drei Jahre Forschungs- und Modellprojekte zur Verhinderung von Selbsttötungen.“ Die Mehrzahl der Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen geht auf eine psychosoziale Krise zurück oder ist die Folge einer psychischen Erkrankung. Die Risikogruppen und deren Beweggründe sind dabei so unterschiedlich, dass es vielfältiger und passgenauer Hilfsangebote bedarf. Daher müssen Präventionsangebote auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen und möglichst auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sein. Die Verhinderung von Selbsttötungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der die unterschiedlichen staatlichen und nichtstaatlichen Beteiligten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben beitragen. Von besonderer Bedeutung ist es dabei, auf Menschen in psychischen Krisen zuzugehen, Hilfe anzubieten und ihnen nicht mit Vorurteilen zu begegnen. Daher sollen befristet bis zum Jahr 2020 Forschungsprojekte zur Suizidprävention mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3,5 Millionen Euro gefördert werden. Damit sollen bestehende Hilfs- und Beratungskonzepte wissenschaftlich ausgewertet werden. Außerdem sollen neue Maßnahmen und Konzepte zur Vermeidung von Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen dazu beitragen, ein Bewusstsein im sozialen Umfeld von Risikogruppen zu schaffen und die Beteiligten in der Suizidprävention besser zu vernetzen. Die veröffentlichte Bekanntmachung finden Sie unter: http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesministerium-fuer-Gesundheit/2017/04/1925710.html?nn=4641482&type=0&searchResult=true&templateQueryString=Suizidpr%C3%A4vention Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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vdek-Zukunftspreis “Pflegekräfte der Zukunft” Bewerbungsfrist endet am 29. März 2015
Der Countdown läuft. Noch bis zum 29. März 2015 können Bewerber ihre Unterlagen zum diesjährigen vdek-Zukunftspreis beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) einreichen. Unter dem Motto „Pflegekräfte der Zukunft – Ideen und Konzepte für die zukünftige Rolle der Pflegekräfte in der Versorgung“ sucht der vdek innovative Projekte und Best-Practice-Konzepte, die die Pflege von morgen in den Blick nehmen. Wie kann die Pflege den Herausforderungen durch den demografischen Wandel erfolgreich begegnen? Wie lassen sich die Arbeitsbelastungen von Pflegekräften verringern? Wie kann die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden? Konzepte, die Antworten auf diese Fragen haben, sind zur Teilnahme aufgerufen. Die besten Konzepte werden mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgezeichnet. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Projekte zur Ausbildung von Pflegekräften zu neuen Formen der Berufsausübung und Arbeitsteilung sowie Ideen wie der Pflegekräftemangel vermieden bzw. abgeschwächt werden kann. Eine fachkompetente Jury entscheidet über die eingereichten Projekte und vergibt den Zukunftspreis 2015. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung sind insbesondere die versorgungspolitische Relevanz, qualitative Aspekte sowie die Praxisrelevanz der Projekte. Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular zum vdek-Zukunftspreis 2015 finden Bewerber auf der Webseite des vdek unter vdek-Zukunftspreis. Pressemitteilung des vdek
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