
Wir melden uns mal ein paar Tage ab und wünschen allen Besuchern unserer Seite ein schönes Osterfest. Bis bald…
(Zi)

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Die Zusammenführung der operativen ABDA-Tochtergesellschaften unter einem Dach schreitet weiter voran. Nach der Ankündigung im vorigen Jahr hat der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute beschlossen, dass dieses standeseigene Unternehmen den Namen „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“ tragen wird. In dieser Gesellschaft werden die Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH (WuV), die Govi-Verlag GmbH sowie die Geschäftsbereiche IT/EDV und die Technischen Dienste der VGDA – Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker GmbH vereint. Der Name „AVOXA“ ist ein eigens entwickelter Kunstname, der mit dem Bestandteil „vox“ (lat. Stimme) verdeutlichen soll, dass sich die Mediengruppe – wie bisher die Einzelgesellschaften – auch künftig Gehör im Gesundheitsbereich verschaffen will. Unter dem Dach der „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“ werden künftig alle Produktmarken der Geschäftsfelder Messen und Kongresse, Fachzeitschriften und Publikumszeitschriften, Buchprojekte und Online-Medien, pharmazeutische Daten und EDV-Dienstleistungen und nicht zuletzt das Pseudo-Customer-Geschäft geführt. „Der Zusammenschluss schafft zahlreiche zusätzliche Synergieeffekte und dadurch eine noch schnellere und effektivere Ausrichtung auf die Anforderungen des Apothekenmarktes“, erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „AVOXA wird eine starke Stimme im Apothekenmarkt sein – von den Apothekern für die Apotheker!“ Die Zusammenführung der Unternehmen wird mit der Eintragung der „AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH“ ins Handelsregister zur Jahresmitte 2016 vollzogen sein. Die AVOXA-Geschäftsführung werden die bisherigen Geschäftsführer der WuV, Metin Ergül, und des Govi-Verlags, Peter Steinke, gemeinsam übernehmen. Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens liegt bei ca. 190 Angestellten. Entlassungen wird es im Zusammenhang mit der Unternehmenszusammenführung nicht geben. Sitz des Unternehmens ist Eschborn bei Frankfurt am Main. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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Die AOK Nordost begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes als einen wichtigen Schritt zur Förderung der Telemedizin und wird Online-Videosprechstunden im eigenen Ärztezentrum ausbauen. „Wenn es darum geht, eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung für alle Versicherten zu gewährleisten – egal, wo diese leben –, dann führt aus Sicht der Gesundheitskasse kein Weg vorbei an der digitalen Transformation. Wir sehen uns als Vorreiter innovativer Versorgungslösungen, haben auf unserem bisherigen Weg aber auch die rechtlichen und organisatorischen Hürden in der Praxis erlebt. Diese gilt es abzubauen, damit wir digitale Innovationen vorantreiben können. Das Fernbehandlungsverbot ist nur eine Hürde auf dem Weg hin zu einem innovationsfreundlicheren Gesundheitswesen, dessen Lockerung wir als AOK Nordost bereits seit Längerem fordern. Am Ende entscheidet jeder Patient ganz individuell und natürlich in Absprache mit dem Arzt, ob er einen persönlichen Arztbesuch dem Kontakt per Videokanal vorzieht“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Trotz der bisherigen Einschränkungen hat die AOK Nordost im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Reihe innovativer digitaler und telemedizinischer Pro-gramme für ihre Versicherten auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch die Online- Videosprechstunde, die einige Arztpraxen und das Institut für psychogene Erkrankungen im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost (www.cfg-berlin.de) bereits seit 2016 anbieten. Sollte die Berliner Ärztekammer den Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes umsetzen, werden alle 18 Arztpraxen des CfG in Berlin Online-Videosprechstunden