Meist verfärben sich die Zähne bzw. der Zahnschmelz aufgrund von übermäßigem Genuss von Kaffee, Tee oder bestimmten Lebensmitteln. Gelbe Zähne können aber auch ein Indikator dafür sein, dass der Zahnschmelz zunehmend abgebaut wird. Daher ist es wichtig, bei einer zunehmend stärker werdenden Verfärbung der Zähne den Hauszahnarzt zu konsultieren, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Sollte die Zahnverfärbung lediglich oberflächlich sein und keine gesundheitliche Relevanz haben, kann meist schon eine Professionelle Zahnreinigung Abhilfe schaffen.
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Dr. Georg Schreiber-Medienpreis der AOK Bayern: Nachwuchsjournalisten erhalten Auszeichnung für herausragende Berichterstattung
Zum 15. Mal hat die AOK Bayern heute in München den mit insgesamt 30.500 Euro dotierten Dr. Georg Schreiber-Medienpreis in Kooperation mit der Deutschen Journalistenschule München e.V. (DJS) und den Nachwuchsjournalisten in Bayern e.V. (NJB) verliehen. Bei dem Festakt im Bayerischen Rundfunk (BR) wurde Johannes Böhme für seine Reportage „Sorgenkinder“, veröffentlicht im Magazin der Süddeutschen Zeitung (SZ), mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Der zweite Preis dieses Wettbewerbs zur Förderung des journalistischen Nachwuchses ging an Steffi Brand für ihre in der Augsburger Allgemeinen publizierten Serie „Unser Essen“. Den dritten Platz belegte Katharina Eichinger mit ihrer Reportage „Organspende – banges Warten zwischen Tod und Hoffnung“, erschienen in der Mittelbayerischen Zeitung. Den bundesweiten Sonderpreis ohne Altersbegrenzung sicherte sich Moritz Aisslinger für seinen Beitrag „Kann er Gedanken lesen?“, geschrieben für DIE ZEIT. Der Fernsehpreis ging an Ralf Fischer für die Sendung „Trisomie 21 – wer überlebt die Diagnostik?“, produziert vom BR. Den Hörfunkpreis erhielt Niklas Schenk für sein Feature „Die doppelte Krise – Junge Erwachsene mit Krebs“, ebenfalls ausgestrahlt vom BR. Der Online-Preis wurde Eva Anna Achinger und Alexander Krützfeldt zugesprochen für ihre multimediale Darstellung „Ausnahmezustand in deutschen Gefängnissen“, eingestellt bei der SZ, dem BR und CORRECTIV. Wie in den Vorjahren waren in dem seit 2003 ausgeschriebenen Wettbewerb bundesweit und regional nahezu alle renommierten Medien vertreten mit rund 200 Autoren und etwa 230 Beiträgen, die sich mit gesundheits- und sozialpolitischen Themen befassen müssen. Vor allem in Zeiten, in denen mit sogenannten alternativen Fakten versucht werde, Falschbehauptungen in Politik und Medien salonfähig zu machen, „sind seriöse und journalistisch hochwertige Beiträge wie die vorgelegten Einreichungen die beste Art, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen“, gab Dr. Irmgard Stippler bei ihrer Begrüßung die einhellige Meinung der Jury wider. Neben der Vorstandsvorsitzenden der AOK Bayern gehören dem Gremium, zusammengesetzt aus Initiatoren, Politikern und Medienvertretern, an: die Leiterin der DJS, Henriette Löwisch, Katia Murmann von den NJB, die ehemalige bayerische Gesundheits- und Sozialministerin Christa Stewens (CSU), Kathrin Sonnenholzner (SPD), Vorsitzende des gesundheitspolitischen Ausschusses im Bayerischen Landtag, Ulrich Leiner von Bündnis 90/Die Grünen, Gabi Schmidt (Freie Wähler), Mercedes Riederer, ehemalige Hörfunk-Chefredakteurin beim BR, Anja Miller, Leiterin der Rundschau und Nachrichten TV des BR, sowie Stephan Handel, Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung. Die aktuelle Ausschreibung des Dr. Georg Schreiber-Medienpreises findet sich im Internet unter www.aok-medienpreis.de. Nähere Informationen sind auch über die Zentrale der AOK Bayern (Tel.: 089-62730-184 / Andrea Winkler-Mayerhöfer) erhältlich. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Knappschaft-Bahn-See warnt vor Trickbetrügern: Unbekannte stellten Geldforderungen offenbar für die Minijob-Zentrale
