Am 2. März trafen sich Vertreter der Beihilfe, der PKV und der BZÄK. In einer neuen Gebührenordnung, welche HZO heißen soll, soll die Grundlage zur Aufschlüsselung der GOZ liegen. In weiteren Sitzungen müssen allerdings konkrete Inhalte sowie finanzielle Auswirkungen überprüft werden. Ein Ergebnis wird im Herbst dieses Jahres vorliegen.
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Pflegenoten optimieren – nicht abschaffen!
Pflegenoten optimieren – nicht abschaffen! – GKV-Spitzenverband “Die schwache Aussagekraft der Pflegenoten ist keine neue Erkenntnis. Aber nicht die Noten an sich sind das Problem, sondern die gesetzliche Vorgabe, dass Pflegeanbieter, also jene, die geprüft werden, über die Bewertungssystematik und Veröffentlichung der Prüfergebnisse mit entscheiden. Das ist so, als wenn Schüler in der Schule über ihre Benotung mit entscheiden dürfen. Notwendig ist eine Gesetzesänderung. Der GKV-Spitzenverband fordert seit Längerem die Entscheidungskompetenz über die Pflegenoten-Systematik. Nicht die Abschaffung der Noten ist notwendig, sie müssen jedoch schnellstmöglich scharf geschaltet werden“, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Marini weiter: „Wer die Noten abschaffen, aber an den Berichten der Prüfer festhalten will, sollte auch erklären, wie diese Fachberichte dann laienverständlich aufbereitet werden sollen, damit sie eine Orientierungshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sein können.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes
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Bundeskabinett beschließt Präventionsgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Es geht darum, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Das gilt für jeden Einzelnen, ist aber genauso ein Anspruch an all diejenigen, die für die Gesundheit anderer mit Verantwortung tragen – in Kitas, Schulen, am Arbeitsplatz oder im Pflegeheim. Ziel muss sein, die Umgebung, in der wir leben, lernen und arbeiten, so zu gestalten, dass sie die Gesundheit unterstützt. Ich freue mich, dass es nach mehreren Anläufen in der Vergangenheit nun einen breiten Konsens darüber gibt, bei der Prävention einen wichtigen Schritt nach vorne zu gehen.” Das Präventionsgesetz verbessert die Grundlagen dafür, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen gestaltet werden. Darüber hinaus sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft, die Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Die Verbesserungen des Präventionsgesetzes im Einzelnen: Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Präventionsakteure: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Soziale Pflegeversicherung, die erstmals eine Präventionsaufgabe erhält, eingebunden werden. In einer Nationalen Präventionskonferenz definieren Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner gemeinsame Ziele und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Dadurch sollen die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen. Die Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bei entsprechender finanzieller Beteiligung die Möglichkeit, als gleichwertige Mitglieder in der Nationalen Präventionskonferenz Verantwortung zu übernehmen. Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Förderung der Prävention im Betrieb. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Krankenkassen rücken. Mit einem Mehr an Leistungen – verbunden mit der Verbesserung der Beratung und Unterstützung sowie einer engeren Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz – sollen deutlich mehr Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden. Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen mehr als verdoppelt werden. Dazu soll der derzeitige Ausgabenrichtwert von 3,09 Euro auf 7 Euro angehoben werden, so dass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit. Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und Risikofaktoren gelegt werden, die zu einer Krankheit führen können. Dazu gehört auch die Überprüfung und Beratung zum Impfstatus. Eltern und andere Sorgeberechtigte sollen sich vor der Erstaufnahme ihres Kindes in die Kita in Fragen des Impfschutzes ärztlich beraten lassen. Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen sind Erleichterungen vorgesehen. So sollen bspw. Beschäftigte in Schichtarbeit oder pflegende Angehörige Präventionsangebote in Zukunft leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von bisher 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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AMK meldet für 2016 neuen Höchststand bei Verdachtsfällen auf Arzneimittelrisiken
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bearbeitete im Jahr 2016 rund 8 900 Verdachtsfälle auf Arzneimittelrisiken. Verglichen mit der Anzahl an Meldungen seit 1993 stellt dies den bisherigen Höchststand dar; im Jahr 2015 bearbeitete die AMK rund 8 400 Fälle. „Apotheken tragen durch die Meldungen an die AMK entscheidend dazu bei, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (6 132 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1 907 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen (30 %) entfiel in 2016 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen (70 %) bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören u.a. Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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