entsprechend der geänderten und genehmigten Berufsordnung der Landesärztekammer anbieten. Dazu kooperiert die AOK Nordost mit dem Berliner Internet-Unternehmen Patientus. Dieser Anbieter stellt die Online-Plattform zur Verfügung, über welche die CfG-Ärzte mit ihren Patienten in Kontakt treten können. Alles, was Versicherter und Arzt für die Online-Videosprechstunde benötigen, ist ein PC/Laptop mit einem Firefox- oder Chrome-Browser und einem Internetzugang sowie eine Webcam. Arzt und Patient treffen sich dann zu einem vorab festgelegten Termin im virtuellen Wartezimmer. Eine hohe Priorität hat dabei die Datensicherheit. Diese wird bei Patientus durch die direkt hergestellte und separat verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung zwischen Arzt und Patient gewährleistet. Bei der Verbindung sind keine Server zwischengeschaltet, von denen Daten abgerufen werden könnten. So haben weder Patientus noch die AOK Nordost Zugriff auf die abgehaltenen Online-Videosprechstunden. Pressemitteilung der AOK Nordost
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Vergangene Woche sind die Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband zu mehreren strittigen Fragen mit Hilfe der für Konflikte zuständige Schiedsstelle entschieden worden. Dabei ging es um die Systematik des Ausgleichs der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung, um gerade Hebammen mit wenigen Geburten zu unterstützen, die Qualitätskriterien für Hausgeburten und damit verbunden die Erhöhung des Honorars. Für werdende Mütter, die sich für eine Hausgeburt entschieden haben, bedeuten die Entscheidungen ein Mehr an Sicherheit, denn erstmals gelten auch für Hausgeburten verbindliche Qualitätskriterien, wie es für Geburtshausgeburten bereits seit 2008 der Fall ist. Für Hebammen bedeuten die Entscheidungen, dass sie lediglich vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr erbringen müssen, damit sie ihre Aufwendungen für ihre für die Geburtsbetreuung notwendige Berufshaftpflichtversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert bekommen. Die bisherige Verrechnung über pauschale Zuschläge für jede einzelne Geburt entfällt. Diese hatte zu einer Überzahlung bei Hebammen mit vielen Geburten geführt. Gleichzeitig wurde entschieden, dass die Hebammen ab sofort durch die Festlegung von Qualitätskriterien fünf Prozent mehr Honorar erhalten. Die Beschlüsse im Einzelnen: – Die Refinanzierung der Berufshaftpflichtversicherung erfolgt in vier gleich großen Raten. Sie werden jeweils rückwirkend zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres ausgezahlt, wenn die Hebammen eine geburtshilfliche Leistung Geburt pro Quartal nachweist. Damit werden insbesondere Hebammen in strukturschwachen Regionen unterstützt, in denen es nur wenige Geburten gibt. – Analog zu den Qualitätskriterien in Geburtshäusern gelten ab sofort grundsätzlich dieselben Kriterien auch für Hausgeburten. Dabei wird unterschieden in absolute und in relative Kriterien: Beispiel für absolute Kriterien, die eine Hausgeburt ausschließen: Zustand nach Uterusruptur Blutgruppen-Inkompatibilität Insulinpflichtiger Diabetes Beispiel für relative Kriterien, die vor einer Hausgeburt zusätzliche ärztliche Untersuchungen notwendig machen: Beckenanomalie Verdacht auf Missverhältnis zwischen dem Kind und den Geburtswegen Unklarer Geburtstermin, Verdacht auf Übertragung. Hier muss erst ab dem 3. Tag nach der 40. Schwangerschaftswoche zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Bei geplanten Geburtshausgeburten ist dies bereits ab dem 1. Tag des Überschreitens verpflichtend. – Die Vergütung für alle Hebammenleistungen wird ab sofort um fünf Prozent angehoben. Hintergrund ist, dass die Schiedsstelle zu dieser bereits 2013 beschlossenen Erhöhung festgelegt hatte, dass sie erst mit der Gültigkeit von Qualitätskriterien Anwendung findet. Diese Qualitätskriterien gibt es nun seit dem 25. September 2015. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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