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) warnt vor Trickbetrügern, die sich als Mitarbeiter der „Krankenkasse Bundesknappschaft“ ausgeben und angebliche offene Forderungen – offenbar für die Minijob-Zentrale – eintreiben wollen. Hintergrund: Am 24. Juli waren zwei mit dunkelblauen Anzügen bekleidete Männer in einem Hamburger Einzelhandelsgeschäft aufgetaucht und hatten unter Vorlage eines „amtlich aussehenden“ Ausweises Geldforderungen in Höhe von 200 Euro gestellt. Als die Angestellte des Geschäftes dies verweigerte, kündigten die Männer erneutes Erscheinen an. Die Knappschaft-Bahn-See stellt hierzu fest: Der Name „Bundesknappschaft“ existiert seit der Reform der Rentenversicherungsträger im Jahr 2005 nicht mehr. Der heutige Sozialversicherungsträger heißt „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“. Zu diesem Sozialversicherungsträger gehört unter anderem die Minijob-Zentrale. Deren Mitarbeiter suchen Arbeitgeber, die Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale gemeldet haben, niemals persönlich auf. Der Kundenkontakt läuft ausschließlich elektronisch, telefonisch oder per Post. Darüber hinaus ist die Minijob-Zentrale nicht für das „Eintreiben“ von Geldforderungen zuständig. Die Knappschaft-Bahn-See rät Betroffenen, bei Verdacht auf einen Betrugsversuch umgehend die Polizei zu verständigen. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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weiter.gehen: Positionen der AOK zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017
„Den Wettbewerb um die beste Versorgung gewinnt man nicht mit Trippelschritten, sondern mit umfassenden und tiefgreifenden Reformen. Deshalb müssen wir den Trend unbedingt umkehren und den Krankenkassen wieder mehr Gestaltungsspielraum zukommen lassen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bei der Vorstellung der gesundheitspolitischen Positionen der AOK zur Bundestagswahl 2017. „Wozu wir diesen Raum nutzen wollen, zeigen wir mit unserem Positionspapier, das den passenden Titel ‚weiter.gehen‘ trägt.“ Eines der wichtigsten Handlungsfelder bleibt laut AOK die Qualitätsoffensive im Krankenhaus. Litsch verweist auf die rund 10 Milliarden Euro, die die Kliniken bis 2020 zusätzlich erhalten. „Dieses Geld stammt von den Beitragszahlern und muss in besserer Versorgung der Patienten ankommen.“ Um die Patienten vor schlechter Behandlungsqualität im Krankenhaus zu schützen, gebe es nur eine Antwort. Und die lautet, dass die Krankenkassen diese Leistungen gar nicht mehr finanzieren“, so Litsch. „Um bessere Qualität umsetzen zu können, brauchen wir mehr Vertragsmöglichkeiten außerhalb der kollektiven Regelversorgung.“ Mehr Spielraum bräuchten die Gesetzlichen Krankenkassen auch bei der Arzneimittelversorgung. Litsch: „Weil Leistungserbringer um ihre Margen fürchteten, wurden die kassenindividuellen Verträge für Krebsmedikamente und Impfstoffe aufgehoben und damit die Chance auf eine qualitativ hochwertige sowie wirtschaftliche Arzneimittelversorgung vertan. Diese Einschränkungen sollten rückgängig gemacht werden.“ Erst mit regionalen Verträgen könne der Versorgungsbedarf bestmöglich ausgefüllt werden. Für die nächste Wahlperiode müsse es ein deutliches Bekenntnis der Politik zum Wettbewerb um die beste Versorgung geben, fordert auch Jens Martin Hoyer, Stellvertretender Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Voraussetzung dafür sei die systematische Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), mit der sich die Politik ebenfalls auseinandersetzen müsse. „Eine wissenschaftlich basierte Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Kassen ist der beste Weg, denn viele der zur Zeit vorliegenden Änderungswünsche sind zwar kassenarten- und kassenindividuell nachvollziehbar, ordnungspolitisch aber Unfug“, so Hoyer. Sie hätten nur das Ziel, Geld aus dem Gesundheitsfonds so zu verteilen, dass die eigene Krankenkasse beziehungsweise Kassenart mehr und die Wettbewerber weniger Zuweisungen erhielten. „Wer Volkserkrankungen wie Diabetes aus dem Ausgleich verbannt, fördert ein längst vergangenes Geschäftsmodell, das junge und gesunde Versicherte bevorzugt. Besser und zielführender ist es, alle Krankheiten im Finanzausgleich zu berücksichtigen.“ In der Diskussion um die Weiterentwicklung des Morbi-RSA heiße es häufig, dass der Finanzausgleich zu einem verzerrten Wettbewerb führen würde und verantwortlich für unterschiedliche Deckungsbeiträge sowie Überschüsse sei. „Doch die Überschüsse der AOK sind nicht auf den Morbi-RSA zurückzuführen, sondern in erster Linie auf einen effizienten Mitteleinsatz“, sagt Jens Martin Hoyer. Über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg habe die AOK Anstrengungen unternommen und sich Wettbewerbsvorteile erarbeitet. Die Leistungsausgaben der AOK hätten sich seit 2010 kontinuierlich unter dem GKV-Durchschnitt entwickelt. Allein 2016 entspreche das 1,1 Milliarden Euro weniger Ausgaben als bei der Konkurrenz. Für die nächste Legislatur gesetzt sei auch das Thema Digitalisierung, so der Vorstandsvorsitzende Litsch. Allein mit dem jüngsten E-Health-Gesetz werde die zugesagte umfassende Vernetzung von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern 2018 nicht gelingen. Wichtige Anwendungen wie die Patientenakte blieben weiter auf der Strecke, weil die Entscheidungsstrukturen der Telematik nicht funktionierten und falsche Richtungsentscheidungen getroffen würden. „Der Gesetzgeber setzt nicht auf Patientensouveränität. Medizinische Daten der Behandlungsdokumentation dürfen nur in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken eingesehen werden. Nach unserer Ansicht sollten Versicherte aber einen direkten und einfachen Zugriff auf die geplante Patientenakte bekommen, sodass sie ihre Daten am Ort ihrer Wahl lesen und kommentieren können.“ Das geplante Patientenfach sei hierfür keine geeignete Lösung. Patienten vor den eigenen Daten „schützen“ zu wollen, zeuge von einem seltsamen Verständnis von Datenschutz. Litsch verweist auf das digitale Gesundheitsnetzwerk, das die AOK entwickele und im ersten Schritt eine digitale Patientenakte vorsehe. Bei den jetzt schon möglichen digitalen telemedizinischen Anwendungen drückt die AOK aufs Tempo: „Mit ihrem Einsatz können wir der bestehenden Über- und Unterversorgung im Gesundheitswesen entgegenwirken. Das derzeit geltende Fernbehandlungsverbot ohne ärztlichen Erstkontakt hemmt aber den Ausbau telemedizinischer Leistungen und lässt viel von diesem Potential ungenutzt. Wir plädieren daher für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots“, so Litsch. Über die Positionen der AOK zur Bundestagswahl 2017 können Sie sich auf www.gesunde-wahl.de und unter #weitergehen informieren.
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